Ich hatte meinen so gekauft. Vertrag per mail nach Haus, unterschrieben eingescannt und wieder zurück. Und somit greift das Gesetzt.
Nö, dass ist kein Onlinekauf/leasing wie bei Tesla.
Der Vertrag ist nicht im Autohaus geschlossen worden, sondern mit meiner Unterschrift bei mir zu Haus, wurde die verbindliche Bestellung ausgelöst ![]()
Im übrigen hatte ich um Bedenkzeit gebeten. Als ich per Telefon dem Kauf zugestimmt hatte, wurden mir die Vertragsunterlagen zugesendet.
Somit ein Onlinekauf, welchen ich zu Haus getätigt habe.
Das ist nicht korrekt. Nur weil Du einen Vertrag mit einem stationären Händler mit heim nimmst, wird daraus kein Fernabsatz.
Er wurde mir online zugesannt. Der Vertrag wurde demzufolge außerhaus geschlossen.
Das Fernabsatzgesetzt greift in vollem Umfang.
Ich habe mir die Ware außerhaus angeschaut. ![]()
Nein. Entscheidend ist nicht, wo Du unterschrieben hast, sondern ob der Vertrag im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebssystems ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist. Wenn Du vorher im Autohaus beraten wurdest und der Händler den Vertrag nur zum Unterschreiben mitgegeben oder zugeschickt hat, wird daraus in der Regel kein Fernabsatzvertrag.
Mal hier die gesetzliche Grundlage
Verträge, die Sie vor Ort zu Hause unterschreiben, sind sogenannte Haustürgeschäfte (Verträge außerhalb von Geschäftsräumen). Sie genießen hierbei dennoch ein gesetzliches Widerrufsrecht.
Aber sicherlich habt ihr recht, mit den 14 Tagen nach Auslieferung
Du wechselst gerade die Rechtsgrundlage. Eben war es angeblich Fernabsatz, jetzt zitierst Du Haustürgeschäfte. Beides setzt unterschiedliche Voraussetzungen voraus. “Zu Hause unterschrieben” reicht für keines von beidem aus. Entscheidend sind die Voraussetzungen der §§ 312b bzw. 312c BGB – und die sind bei einer vorherigen Anbahnung im Autohaus regelmäßig nicht erfüllt.
Wir hatten doch hier hier einen Rechtsanwalt ? Eventuell kann er was bei steuern.
Widerrufsrecht (§§ 312g, 355 BGB)
Das wird mit ziemlicher Sicherheit nicht passieren, dass hier ein Jurist etwas äußert, was auch nur nach Rechtsberatung riecht. Aber es ist viel einfacher: lies es doch einfach nach:
Hier gern die Kurzfassung:
Ein Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen (§ 312b BGB) liegt nicht schon deshalb vor, weil Du den Vertrag zu Hause unterschrieben hast. Dafür müssen die Voraussetzungen des § 312b erfüllt sein, etwa dass der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume angebahnt oder geschlossen wird. Also bei einem Besuch des Unternehmers in Deiner Wohnung oder an Deinem Arbeitsplatz. Das bloße Zusenden eines Vertrags zur Unterschrift erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
Ein Fernabsatzvertrag (§ 312c BGB) setzt zwar voraus, dass ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet werden, zusätzlich aber auch, dass der Vertrag im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems zustande kommt. Dass ein stationärer Händler den Vertrag per E-Mail zusendet oder Du zu Hause unterschreibst, erfüllt diese Voraussetzung für sich genommen gerade nicht.
Ich schaue mal in meinem Vertrag nach, wenn ich es nicht vergesse. Da stand glaube was von 14 Tage Widerruf drin.
Das mag ja so sein. Ein Widerrufsrecht einzuräumen ist ja jedermanns gutes Recht. Es wäre aber gut, hier nicht verschiedene Dinge durcheinander zu werfen, die nicht unbedingt miteinander zu tun haben.
Bei mir auch. Und es hatte aber alles ausschließlich per Mail Stattgefunden . Also den Kauf vom P7+ Performance. Ich war also tatsächlich nicht beim Händler vor Ort. Der L03 macht mich jetzt tatsächlich nachdenklich ob ich den p7+ nicht doch stornieren sollte wegen der autonomen Funktionen. Ich vermute auch mal, dass alle weiteren neuen Modelle, die in den nächsten Monaten/ in Zukunft vorgestellt werden, auch diese Funktionen bieten werden.
Wie kann das sein. Angeblich geht das nicht.
Aber bei mir hat es auch so funktioniert. Probefahrt, nach Haus und alles weitere per Telefon und Emails
Wieso soll das nicht gehen? Natürlich geht das. Die Frage ist, welche Art Geschäft vorliegt. Also Fernabsatz, Haustür, oder doch klassisch.
Ich werde das nächste mal auch bei Lieferando von meinem 14-tägigen Rückgaberecht Gebrauch machen.
Man merkt, es läuft kein Fußball mehr im Fernsehen.
Das wäre halt die Frage aller Fragen. Was greift da ?
Das hängt eben vom konkreten Ablauf ab. Ein reines „daheim Unterschreiben“ ist kein Fernabsatz. Das Auto komplett fernmündlich zu kaufen, nachdem es vorher z.B. online angeboten wurde, kann Fernabsatz sein. Ist also sehr individuell und nicht so pauschal zu beantworten.
Ich hatte mal einen Porsche Cayman S 981 gekauft. Anzeige vom Porsche-Händler gesehen, angerufen, Vertrag via Mail - gekauft. Das war ein kompletter Fernkauf. Ich habe den Wagen das erste Mal „real“ gesehen, wo ich ihn abgeholt habe.
Das könnte Fernabsatz sein, wenn nicht im Vertrag steht, dass der Vertragsschluss erst bei Übergabe zustande kommt.