Da hast du in der Tat Recht. Das sagt die KI dazu:
Ein Wagen gilt in der Regel als neu, wenn zwischen seiner Herstellung und dem Kaufvertrag nicht mehr als zwölf Monate liegen. Zusätzlich darf der Kilometerstand nicht übermäßig hoch sein, und das Fahrzeug darf keine Gebrauchsspuren aufweisen.
Alter: Der Kaufvertrag sollte innerhalb von 12 Monaten nach der Herstellung abgeschlossen sein.
Lagerdauer: Eine längere Standzeit als 12 Monate kann die Fabrikneuheit aufheben.
Modellwechsel: Wenn der Hersteller in der Zwischenzeit wesentliche Änderungen an der Modellreihe vorgenommen hat, gilt das Fahrzeug nicht mehr als neu, selbst wenn es jünger als ein Jahr ist.
Zustand: Das Fahrzeug muss frei von Gebrauchsspuren wie Kratzern oder Dellen sein.
Kilometerstand: Ein sehr niedriger Kilometerstand (bis ca. 10 km) ist normal, da das Fahrzeug bereits eine gewisse Strecke zur Auslieferung zurücklegt. Bei höheren Werten müssen diese erklärbar sein (z.B. durch eine Überführungsfahrt).
Vorführwagen: Ein Fahrzeug, das bereits ausgestellt oder als Vorführwagen genutzt wurde, gilt unter Umständen nicht mehr als neu, da es von vielen Personen angefasst und probegefahren wurde.
Tageszulassung: Eine Tageszulassung auf den Händler kann bei sehr kurzen Zeiträumen zwischen Zulassung und Verkauf als Neuwagen gelten, solange die Garantiezeit nicht wesentlich verkürzt wurde.
EU-Import: Für die Zwecke der Mehrwertsteuer gilt ein Fahrzeug als neu, wenn seit der Inbetriebnahme höchstens sechs Monate vergangen sind oder es höchstens 6.000 Kilometer zurückgelegt hat.
Ich mag bezweifeln, dass du bei einem Auto von einem Jahr einen SOH von unter 97% hast, da muss man wirklich schon total unwissend mit dem Akku umgegangen sein (Worst Case Szenario), aber ansonsten gebe ich dir durchaus Recht.
Was @Der_Don sagt. Hier in dem Thread ( Unterbodenschutz beschädigt - #26 von Chriz ) ist aufgefallen, dass einige Fahrzeuge Schäden am Unterboden aufweisen, die vermutlich schon beim Transport des Fahrzeugs entstanden sind. Wäre bei dem Neuwagen ja noch eindeutiger - wenn noch niemand damit gefahren ist und der Unterboden hat Macken, dann scheint es beim Aufladen/Abladen Probleme zu geben…
Ein Update zum Thema SoC vom Händler: Die Vorgabe von xpeng lautet dass der Wagen zwischen 60 und 80 bzw. 90% geladen sein muss während er nicht bewegt wird.
Monatlich muss dies, der Lack, die 12v Batterie und die Bremsen kontrolliert werden.
Dies hat der Händler laut eigener Aussage wohl eingehalten.
Angeblich sei das Überprüfen des SoH ohne Zulassung unmöglich.
Ich mache dann mal Druck, dass dieser Wagen angekauft wird.
Den Hinweis zum Unterboden habe ich nicht vergessen.
Die Überführungskosten hätte ich bei einem Lagerfahrzeug nicht bezahlt. Aber egal, am Ende zählt ja nur der Gesamtpreis.
Probiere bei der Abholung das automatische Einparken und teste alle Sitzheizungen, Heizung und Kühlung. Beides muss auch im Stand gehen. Das automatische Einparken geht auch ohne App, wenn man im Auto sitzt. Und schau den Unterboden an. Lass dir den Notschlüssel und die CoC-Papiere aushändigen. Schau in den Kofferraum nach erste-Hilfe-Tasche, Reifen-Reparatur-Set, Ladekabel, Warndreieck. Prüf im Motorraum ob die große schwarze Kunststoffabdeckung überall in Ordnung ist. Der P7 hat übrigens keine Abdeckungen auf den Aufnahmen für die Hebebühne. Teste das Internet mit dem XPeng-Browser.
Hinweis: auf dem COC Papier steht auf der ersten Seite rechts unten, wann das Fahrzeug hergestellt wurde. Dies überprüfen, wenn länger her als 1 Jahr ist es ein Sachmangel, wenn dir das nicht mitgeteilt wurde. Thema: Standschäden, etc.
Danke.
Ich weiss bereits, dass der Wagen länger als ein Jahr gestanden hat. Die potenziellen Konsequenzen hat wir hier im Thread besprochen und habe ich mit dem Verkäufer abgecheckt.