kennt sich hier jemand mit Garantie bei Selbstimport aus?
Wenn ich z.B. einen neuen Xpeng in Land X kaufe, weil es da trotz Papierkram und Reisekosten deutlich günstiger ist, kann ich im Garantiefall dennoch zum Vertragshändler im eigenen Land gehen?
Also bestimmt das so gesehen Xpeng oder bestimmt das der Vertragshändler?
Wir hatten da mal so ein Problem mit Mini gehabt. Wir hatten den gebraucht gekauft, aber der Vorbesitzer hatte den im Ausland gekauft, dann gab es eine Rückrufaktion und Mini Schweiz wollte das nicht reparieren, weil unser Mini zu vor in die Schweiz aus Deutschland importiert wurde. Wir haben uns dann aber doch durchgesetzt.
Ich denke, es hängt davon ab ob es das Fahrzeug in Deinem Land zu kaufen gibt, oder nicht. Falls ja, sollte es deutlich einfacher sein.
Ansonsten würde ich im Zweifel davon ausgehen, dass die Garantiebedingungen des Landes gelten, in dem das Fahrzeug gekauft wurde.
Die Garantie wird geregelt in BGB §443. Dort gibt es keine Einschränkungen. Auf der XPeng-Seite https://www.xpeng.com/de/user-manual bzw. | Xpeng Switzerland findest du die Garantiebedinungen. Les die mal durch ob die Garantie beschränkt ist auf Fahrzeuge die in D/CH beim Händler gekauft wurden.
Der Link hat mir geholfen, wenn ich also ein X9 in Norwegen kaufe, muss der Händler (Hedin) in der Schweiz im Garantiefalle reparieren.
”Nein, die Garantie ist nicht für selbstimportierte Fahrzeuge gültig. Laut den Garantiebedingungen unter Punkt A.2. („Räumlicher Geltungsbereich“) gilt die Garantie nur, wenn das Fahrzeug im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz ausgeliefert oder zugelassen wird. Fahrzeuge, die außerhalb dieses Gebietes ausgeliefert oder zugelassen werden, sind von der Garantie ausgeschlossen.”
Sehr gut, dann kann ich mir durchaus einen Trip nach Norwegen vorstellen.
Es wird ihn da sicher auch geben und ich warte, bis es ihn in der Schweiz gibt.
Wenn ich ihn selber importiere spare ich sicher 20.000,- oder mehr Franken.
Norwegen ist keine EU. Oder sind die auch im Wirtschaftsraum (Schengen)
Das nächste Problem, ist die Dashcam, welche durch die FIN Vergabe aktiviert oder deaktiviert ist. Sollte sie aktiviert sein, wäre das Fahrzeug für die Schweiz nicht zulassungsfähig.
In der Schweiz, Portugal und noch zwei andere Länder ist die Funktion seitens Xpeng deaktiviert.
Dem Hedin ist das ja im Prinzip egal, er bekommt das ja von XPeng bezahlt. Also geht es immer nach den Regeln von XPeng: bezahlen sie dem Händler die Reparatur oder nicht.
Nur das erste Auto ist eine Einzelabnahme, danach ists einfacher. Zur MFK (TÜV) muss man schon, ist aber nicht wie der Baurat in Deutschland.
Von daher, es wäre eine nette Reise und der Papierkram ist auch unkompliziert. Deutschland ist in allen Dingen deutlich bürokratischer.
Ich darf da sagen, ich bin aus Norddeutschland.
Das sollte Xpeng auch so können, Tesla kann das ja auch. Eine Weile konnte man z.B. in der Schweiz die Kameras via App von Tesla nicht einschalten und live schauen. Das ging erst in Deutschland, dann wurde es auch in der Schweiz erlaubt.
Ich denke daher dass Xpeng das auch OTA lösen kann.
Schweiz ist auch nicht in der EU, aber zusammen mit Norwegen in der EFTA/EWR
Ich kann dir sagen wir das bei Huawei ist. Ein Wechselrichter wird für verschiedene Märkte produziert, ist Hardware seitig ein identisches Produkt, jedoch ist seine Seriennummer aben an EU, oder China oder oder oder gebunden.
Kaufst du diesen WR über Ebay Kleinanzeigen und der VK hatte diesen vorher importiert, dann greift die EU Garantie von Huawei NICHT - no chance.
Den gleichen Fall hatte ich als OEM Partner von Philips, mit Philips China Netzteilen, welche Philips D völligst egal waren, bzgl Garantie
Es steht doch schon schriftlich in den offiziellen Garantiebedingungen. Was sollen die denn noch schreiben?
Was aber sinnvoll wäre, ist den lokalen Xpeng-Servicepartner direkt mit einzubeziehen und ihn zu fragen, wie er dazu steht, in Zukunft dieses Auto zu warten. Nicht dass es wie beim Mini ne blöde Situation gibt, wenn‘s schon zu spät ist.
Solange das in den jeweiligen Garantiebereich (z.B. EU) fällt, dann sollte es keine Probleme geben und dort ebenfalls die Global Version importiert wird - wäre dann ein üblicher Reimport.
Trifft eines der o.g. nicht zu, wird die freiwillige Leistung des Herstellers (aka Garantie) nicht greifen