Moin,
hat von euch schon einer die typischen Autohaus-Kennzeichenhalter gegen andere ausgetauscht?
Wenn ja, welche und wie sind die Erfahrungen (hinsichtlich Qualität) - sehr gerne mit Bildern.
Moin,
hat von euch schon einer die typischen Autohaus-Kennzeichenhalter gegen andere ausgetauscht?
Wenn ja, welche und wie sind die Erfahrungen (hinsichtlich Qualität) - sehr gerne mit Bildern.
Noch nicht, aber da die vom AH Hackerott doch reichlich nicht-so-schick sind, wäre das definitiv eine Option. Am liebsten wäre mir denke ich eine „rahmenlose“ Lösung.
Dito, weniger ist in diesem Fall mehr. Bin gespannt, wer die schon umgebaut hat
verwende seit Jahren Kletthalterungen…. I.V.m. 3D-Kennzeichen aus Kunststoff….
Kein Bohren….. CE-Kennzeichnung
Wetten dass da jetzt wieder jemand mit einer ABE daherkommt
weil fest am Fahrzeug befestigt … (sorry, Ich konnte es mir nicht verkneifen, mögen mir die Admińs es mir nachsehen)
Und hält zuverlässig….
Ich hatte mir neutrale schwarz -Hochglanz Halter geholt da diese sehr schön zu den übrigen schwarz lackierten Bauteilen an unseren Autos passen.
Mehr gestört hatte mich das mein Autohaus glaubte unbedingt zwei der vier vorhandenen Gewindebuchsen von dem China Kennzeichen-Format nutzen zu müssen. Damit war der Kennzeichenrahmen vertikal zu weit nach oben verschoben…musste ich korrigieren.
Insofern kann ich die rahmenlose Klett-Variante direkt als Erstausrüstung nur empfehlen…
Die Frage ist nur, wie lange das noch durchgeht. Die Kletthalterungen habe ich auch jahrelang verbaut.
Das Problem dabei: Im Gesetz steht dass Kennzeichen “fest mit dem Fahrzeug verbunden” sein müssen. Es ist aber nirgendwo definiert was “fest” bedeutet. Es kam vom KBA ein Nachtrag heraus, in dem das dann definiert wurde und hier heisst es dann dass Kennzeichen nur mit Werkzeug demontierbar sein dürfen. Damit bist Du mit Klett komplett raus…
Ausserdem hat Klett meiner Meinung nach noch einen Nachteil. Bei der Wäsche saugt es sich voller Wasser und tropft dann sehr lange nach.
Da es sich bei dem KBA nur um einen Nachtrag handelte, war dieser zeitlich begrenzt und lief Anfang 2024 aus (oder war es 2023? ich weiss es nicht mehr genau)
Die Frage ist nur, wann dieser Nachtrag dann in das Gesetz mit aufgenommen wird. Um dem Theater aus dem Weg zu gehen, verwende ich seit einigen Jahren “unsichtbare” Kennzeichenhalter. Diese haben den Vorteil dass sie das Kennzeichen vom Träger distanzieren und eben unsichtbar sind
sieht dann so aus:
Wenn eine Trägerplatte am Auto verbaut ist, so:
Also wenn ich jetzt nach draußen gehe um an meinen Fahrzeugen meine Kennzeichen zu entwenden…dann benötige ich bei allen (!) Standard-Kennzeichenhalter nur meine Finger/Fingernägel und nach 2sek habe ich die Kennzeichen auch ohne Werkzeug in meiner Hand.
Hast Du da eine konkrete Empfehlung?
Um hier wiedermal unnötige Diskussionen um Halbwissen (!) zu vermeiden:
Zentrale gesetzliche Bestimmung
Gemäß § 10 Abs. 5 Satz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) gilt: Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein.
Grundsätzlich zulässig: Bei allen Befestigungsarten (auch Klebe-, Klett-, Magnet- oder ähnlichen Befestigungen) des Kennzeichens ist dessen „feste Anbringung" sicherzustellen.
Wenn ich mich nicht irre, wurde „fest“ doch sogar definiert, oder?
Nicht im maßgeblichen Gesetzestext….
Du könntest Dein Kennzeichen auch mit Epoxidharz- oder PMMA-Kleber fest auf die Karosserie kleben.
Die DIN74069 definiert es, hab es gerade noch mal gegooglet. Mir war doch so.
Da geht es NUR um die Reflexion und Dauerhaftigkeit des Materials und auf das Kennzeichenschild selber anzubringende Siegel/Plaketten! Deswegen habe ich meinen Beitrag oben bereits korrigiert ![]()
Solange der Lack mit Deinem Epoxydkleber abgeht, wird es wohl fest genug sein.
Genau so ist es. Und das habe ich auch 30min lang mit einem TÜV Prüfer zum eintragen einer Frontschürze diskutiert. Dennoch kam ich nicht um eine “Sondereintragung” herum. Ich muss aber auch sagen dass dies genau zu der Zeit war, als der Nachtrag aktiv war…
Ich sehe es aber genauso wie Du und wahrscheinlich trifft hier wieder genau dieser Spruch zu: “Wo kein Kläger, da kein Richter” ![]()
War genau das, was ich geschrieben hatte. Wie gesagt, der Nachtrag ist nicht mehr Aktiv seit Anfang 2024 ![]()
Die Frage ist nur wie lange es dauert bis es in den Gesetzestext mit aufgenommen wird und wie es definiert wird denn wie oben bereits geschrieben kann man fast jedes Kennzeichen “einfach” abreissen…
Die originalen vorderen Kennzeichenhalter nehmen der Kamera etwas die Sicht nach unten. Ist das noch niemanden aufgefallen ![]()
Ich bin vorhin langsam vorwärts gefahren, da war nichts verdeckt.
Doch, beim G6 sieht man die Kennzeichenhalterung
Mal morgen nachschauen.