Da unser G6 noch im Zulauf ist, stellt sich mir die Frage wie sich die Feststellbremse verhält?
In der Schweiz muss der Beifahrer an die Bremse ran kommen und sie muss das beschleunigen unterbinden und verzögern.
Wie verhält sich das beim G6?
Unser altes Model S hatte das Strompedal bei aktivierung zurückgenommen und nach einem Update konne man wieder voll beschleunigen, somit nicht mehr als Lehrfahrzeug nutzbar.
vielen Dank, dann wird es wohl schwierig für Lernfahrten bei uns. Werde es aber wenn er da ist nochmals direkt vor Ort klären lassen. Wäre doof dafür extra ein PKW kaufen, mieten zu müssen.
Ja, böse Sache und schlecht dokumentiert. Ich drücke den gelegentlich, um die Scheibe zu waschen (war beim alten Auto genau an dieser Stelle) und der Wagen geht kräftig in die Eisen.
Naja das liegt ja in deiner Verantwortung dich mit dem Auto vertraut zu machen.
Ich finde die Funktion sehr gut. Sollte der Fahrer während der Fahrt mal „ausfallen“ hat man zumindest als Beifahrer die Möglichkeit eine Notbremsung Auszulösen.
Falls er nicht auf dem Strompedal steht wie wir heute gelernt haben…
Warum? Wie würdest du das regeln?
Ich kenne kein Auto in dem man als Beifahrer mit einmaligen drücken oder was auch immer eine nicht stoppbare Notbremsung auslösen kann?
Die Ursprüngliche Handbremse war nicht nur zum Parken da, sie war auch beim Versagen oder ohnmacht vom Fahrer als Notbremse dosierbar nutzbar.
Moderne Fahrzeuge können die Dosierung durch Technik umsetzen, machen dieses aber nicht konsequent. Ein Knopf gedrückt halten am Hebel ist völlig am Ziel vorbei. 1. beim kleinsten Ruck lässt man los, 2. muss man rübergebbeugt auf den Aufprall warten
Perfekt wäre ein Zughebel in der Mittelkonsole den man ziehen kann. Dabei kann der Beifahrer gerade sitzen bleiben.
Ja ich weiss bei der alten Handbremse und 500ps übersteuer der Antrieb auch die Handbremse.
Es gibt einige Hersteller die diese in der Mittelkonsole schon verbauen
Auszug aus der Astra für Lernfahrten in der Schweiz:
Ein «Problem» von elektronischen Handbremsen: Sie können oft vom Gaspedal übersteuert werden. Solche Fahrzeuge sind für private Lernfahrten nicht zugelassen, wie das Bundesamt für Strassen (Astra) auf Anfrage mitteilt: Lernfahrten seien nur zulässig, wenn die Wirkung der elektronischen Handbremse «nicht durch einfaches Betätigen des Gaspedals aufgehoben werden» könne. Zudem müsse die Handbremse wirksam und dosierbar sein, also «nach dem Betätigen auch wieder lösbar».