Ich stehe vor dem Kauf eines G9P. Meine Wunschkombi hat mein Händler auf Lager. Aber, ich mag keine Winterreifen wechseln, sondern lieber Ganzjahresreifen (GJR).
Das Problem beim G9P ist ja, dass es aktuell keine GJR gibt. Ich würde am liebsten über den Sommer warten, ob es wieder etwas vernünftiges gibt, oder ich doch auf andere Felgen mit GJR wechseln muss.
Ich müsste den Wagen also erstmal bis zum Frühjahr (beim Händler) stehen lassen und könnte ihn nicht fahren. Laut Händler würde eine Neubestellung ca. Bis Mitte März dauern; das würde also passen mit dem Ende des Winters.
Wenn ich doch den Lagerwagen nehme, läuft dann die Garantie ab Kauf oder Erstzulassung? Das könnte nochmal ein Argument für eine Bestellung sein. Auch wenn bei 7 Jahren 2 Monate nicht sooo viel ausmachen.
Der Händler mag natürlich lieber sein Lagerfahrzeug verkaufen…
Der Markt gibt aktuell keine guten Angebote für Ganzjahresreifen in den Dimensionen 255/45/R21 her.
Ich hole meinen G9 auch im März ab und würde gerne Ganzjahresreifen aufziehen. Da es aber aktuell keine gibt, muss ich auch noch bis zum Herbst warten und hoffe, dass sich was ergibt.
Der G9P hat ja 255 45 R21 Felgen. Und dafür gab es schon im Herbst wohl nur GJR von Falken und die sind ausverkauft. Ist eben leider ein sehr ungewöhnliches Felgen Format.
Die haben nur M+S und nicht 3MPSF. Seit ein paar Jahren sind die als Winterlicher Reifen nicht mehr zugelassen.
Den Pirelli All Season SF3 hätte ich z.B. gerne. Habe auch Pirelli über die Webseite mal geschrieben, ob sie den in der passenden Größe für den G9P rausbringen werden. Seit knapp zwei Wochen keine Antwort…
Irgendwer hatte doch mal im Forum hier geschrieben das er bei Falken nachgefragt hatte und die Aussage war, dass ab März wieder welche produziert werden.
Ich behaupte … die Verjährung der Garantielaufzeit beginnt an zu laufen, wenn Dir das Fahrzeug physisch übergeben wird … und nicht einfach eine Anmeldung mit Deinem account und Deiner eMail-Adresse erfolgt…
Es muss ein Besitzübergang des Kaufgegenstandes erfolgen, dass tut es nicht mit einer Anmeldung auf Softwareebene…
Die Gewährleistung des Händlers beginnt mit der Übergabe.
Die Neuwagengarantie der Firma XPeng beginnt ab dem Datum der Erstzulassung oder ab Übergabe an den Käufer durch den Garantiegeber oder einen autorisierten XPENG-Partner (je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt). Hat der Händler eine Tageszulassung gemacht, beginnt dann die Garantie.
Ein Fahrzeug, dass beim Händler auf dem Hof steht und vielleicht schon mal zugelassen wurde, das sollte mindestens 5000€ billiger sein als ein neu bestelltes.
Das kann ich mir juristisch nicht vorstellen. Kannst Du das vielleicht näher erläutern, wie das funktionieren soll ?
Du betrachtest die Freischalung in der App quasi als Schlüsselübergabe zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe ? Somit ausschließlich mit der App die Herrschaft über das Auto erteilt wird. Richtig ?
Es kann aber auch eine Fahrzeugübergabe nur mit der RFID-Karte und/oder den physischen Schlüssel erfolgen?
Ja, kann so sein. Ich rede aber über den Regel- und nicht über Sonderfälle. Die Garantie läuft ab dem Moment, wo Du das Auto bekommst, sofern es nicht bereits zugelassen war. Und „bekommen“ heißt im Regelfall Übertrag im Nutzerkonto.