Ich höre den gleichen Song aus ganz D, ES, IT, NL und BE.
Ja, Fachkräfte fehlen überall. Heute muss doch keiner mehr was lernen, kannst doch Influenza werden und nach Dubai ziehen - alternativ harzen.
Bei größeren Installationsbetrieben kann das durchaus anders sein. Die kleineren Läden kämpfen aber hart und machen Sachen, die sie früher nicht angepackt hätten.
Wann ist eine Förderung ausgeschlossen?
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn:
weniger als sechs Stellplätze bzw. unter 20 % der Stellplätze elektrifiziert werden können.
„Voraussetzung für die Förderung ist, dass mindestens 20 Prozent der Stellplätze vorverkabelt beziehungsweise mindestens 6 Stellplätze im Gebäude elektrifiziert werden. Der Strom, der später an den Ladepunkten fließt, muss außerdem aus erneuerbaren Energien stammen. Möglich ist das etwa mit einem Ökostrom-Liefervertrag oder Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage“
Welche grundlegenden Fördervoraussetzungen sind zu beachten?
Unter anderem sind die folgenden Fördervoraussetzungen zu beachten:
Standort des Vorhabens: Die Errichtung der Ladeinfrastruktur muss in der Bundesrepublik Deutschland erfolgen.
Mindestumfang je Mehrparteienhaus: Im Rahmen jedes Förderprojekts müssen pro Mehrparteienhaus mindestens sechs Stellplätze sowie mindestens 20 % aller zum Objekt gehörenden Stellplätze elektrifiziert werden.
Dabei genügt es, wenn die Stellplätze mindestens vorverkabelt werden (s.u.). Mehrparteienhäuser, die weniger als sechs Stellplätze haben, können leider keinen Förderantrag stellen.
Wohnbezogene Nutzung der Stellplätze: Die zu elektrifizierenden Stellplätze müssen im Zusammenhang mit der Wohnnutzung des Mehrparteienhauses stehen (s.u.). Das bedeutet: Die Stellplätze müssen von Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt werden. Gewerblich genutzte oder öffentlich zugängliche Stellplätze sind von der Förderung ausgeschlossen.
Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn: Voraussetzung für eine Förderung ist, dass mit dem Vorhaben erst nach Bewilligung begonnen wird (s.u.). Als Vorhabenbeginn gilt insbesondere der Abschluss verbindlicher Liefer‑ oder Leistungsverträge. Eine Beauftragung vor Bewilligung ist grundsätzlich förderschädlich.
Zweckbindungsfrist: Die geförderten Stellplätze bzw. die Ladeinfrastruktur müssen über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren betrieben werden (Zweckbindungsfrist).
Betrieb mit erneuerbaren Energien: Der Betrieb der Ladeinfrastruktur muss grundsätzlich unter Nutzung erneuerbarer Energien erfolgen (s.u.), zum Beispiel durch einen Ökostromtarif oder Strom aus einer eigenen Photovoltaikanlage.
Die vollständigen Fördervoraussetzungen sowie die geltenden Ausschlusskriterien sind der Förderrichtlinie sowie den jeweiligen Aufrufveröffentlichungen zu entnehmen.
Wann ist eine Förderung ausgeschlossen?
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn:
bereits eine gesetzliche Pflicht zum Nachrüsten von Ladeinfrastruktur nach GEIG besteht (z.B. Neubauten ab 24.03.2021 oder größere Renovierungen nach §§ 8–9 GEIG),
weniger als sechs Stellplätze bzw. unter 20 % der Stellplätze elektrifiziert werden können,
der Auftrag oder die Bauarbeiten vor Bewilligung begonnen wurden,
das antragstellende Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist (z.B. Insolvenz, Zwangsvollstreckung, Vermögensauskunft),
eine EU‑Rückforderungsanordnung aus einem früheren Beihilfebescheid nicht erfüllt wurde.
Dies stellt keine abschließende Aufzählung von förderschädlichen Maßnahmen dar.
Mein Bekannter hat bei der letzten Wallboxförderung seine Mietshäuser schon mit Wallboxen ausgestattet. Er sah es als USP für seine Wohnungen an. Gerade nachgefragt. Keiner seiner jetzigen Mieter hat ein E-Auto. Aber vielleicht kommt das noch.
Sehe ich nicht so. Zu der Zeit gab es noch nicht so viele BEVs.
Und er musste Baukostenzuschuß zahlen da die Hausanschlüsse zu schwach waren.
Bei einem Mieterwechsel heute wird das wieder für einen Mieter interessant und könnte das Zünglein an der Waage sein wenn er zwischen zwei Wohnungen entscheiden muss. Da die Häuser regelmäßig an allen Standards angepasst wurden (investiert die Rendite direkt wieder), gehört eine Wallbox heute einfach zu einer Wohnung hinzu. Klar hat der Staat, also wir das mitgezahlt, aber er hat auch investiert um es überhaupt möglich zu machen.
Unabhängig davon, dass ich derlei Förderungen nicht richtig finde, Ist es schlichtweg ne Sauerei, dass Boxen finanziert, die im Anschluss nicht genutzt werden.
Und wenn der Topf leer ist, bekommen Leute, die tatsächlich ein BEV haben, keine Förderung mehr. Das kann’s doch nicht sein!
Das ist aber wie bei Huhn und Ei. Was ist zuerst da. Die Förderung bezieht sich auf Mehrfamilienhäuser größer 6 Mietparteien. Da wird dann ein Umdenken der Eigentümer kommen auch für Ihre Mieter so etwas zu installieren. Plus dann die E-Autoförderung.
Klar geht das auch alles ohne staatliche Förderungen, aber dann dauert der Wandel noch länger. Manche werden halt nur durch Geld überzeugt.
Bin noch nicht so richtig schlau draus geworden. Bauen aktuell ein Haus mit Einliegerwohnung. Insgesamt 3 Parkplätze. Geplant sind je Wohneinheit also eine Wallbox. Förderung möglich?^^
So gesehen wäre man ja über den 20%, allerdings stört mich das Wording, ich gehe mal davon aus, dass da leider nichts draus wird, schade.
Eben wegen dieser Umschreibung kann ich es nicht so wirklich zuordnen. Wenn wie weiter oben „sowie“ stehen würde, dann wäre ich auch 100% überzeugt, dass es nicht ginge.
„… bzw. unter 20%“ liest sich irgendwie anders.
Ich gedulde mich noch die 2,5 Wochen und dann mal schauen^^, bin aber auch der Meinung, dass es wohl eher nichts werden wird :/.