Ich sage es mal so, es wird ihm nicht gefallen, denn es entgeht ihm eine recht hohe Marge.
Dein Beispiel hinkt aber in diesem Falle. Ich kaufe kein Auto aus Norwegen, welches vorher privat in China eingekauft wurde und dann weiterverkauft wird, wie anscheinend bei deinem Fall des Wechselrichters.
Ich kaufe ein Auto, welches für den Europäischen Markt produziert wurde.
Somit hätten wir das nächste Problem. Umgehung der Strafzölle. Ich denke, wenn dass so einfach wäre, würden das viele machen. Grauimport. Es sind halt schon einige Tausend Euronen.
Laut KI fallen eine Mehrwertsteuer (8,1%) und eine Automobilsteuer an (4%) bei einem Import aus Norwegen in die Schweiz - aber sonst kenne ich mich da auch nicht aus.
Müssten, aber es gibt da halt die Generalimporteure, die sich mit dem importieren eine goldene Nase verdienen. Allen voran war Walter Haefner, der Amag-Gründer.
Natürlich kann man auch selber sein Auto im Ausland kaufen und importieren, aber der bequeme und sehr teure Weg geht über die großen Vertriebler, wie z.B. auch Hedin einer ist.
So grundsätzlich, was meint ihr denn wie all die amerikanischen Classic-Cars nach Europa kommen. Entweder man macht den ganzen Kram selber, hinreisen, verschicken und Papierkram bei der Einfuhr, oder man beauftragt jemanden. Ove Kröger z.B. hat mit dem Import von US-Fahrzeugen sein Geld verdient.
Das stimmt, dann kommt da noch MFK (ich glaube im Thurgau 60,- pro hundert Kilo) dazu und die Reisekosten, das war es.
Gewährleistung und Garantie sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe ! Norwegen ist im EWR . Willst Du Garantie - oder Gewährleistungsansprüche geltend machen…. ? Auf die Zulassungsfähigkeit wegen einer hier deaktivierten oder nicht deaktivierten Dashcam kommt es dabei erst einmal nicht an.
Garantie und das hatte ich auch geschrien. Zum Thema Gewährleistung, da hilft nur der Superblick bei Übergabe oder noch ein Ritt nach Norwegen.
Ich bin jetzt erstmal am Sammeln von Infos, noch ist nichts entschieden. Grundsätzlich steht und fällt es auch damit, dass der X9 in der Schweiz auch angeboten wird.
Bis jetzt wird nur der G6 und G9 angeboten.
Aber wirklich wichtige Punkte konnte ich hier ja schon mal klären.
Okey…also kurz …eine Garantie ist ein freiwilliges einseitiges Versprechen des Herstellers (Garantiegeber) für etwas einzustehen…. und zwar zu seinen Bedingungen…. sind diese eingehalten, muss er für sein Versprechen einstehen … ERGO: Du musst Dich an den Hersteller wenden…. Das Thema Gewährleistung ist im Gesetz verankert …und jetzt wird es kompliziert…. wo der Vertrag geschlossen wurde, welches Landesrecht gilt und ob das Landesrecht gegen EU-Recht verstösst… Kaufst Du also ein Auto in der Schweiz … gilt zunächst mal Schweizer Kaufvertragsrecht…. dann müsstest Du im Falle eines Fehlers am Fahrzeug Deine Ansprüche nach Schweizer Recht in der Schweiz beim Händler durchsetzen….. …. …wird hingegen der Wagen in Deutschland gekauft und dann auch noch als Fernabsatzgeschäft… ohne Aufklärung über den Widerruf… dann bestehen noch ganz andere Möglichkeiten….bitte nicht am Sonntag Abend