Fehlerhaftes Verhalten der Anhängerkupplung mit Träger

Nun ja.

Du hast halt schon folgende Aussage gebracht:

Das ist eine grundsätzliche Aussage und nicht auf einen Einzelfall bezogen.

Es würde dir „im Traum nicht einfallen“ etwas von einer Marke zu kaufen, der man keine 100% vertrauenswürdigkeit unterstellt. Und genau darum geht es. Ich zweifle einen konkreten Fall an.

Und wenn du dich an dem „100% vertrauenswürdig“ gleich aufhängst: genau das sagt deine Aussage. Wenn es nur 80% wären, würde es dir doch nicht so abstrus vorkommen, wenn man rechtliche Einschätzungen der Firma nicht teilt.

Vielleicht diskutieren wir auch über den falschen Punkt: ich diskutiere nicht den Fakt, dass XPeng eine rechtliche Bewertung gemacht hat. Das weiß ich nicht. Vermutlich haben sie das. Aber das ist quasi egal. „2 Anwälte- 3 Meinungen“. Am Ende ist entscheidend was ein Richter dazu sagt.

Und da kommen wir zu dem Punkt, dass ich tatsächlich auch auf den konkreten Sachverhalt eingegangen bin:

Bei dem Gerichtsverfahren wäre ich gern dabei. Wie XPeng die Kenntnisnahme beweisen möchte. Es würde höchstwahrscheinlich schon am Nachweis der Zustellung scheitern. Würde mich wirklich interessieren. Die Nutzung der App ist ja noch nicht mal verpflichtend.

Nochmal: ich habe beruflich mit rechtssicher digitaler Kommunikation zu tun. Ich schreib das nicht so ahnungslos daher

Du führst schon wieder Dinge ein, die ich nicht gesagt habe. Auf der Grundlage diskutiere ich nicht weiter. Das ist mir einfach zu müßig.

Leute, streitet euch nicht, wir sind hier eine Community.
Das geschriebene Wort kann man schnell anders interpretieren als es gemeint ist. Hier fehlen Mimik, Gestik, Tonfall. Zieht unter das Thema einfach einen Schlussstrich :people_hugging:

Ja. Ich hab logischerweise gar kein Problem mit Martin.

Er ist mir sogar sehr sympathisch, weil er sehr intelligent argumentiert :star_struck:

Ist aber am Ende sehr OT geworden. Also: alles gut von meiner Seite :clinking_beer_mugs:

Schleimer :face_savoring_food:

@Tatzelwurm guck mal, Mimik!

Pass auf, dass du nicht ausrutscht :squinting_face_with_tongue:

Ähm, die Mimik, dass du etwas lecker findest? :grin:

Hallo zusammen,

ich beabsichtige einen G9 LR zu kaufen. Wenn ich das Problem mit der AHK richtig einordne, dann sollte ich doch davon ausgehen können, das Neubestellungen grundsätzlich nicht mehr mit der problembehafteten AHK ausgeliefert werden, oder? Und falls nicht, die F4B AHK hat keinerlei Schäden bisher verursacht? Danke für Eure Hilfe :smiley:

Da die (zwingende) Nutzung der App nirgendwo in welchen Bedingungen auch immer vorgeschrieben ist, hat die darüber erfolgte ‚Information‘ genau gar keine rechtliche Wirkung.
Für die Rechtswirksamkeit bedürfte es außerdem des, ggf. auch fiktiven, Empfangsnachweises und damit entweder der Schriftform oder auch der Bestätigung des Kunden über den Zugang der mündlichen Information.
Und was im rechtlichen Sinne ‚schriftlich‘ bedeutet, ist sehr klar definiert.
Brief oder Fax - email nur unter diversen Sonderbedingungen.

Danke für den Meinungsbeitrag.

Hallo zusammen

Die bei meinem im Juli 26 produzierten G9 verbaute AHK ist laut Typenschild ein Original-Bauteil über den Herstellerkanal. Ist es richtig, dass ich – im Zuge bekannter Sicherheitsaspekte bei vertikalen Lasten – aktuell ohne offizielle Entwarnung seitens XPENG keinen Fahrradträger nutzen darf? Oder betrifft dies nur bestimmte Chargen bzw. einzelne Varianten?

Gut erklärt, aber irgendwie schon Risiko wenn dann bei 130 die AHK auf einmal nach gibt…. Bei meinen uralten Audi ist vor kurzem erst wieder ein Brief gekommen, Airbag gehört getauscht.

Die AHK dürfte wohl nicht in die selbe Kategorie fallen. Bei einem Airbag könnte unmittelbar Personenschaden resultieren, da muss das KBA eingeschaltet werden. Den Zusammenhang gibt es bei der absackenden AHK offenbar nicht in gleichem Maße.

Klar ist das ein Risiko und ich würde wenn ich denn (schon) betroffen wäre, die Information sicherlich auch beherzigen und schon mit Blick auf theoretisch mögliche Personenschäden (und im Interesse meiner Räder) auf Nummer sicher gehen und die da erstmal nicht drauf durch die Gegend kutschieren.
Nur mit Blick auf mögliche rechtliche Folgen ist die Information in der App halt vollkommen belanglos.
Hätte XPENG alle Betroffenen z.B. per ganz normalem Brief (gilt nach 4 Tagen als zugestellt => Zustellungsfiktion) informiert, sähe das schon ganz anders aus.

Ich würde sie auch nicht nutzen, aber klar wenn Urlaub Ausflug geplant ist, und man braucht die AHK ist das schon sehr doof…

Na ja - ist bisher zum Glück nicht passiert, aber so abwegig ist das Szenario ‚Kupplung klappt ein, Träger schrammt über die Fahrbahn, zerlegt sich und verteilt sich oder die Räder auf der Fahrbahn und der nachfolgende Motorradfahrer macht den Abflug oder die Räder landen in der nächsten Windschutzscheibe, …‘ nun auch nicht.

…Schwerverletzter oder Tot des Motorradfahrers, ob dann der Staatsanwalt noch sagt ja sie heben ja keinen Brief bekommen…nur im Internet gelesen….

Aber jetzt hoffen wir mal das die das Problem bald lösen.

Wohl kaum.

Was überhaupt nichts bringt (wie mit allen normalen Zustellungen), weil ich nur sagen muss, den Brief nicht erhalten zu haben - was im Zweifel der Absender widerlegen muss.

Danke für den Meinungsbeitrag!

  1. Ist es vollkommen irrelevant, was der Staatsanwalt dazu sagen würde - der spricht kein Recht.
  2. Scheint das hier das falsche Forum für mich zu sein - ich werde zukünftig darauf verzichten hier offensichtlich falsche Auffassungen / Meinungen zu kommentieren/korrigieren.

DAS steht doch gar nicht zur Debatte und wäre im Ergebnis XPENGs Problem. Ich habe lediglich Minimalanforderungen für eine rechtswirksame Mitteilung genannt - steigen kann man das immer, bis hin zur amtlichen Zustellung.

Ich bin raus - sorry.