Also, ich habe den normalen Hausnachlass bekommen, das waren ungefähr 5%. Die gibt das Autohaus. Das mit dem Schwerbehindertenausweis wusste ich auch nur hier aus dem Forum und habe dann nachverhandelt und insgesamt damit ca. 30% bekommen und dann bestellt. Die Aktion ist von Xpeng und nicht vom Autohaus und vorerst bis zum 31.12.25 festgelegt.
Auch mein Verkäufer wollte das erst nicht glauben bis ich ihm das beweisen konnte. Ich hätte wetten sollen
. Nach einigen telefonieren hat er dann auch mir zu den schon verhandelten 5% die 25% gegeben. Ach ja, e nachgefragt. Fußmatten sind dabei. Und ja, sie wissen auch von einer Transportsicherung der Wärmepumpe und die Abdeckungen für die Wagenheber liegen immer bei Neuwagen im Unterboden und die Händler montieren diese erst bei Auslieferung. Kratzer am Unterboden hatten sie noch nicht. Ihr seht, aus diesem Forum habe ich schon viele Informationen bekommen obwohl mein G6 noch nicht geliefert wurde. Heute kam der Kfz-Brief an. Ach nee, heißt ja jetzt Zulassungsbescheinigung II. Aber in meinem Alter bleib ich bei den alten Sachen wie PS
.
Händler war übrigens die Wahl-Gruppe.
Jetzt muss ich dann doch mal fragen - hatte ich mich anstandshalber bis dato nicht gewagt: sind hier so viele mit Schwerbehinderung im Forum? Die bekommt man ja nicht hinterhergeworfen…
Man kann dies über Familienmitglieder auch abwickeln ![]()
Puh, ganz dünnes Eis:
Ein Schwerbehindertenrabatt ist eine personenbezogene Vergünstigung, kein Familienrabatt.
„Über Familienmitglieder abwickeln“ ist nur dann zulässig, wenn das schwerbehinderte Familienmitglied tatsächlich Käufer/Leasingnehmer und auch der überwiegende Nutzer des Fahrzeugs ist. Genau dafür ist der Rabatt gedacht.
Wenn das Familienmitglied nur pro forma unterschreibt, das Auto aber faktisch von jemand anderem genutzt wird, ist das kein Kavaliersdelikt, sondern ein Missbrauch.
Betrug (§ 263 StGB)
Tatbestand kann erfüllt sein, wenn:
-
gegenüber dem Hersteller konkludent vorgespiegelt wird,
dass die rabattberechtigte Person der tatsächliche Nutzer/Berechtigte ist -
dadurch ein Vermögensvorteil (25 % Rabatt) erlangt wird
-
dem Hersteller/Händler ein Vermögensschaden entsteht
Dass „das viele machen“, ändert daran nichts – rechtlich zählt nicht nur der Name im Kaufvertrag, sondern die wirtschaftliche Realität (wer zahlt, nutzt). Da hat es in der Vergangenheit schon einige Autohäuser gegeben, die Verträge mit Zinsforderungen rückabgewickelt haben.
Will da jetzt keinem das Spiel verderben, ist aber faktisch eine Täuschung und nicht in Ordnung - PUNKT
Und wie lange ist die gesetzliche Haltedauer von dem Schwerbehinderten ?
Es gibt keine gesetzliche Haltedauer, die irgendwo im Gesetz steht.
Die Haltedauer ergibt sich ausschließlich aus den Hersteller- bzw. Händlerbedingungen, nicht aus dem Schwerbehindertenrecht. Ein Punkt, den viele ausblenden:
Die Haltedauer allein „heilt“ rechtlich nichts. Wenn sich später herausstellt, dass der schwerbehinderte Käufer nie der tatsächliche Hauptnutzer war und das Fahrzeug wirtschaftlich von Anfang an für jemand anderen gedacht war, kann der Händler den Vertrag rückabwickeln - inklusive Nachforderung des Rabatts, teils auch mit Zinsen.
