Heizung am G6 ausgefallen

Bei der Fernwartung ist ja kein Reperatur Auftrag geschlossen worden, sondern nur eune Zustimmung, dass auf dein Eigentum drauf zugegriffen werden darf. Zumal du immer deinem Verkäufer die Möglichkeit der Nachbesserung geben musst

Danke, also zum freundlichen und der beauftragt dann eine Fernwartung und damit ist es ein Rep Versuch, da ich ja beim freundlichen bin/war.

Die Fernwartung kannst du doch über die App machen. Das doch nur ein kostenloser Service

Du hast die prinzipielle Frage dahinter nicht verstanden. Ja kann ich das auch machen, nur wenn ich das x mal selber mache und es nix bringt, und die Nase dann gestrichen voll habe, habe ich nix in der Hand, von wegen wurde doch schon X- mal ein RepVersuch unternommen. Über den freundlichen hat man dann zumindest eine bzw. Mehrere Aufträge in der Hand.

Da hast du natürlich recht, wenn es zur Wandlung kommen sollte.

Für eine Wandlung musst du dem Händler (deinem Vertragspartner) die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen - ob der dann sowas mit remote Support von Xpeng realisiert, ist seine Sache.

Und das glaube bis zu drei mal

In Deutschland kann man nach dem zweiten gescheiterten Versuch die Wandlung per Einschreiben einleiten
3x ist schon lange her

Hält sich aber genauso hartnäckig wie “3x Abmahnung = Kündigung” oder “ich darf vor Ablauf der AU nicht zur Arbeit der Arzt hat mich krank geschrieben/ich verliere sonst meinen Versicherungsschutz” oder “einmal verspätete Inspektion und schon ist meine Fahrzeuggarantie auf ewig futsch” usw.

Es zählt wie immer der Einzelfall und im Zweifelsfall bzw. Klärung durch Dritte wird nach qualitativen und quantitativen Gesichtspunkten abgewogen.

War es nicht nach drei gescheiterten Reparaturversuchen ?

Da drum ging es nicht ob nun 2 mal oder 3 mal oder gar noch öfter. Es ging mir um die Tatsache, dass selbst eingeleitete Fernwartungen nicht in die Anzahl der RepVersuche zählen.

…..deswegen schrieb ich ja auch quantitativ und qualitativ. Auch eine gescheiterte Fernwartung kommt mit in die Verhandlungsmasse für eine mögliche Klärung bezüglich Wandlung.

Sorry falsch verstanden,

Kann man das irgendwo nachelesen bzw hast du einen Artikel parat ?? Ich kenne es nach wie vor mit den 3 Versuchen.

Ich bin da zwar kein Fan davon, aber anbei der Gemini Pro Erguss zu dem Thema

In Deutschland gibt es den Begriff der „Wandlung“ im juristischen Sinne seit der Schuldrechtsreform von 2002 nicht mehr. Er wurde durch das Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag ersetzt (§ 437 Nr. 2 BGB).

Umgangssprachlich wird das Wort jedoch weiterhin verwendet, wenn es darum geht, ein mangelhaftes Produkt zurückzugeben und das Geld zurückzuerhalten. Damit dies möglich ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Es muss ein Sachmangel vorliegen

Das Produkt muss einen Fehler haben, der schon beim Kauf (bzw. bei der Übergabe) bestand. Ein bloßes „Nichtgefallen“ reicht für einen gesetzlichen Rücktritt nicht aus (außer bei Online-Käufen innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist).

2. Vorrang der Nacherfüllung („Zweite Chance“)

Bevor Sie vom Vertrag zurücktreten können, müssen Sie dem Verkäufer in der Regel die Möglichkeit zur Nacherfüllung geben (§ 439 BGB). Sie haben dabei die Wahl zwischen:

  • Nachbesserung (Reparatur)
  • Nachlieferung (Ersatz durch ein neues, fehlerfreies Produkt)

3. Wann ist der Rücktritt (die „Wandlung“) möglich?

Sie können den Kaufpreis zurückverlangen, wenn:

  • Die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist: Bei einer Reparatur gilt diese im Regelfall nach dem zweiten erfolglosen Versuch als gescheitert (§ 440 BGB).
  • Die Frist abgelaufen ist: Sie haben dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels gesetzt, und diese ist verstrichen.
  • Der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert: Wenn der Händler sich strikt weigert, den Mangel zu beheben.
  • Unzumutbarkeit: Der Mangel ist so schwerwiegend oder die Umstände sind so, dass Ihnen ein weiteres Warten nicht zugemutet werden kann.

Wichtige Fakten im Überblick

Punkt Regelung
Beweislast In den ersten 12 Monaten (bei Käufen ab 2022) wird vermutet, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Danach müssen Sie es beweisen.
Erheblichkeit Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel nur unerheblich ist (z. B. ein winziger Kratzer an einer unsichtbaren Stelle). In diesem Fall bleibt nur die Minderung des Kaufpreises.
Nutzungsentschädigung Der Verkäufer kann bei der Rückabwicklung unter Umständen Wertersatz für die Zeit verlangen, in der Sie das Produkt genutzt haben (häufig relevant bei Autos).

Hinweis: Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt bei Neuwaren 2 Jahre und kann bei Gebrauchtwaren auf 1 Jahr verkürzt werden.

Möchten Sie wissen, wie Sie ein solches Rücktrittsschreiben rechtssicher formulieren oder geht es um ein spezifisches Produkt wie ein Auto?

Hier mal was vom adac

2021 hatte sich das einiges geändert