Nabend zusammen, hat jemand eine Ahnung, wie man beim G9 die Gas Pedal Abdeckung kurz entfernt?
Bedanke mich im Voraus
Nabend zusammen, hat jemand eine Ahnung, wie man beim G9 die Gas Pedal Abdeckung kurz entfernt?
Bedanke mich im Voraus
Ich hab das Thema mal in den G9-Bereich verschoben.
Hi, ist das überhaupt möglich zu entfernen? Die Bremse war nur mit viel Kraft zu lösen …
Ich habe mir die Kappen geholt:
Dort musste ich nur die Bremspedal-Kappe entfernen. Beim Gaspedal nicht – dort wird die Zubehör-Kappe über die originale drübergestülpt. Falls das der Hintergrund deiner Frage ist ![]()
Bei einer Kontrolle oder findigen Prüfer (nach 3 Jahren zur ersten HU) ist die Stilllegung schnell durchgeführt.
So ein Quatsch
Das interessiert niemanden
Auf jeden Fall nicht den tüv
Der schaut da nicht Mal hin
Deshalb findiger Prüfer.
Es steht außer Frage, dass es sich hierbei um sicherheitsrelevante Bauteile handelt.
Mehr muss dazu nicht gesagt werden.
ist das wirklich so? Ich finde da keiner weitergehenden Informationen. Ich habe an den Teslas das immer direkt eingebaut und Tesla selber bietet das auch an. Ich vermute, dass das nicht relevant ist, lasse mich aber gerne aufklären…
Die Lage ist rechtlich sehr klar. Ohne ABE:
Hauptuntersuchung (HU): Wenn der Prüfer sieht, dass keine ABE vorliegt oder die Kappen nicht eingetragen sind, wird die Plakette verweigert (Erheblicher Mangel).
Polizeikontrolle: Es droht ein Bußgeld und die Untersagung der Weiterfahrt, da die Pedalerie ein wesentliches Bauteil zur Fahrzeugsteuerung ist.
Unfall: Solltest du einen Unfall bauen und der Gutachter stellt fest, dass du wegen rutschiger oder loser Pedalkappen nicht richtig bremsen konntest, haftest du voll und dein Versicherungsschutz ist massiv gefährdet.
Solltest du mal einen Unfall haben und ein guter Gutachter achtet auf jede Kleinigkeit, und kann nachgewiesen werden, dass die verbotenen Teile mit verantwortlich sind, wird da eine Versicherung dich ganz schnell in persönliche Haftung nehmen. Wenn du Pech hast, lebenslang Zahlemann.
Also die Wahrscheinlichkeit geht gegen NULL, sorry. Erstmal muss mit der Pedalabdeckung was nicht stimmen, zweitens muss das dann auch ursächlich mit dem Unfall zu tun zu haben und drittens…überhaupt!
Trotzdem ist die Möglichkeit nicht auszuschließen. ![]()
Die Möglichkeit, dass mir der Himmel auf den Kopf fällt auch nicht ![]()
Also, ganz ehrlich. Wer baut denn Teile ohne ABE ein die das Bremsen und Gasgeben betreffen? Da muss man schon ziemlich … sein
Nein, muss es nicht. Genauso wie Deine abnehmbare Anhängerkupplung nichts mit einem Auffahrunfall zu tun haben muss - wenn sie grundlos montiert ist, bekommste auch ggf. eine Teilschuld von der gegnerischen Versicherung reingewürgt. Bei nicht typgenehmigten Anbauteilen reicht genauso die bloße Anwesenheit. Die Betriebserlaubnis kann erlöschen, und das kann haftungsrechtliche Folgen haben – auch ohne Unfallkausalität.
Es kommt doch darauf an was es ist…oder? Aber wie auch immer, wenn jemand vom Fach das sagt, glaube ich das. ![]()
Natürlich, nicht alles benötigt eine ABE oder E-Kennzeichnung. Aber bei Bauteilen, die die Pedalerie betreffen, kann ich mir quasi nicht vorstellen, dass es da ohne geht.
Ich hab‘s recherchiert: Pedalkappen brauchen tatsächlich scheinbar nicht zwingend eine ABE oder E‑Kennzeichnung. Sie dürfen aber die sichere Bedienbarkeit nicht beeinträchtigen. Wenn sie das tun, kann das auch ohne Unfallkausalität relevant werden. Vom Prinzip her also in etwa wie ein Lenkradbezug aus dem Zubehör.