Vertragliche Pflichten greifen also auch dann, wenn man meint, mit ein paar Monaten Aussitzen auf der sicheren Seite zu sein.
Unabhängig davon wundert mich ehrlich gesagt, wie locker hier teilweise mit dem doch eigentlich sehr unschönen Status einer Schwerbehinderung im Familienkreis umgegangen wird. Manche haben Angst, einen halben Satz aus einem Artikel hinter einer Paywall zu zitieren, um ja nicht gegen Forenregeln zu verstoßen - andere scheinen es mit dem faktischen Tatbestand einer Täuschung deutlich entspannter zu sehen.
Die rechtliche Seite mal ganz nüchtern betrachtet, die ethische Komponente lasse ich da noch außen vor.
Also Xpeng sagt im Kaufvertrag sowie als Fahrzeughalter muss die Person mit der Schwerbehinderung drin stehen.
Haltedauer ist 1 Jahr bzw 5tkm
Ich will hier niemandem zu nahe treten und auch niemandem etwas unterstellen. Mir ging es ausschließlich darum, zwei Dinge sauber zu trennen, die hier scheinbar vermischt werden:
Was im Kaufvertrag steht und wer formell Halter ist, ist die formale Ebene.
Entscheidend ist aber die materielle Ebene: wer das Fahrzeug tatsächlich nutzt, wirtschaftlich trägt und wofür der Rabatt bei Vertragsschluss gedacht war. Genau darauf zielen die Rabattbedingungen ab.
Die Haltedauer ist dabei lediglich eine vertragliche Nebenbedingung - sie ersetzt weder die Anspruchsberechtigung noch „legalisiert“ sie eine Konstruktion, die von Anfang an nur auf den Rabatt ausgelegt ist.
Ob Hersteller das im Einzelfall prüfen oder durchwinken, steht auf einem anderen Blatt. Mich wundert lediglich, wie selbstverständlich dieses Thema hier teilweise behandelt wird, während bei deutlich banaleren Dingen extrem vorsichtig agiert wird. Mehr (und meine Verwunderung über diesen Fakt) war damit nicht gemeint.
Ich habe meinen Punkt gemacht, für mich ist das Thema hier erledigt.
Der Punkt ist für dich erledigt, DANKE !! Endlich ist die Belehrung anderer Leute durch. Im Grunde genommen muss jeder selber wissen was er tut und entscheiden. Wir sind alle erwachsen
Trotzdem Danke für deine Lehrstunde hier
Xpeng schreibt die Bedingungen vor hier. Es ist der Rabatt, den der Hersteller gewährt. Wie das konkret umgesetzt und ausgestaltet wird ist eine Entscheidung zwischen Verkäufer und Käufer.
Genau so ist es. Natürlich wollte man den Schwerbindertenausweis sehen Und sorryLeute, mir wäre es lieber ich wäre nicht Rabattfähig. Ich fragte sogar für meinen Sohn an und Xpeng hat die mit Vorlage einer Geburtsurkunde bestätigt das ich sogar auf meinem Sohn ein Auto mit dem Rabatt hätte kaufen können. Haben wir dann aber nicht gemacht. Also, Xpeng weis sehr wohl welche Verwandschaftsverhältnise hier laufen und fragt auch eindeutig nach den dazu gültigen Dokumenten und gibt dann eine Freigabe oder auch nicht. Aber wir wollten ja mit der Lehrstunde aufhören und jeder weiß ja hier was er macht. Es sollte aber keiner glauben das es den Rabatt so einfach gibt. Aber jetzt ist es ja eh egal das er nur noch bis morgen gilt. Hatte ich übrigens auch schon bei anderen Automarken. Ist also nicht unüblich.
Ich plane, den XPENG G6 Long Range in etwa 2–3 Monaten in Österreich zu bestellen. Derzeit warte ich noch ab, bis meine Mutter die Pflegestufe 3 sowie den Behindertenstatus mit 50 % erhält. Ich hoffe, dass der derzeitige Rabatt von 14 % bis dahin weiterhin gültig ist. Hat jemand dazu aktuelle Informationen?
