Das bedeutet nur dass eine vollständige Abschaltung durch das EVU dem Kunden nicht zugemutet werden darf.
EEBus hat vielleicht dein Netzbetrieber in den TAB festgelegt, von “oben” kommt das aber nicht:
So sieht die Beschlusskammer nach derzeitigem Stand etwa bei der Verwendung der EEBUSSchnittstelle sowohl die erforderliche Informationsübermittlung als auch Nachweisführung der netzorientierten Steuerung als abgedeckt an. Dies schließt die Verwendung alternativer Schnittstellen nicht aus, solange sie die erforderlichen Anforderungen anderweitig adäquat umsetzen.
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EEBus ist der Standard, auf den sich die EVU verständigt haben. Mir ist bisher zumindest noch keine Form der Dimmung untergekommen (wir bearbeiten im Monat ca. 4.000 Anfragen von Installateuren), aber wie du sagst, theoretisch möglich, daher will ich es nicht ausschließen.
Die harte Regelung erfolgt mittels Funkrundsteuerempfänger, gleiches System wie PV Anlagen größer 25 kWp schon ewig geregelt werden müssen (60%, 30%, 0%)
Das sagt EnBW dazu:
Verständigung ist nett. Aber wenn jemand keine Lust hat teure Hardware in seinen Zählerschrank einzubauen oder keinen Platz hat (wie bei mir), dann haben sie keine Grundlage, ihn zu zwingen.
Nun, 14a ist Gesetz und sofern du eine Verbrauchseinheit größer 4,2 kW betreibst, dann muss diese vom EVU gesteuert werden können. Ob das nun hart erfolgt (FRE über DI) oder „smart“ dimmbar via EEBUS ist dir (in Absprache mit dem EVU) überlassen - Fakt ist aber, die Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen ist umzusetzen.
Alternativ weist du deinem EVU nach, dass deine WB auf 4,2 kW gedrosselt ist, wenn er das akzeptiert, musst du nichts steuern
So einfach ist es nicht, weil es überhaupt keine klaren bindenden Regelungen gibt. Eine Wallbox mit OCPP und API ist ja steuerbar, auch vom EVU. Aber da keine Schnittstelle zwischen EVU und Kunde definiert ist, hängen halt alle in der Luft. Von EnBW sehe ich keine eindeutigen Schnittstellenvorgaben.