BGH-Urteil schockt Uber: Rückkehrpflicht für Mietwagen bestätigt

Unfassbar - lieber sinnlose Fahrten durchführen - schwachsinns Gesetz.

Wenn während der Fahrt ein neuer Auftrag reinkommt, muss er nicht zum Betrieb zurückkehren. Er darf nur nicht nach einem Auftrag ohne Folgeauftrag irgendwo rumlungern.

Ja, aber ich hatte letztens einen Uberfahrer aus DDorf, der sagt, er käme gar nicht mehr nach DDorf zurück, da immer nach einigen Minuten neue Aufträge hier aus unserer Gegend kämen. Hätte er zurückgemusst, dann wäre eine doofe Rückfahrt auf der AB nach DDorf angestanden. Ich halte dieses „Back 2 Station“ als reinen Schutz für die Taxidienste bzw. das gesamte Konzept ist vollkommen aus der Zeit gefallen. Mobilität muss auch flexibel ermöglicht werden.

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Natürlich ist es „Schutz“ ggü. Taxen, aber wenn Uber nun mal behauptet, kein Taxidienst zu sein (um die damit einhergehenden Auflagen zu umgehen), müssen sie eben diese Kröte schlucken.

Die bringen sogar Pizza :index_pointing_up:

Ich finde die Rückkehrpflicht schon allein aus ökologischen Gründen (sinnlose Leerfahrten) mehr als bedenklich. Wir wollen Treibstoff sparen und schicken Fahrzeuge rein aus juristischen Gründen ohne Fahrgäste durch die Gegend. Hallo „Deutsche Umwelthilfe“, ihr sucht doch immer nach neuen Klage-Ideen. Ich mein ja nur :person_shrugging:

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In Berlin würde das überhaupt nicht funktionieren. 80% der Uber haben ihr Gewerbe und das Auto in Zossen im Landkreis Teltow-Fläming angemeldet. Einmal aus steuerlichen Gründen (niedrige Gewerbesteuer) und wegen günstiger Versicherung.

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