Hi kann man immer noch mit Gdb50 bestellen? Falls ja ist das nur bei Bestellung FL Modell oder geht das auch für vFL Lagerbestand Fzg.
Gruß
Aktion lief bis zum 31.12.25. einfach mal im Autohaus anfragen. Ob dies auch für Lagerfahrzeuge oder Tageszulassungen gilt weiß ich nicht. Einfach zum Autohaus gehen oder anrufen und fragen.
Falls jemand ne Info bekommt, wäre eine Info hier ganz hilfreich, damit nicht alle nachfragen müssen ![]()
Hi also ich habe heute eine Mail von einem Autohaus bekommen das es für GdB50 für Barkauf besondere Konditionen gibt.
Was es gibt wird sich im Angebot dann erst rausstellen,da ich für G6 und G9 jetzt angefragt habe.
Beim Händler bevor ich das mit dem GdB wußte hatte ich eine Anfrage bezüglich vFL Lagerfahrzeug, als Anzahlung mein Fzg, hat er mir nicht 3000€ Prämie sonder nur 2000€ on Top auf Ankaufspreis.
Gruß
Ich habe bei einem Händler in Wien nachgefragt. Mit einem Behindertenstatus von 50 % werden derzeit 14 % Rabatt angeboten. Eventuell gibt es noch Winterreifen + Felgen dazu.
hey, habe gestern ein finales Kaufangebot bzgl Behindertenstatus erhalten für den G9 BlackE+ Premium + AHK mit 24 Krachern! Also ab diesen Jahr zusätzlich 1% mehr noch.
25 ist aber 1% mehr als 24? Oder wie waren die Konditionen für den G9 Vorher?
Hier stellt es aktuell so dar:
Der Rabatt für den G9P ist 25%, bei Händler A aus NRW und B aus dem Süddeutschen. Der „offizielle“ Rabatt war in 2025 angeblich 22% (sagten beide am Telefon, bzw. Email; B sagte, dass es für vFL wohl 24% waren. Aktuell habe ich nicht gefragt, da ich FL haben will). Aber einige Händler haben bei anderen Foristen wohl noch etwas draufgelegt.
Die mündliche Aussage von B war in 2025, dass man den Rabatt mit den 3000 € Eintauschprämie kombinieren kann. Aktuelle Email von A sagt per Email, dass das NICHT möglich ist. Da steht die Antwort von B noch aus, da dort ja heute Feiertag war. Ist also noch nicht klar.
Händler A hat einen G9P in meiner Konfiguration auf Lager, dafür gibt es auch 25%. Es muss also offensichtlich nicht unbedingt ein Bestellwagen sein. Auf Vorführwagen würde es das aber nicht geben.
A schreibt, dass diese Bedingungen für Q1 2026 gelten.
Und das für mich besonders bemerkenswerte, vor allem nach einer kurzen und heftigen Diskussion hier über die Rechtmäßigkeit der Nutzung des Schwerbehindertenrabatts: Händler A schreibt (!): „Der Kaufvertrag muss nicht direkt auf den Inhaber des Schwerbehindertenausweises ausgestellt werden, wenn dieser ein Familienmitglied 1. oder 2. Grades ist. Wichtig ist jedoch, dass uns der Ausweis vorgelegt wird.“ Der Ausweis kann auch als Kopie vorgelegt werden. Und von in einem Haushalt leben ist zumindest nicht die Rede. Bei uns wäre das aber der Fall, also frage ich da nicht weiter.
Damit sollte auch diese Diskussion sauber beendet sein, denn ein Kaufvertrag kommt ja mit dem Händler zustande, und die Bedingungen kommen ja direkt von ihm.
Sobald ich von Händler B etwas zur Kombinierbarkeit erfahren habe, gebe ich ein Update.
Wenn es jetzt noch gute Ganzjahresreifen für den G9P gäbe, könnte ich womöglich schon nächste Woche fahren…