Oder kurz: Nicht automatisch „Versicherung raus“, aber ein dankbarer Angriffspunkt. Wenn AliExpress-Pedalkappen beim Unfall irgendwie mit Bremsen/Gasgeben/Abrutschen/Hängenbleiben in Verbindung gebracht werden können, kann daraus ein Kausalitäts-, Gutachter- und Versicherungsproblem werden.
Edit: etwas präzisiert weil missverständlich formuliert
Kimi sagt dazu folgendes: Die Aussage ist größtenteils zutreffend, aber der Vergleich mit dem Lenkradbezug hinkt.
## Pedalkappen und Zulassung
Pedalkappen (Pedalaufsätze, Abdeckungen) gelten in der Regel nicht als eintragungspflichtiges Fahrzeugteil. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat in einem Schriftverkehr bestätigt, dass Pedalsets nicht eintragungspflichtig sind und keine ABE erforderlich ist. Auch bei Original-Zubehör von Fahrzeugherstellern liegen oft keine ABEs bei, sondern lediglich Freigaben oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen für bestimmte Fahrzeugtypen.
## Sichere Bedienbarkeit als Maßstab
Entscheidend ist nach § 35b und § 38 StVZO, dass Fahrzeug und Lenkung jederzeit sicher zu bedienen sein müssen. Pedalkappen dürfen nicht verrutschen, die Pedalwege nicht verändern oder die Abstände zwischen den Pedalen unzulässig verringern. Bei Sportpedalen werden in Teilegutachten Mindestabstände von 3 cm (Kupplung-Bremse) und 4 cm (Bremse-Gas) gefordert.
## Relevanz ohne Unfall
Selbst ohne direkte Unfallkausalität kann eine nicht sicherheitsgerechte Montage problematisch sein. Nach § 19 Abs. 3 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis bei nachträglichen Änderungen, wenn diese nicht unverzüglich geprüft werden. In der Praxis führt dies bei Pedalkappen zu unterschiedlichen Bewertungen: Während das KBA bei reinen Auflagen kein Erlöschen der Betriebserlaubnis sieht [1], verlangen manche Hersteller-Gutachten eine Einbauabnahme. Bei einer Hauptuntersuchung oder Polizeikontrolle können lose oder unzulässige Pedalkappen als Mangel beanstandet werden.
## Vergleich mit Lenkradbezug
Der Vergleich mit einem Lenkradbezug aus dem Zubehör ist allerdings nicht ganz passend. Lenkradhüllen müssen nach StVZO über eine Zulassung (ABE oder Prüfzeugnis) verfügen, sonst werden sie beim TÜV als zu behebender Mangel vermerkt. Für Pedalkappen gilt diese explizite Zulassungspflicht nicht.
## Fazit
Die Recherche ist korrekt: Pedalkappen von AliExpress oder anderen Quellen benötigen keine ABE oder E-Kennzeichnung, solange sie die sichere Bedienbarkeit nicht beeinträchtigen. Sie müssen fest sitzen, rutschfest sein und die originalen Pedalverhältnisse nicht gefährlich verändern. Der Vergleich mit dem Lenkradbezug passt aber nicht, da dieser strengeren Zulassungsanf orderungen unterliegt.
@dutchbavarian danke für deine Ausführungen.
Ich habe gestern ein längeres Telefonat mit einem Prüfingenieur der DEKRA geführt, weil mich die Thematik interessiert und ich immer gern Klärung bei strittigen Sachverhalten haben möchte.
Meine Annahme:
Grundsätzlich verboten, wenn eingebaut,
Eine Vorschrift zur Einzelabnahme nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist ihm nicht bekannt
Diese ist seiner (sicherlich kompetenten) Meinung nach auch nicht notwendig
Er bemängelt Pedalkappen auch bei einer Hauptuntersuchung nicht
Was er aber anmerkte:
Die Pedalkappen müssen fest sitzen und man darf nicht abrutschen, auch bei Nässe nicht!
Mein Fazit:
Er ist nicht grundsätzlich verboten, es gibt aber auch keinen Freibrief
Natürlich ist man immer in einer Mithaftung, wenn der gegnerische Anwalt oder die Versicherung bei einem Schadensfall eine Schwachstelle findet.
Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ist natürlich zu unterlassen!!
Grundsätzlich ist jeder der in ein KFZ im öffentlichen Verkehrsraum bewegt ein Sicherheitsrisiko! Von daher sollte man sich auch defensiv verhalten und sich an Regelungen halten.
Bitte nicht falsch verstehen, dies soll kein Aufruf zur Montage der Dinger sein, beim Frunk erleben wir ja auch gerade eine hitzige Diskussion, aber bitte auch den gesunden Menschenverstand nutzen, sich die Fakten anhören und danach selbst entscheiden!
Vielen Dank!
VG