Widerruf G9

Hat von euch jemand schon mal ein Kaufvertrag widerrufen?

Situation:

Anfang März war ich im Autohaus, es wurde eine Bestellvereinbarung erstellt, diese Bestellvereinbarung habe ich am 12.03. per email unterschrieben zurück an das Autohaus gesendet.

Mir wurde Anfang März mündlich mitgeteilt dass der Wagen ein Produkt Slot Ende März hat und die Übergabe dann in der ersten oder zweiten April Woche stattfinden wird, schriftlich habe ich das leider nicht, außer das auf der Bestellvereinbarung Kundenwunsch 04/2026 schriftlich angegeben ist.

Nun habe ich heute Morgen inzwischen die dritte Email an den Verkaufsberater gesendet und endlich mal eine Antwort bekommen, mit der Aussage Produktion des Fahrzeugs ist für den 25.04.2026 eingeplant und ist ca. 3 Wochen später beim Händler

Ich bin ehrlich gesagt aus allen Wolken gefallen.

Nun meine Frage : handelt es sich um einen Widerruf nach dem Fernabsatz Gesetz?

Ein anderer Händler hätte meine gewünschtes konfiguriertes Fahrzeug als Lagerwagen vor Ort.

Was steht im Vertrag?

Im Vertrag steht gar nichts da

Mehr als das habe ich als Anlage nicht bekommen

Welches Autohaus ?

Sorry das ich dazu im Moment keine Auskunft geben kann, sobald das mit dem Widerruf geklärt ist, sag ich es gerne

Die Frist läuft heute ab

Ist die Bestellung komplett fernmündlich passiert?

Naja, es gibt halt Autohäuser mit denen es mehr Probleme gibt als bei anderen. Aber deine Sache.

Nein, die Bestellvereinbarung wurde im Autohaus ausgedruckt, aber von mir erst zu Hause unterschrieben und wieder eingescannt und unterschrieben zurück gesendet, 12 Tage später

Ja, ich…allerdings für den G6 … bei einem Autohaus in Norddeutschland…im letzten Jahr.
Das Autohaus hatte mir den Widerruf umgehend bestätigt.

Der Grund bei mir war, dass die Konditionen unverschämt waren… Überführung fast 1.500 EUR und ich sollte ihn auch noch 700 km entfernt abholen… für die Auslieferung per Spedition wollten sie dann noch einmal 550 - 700 EUR für den Spediteur haben…

Da ist mir dann der Kragen geplatzt …

Fernabsatzgeschäft …eindeutig

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mom…die Beratung hat Vorort im Autohaus stattgefunden ?

Dann liegt kein Fernabsatzgeschäft vor …

Ja wir haben uns das Auto dort angeschaut

Dann liegt kein Fernabsatzgeschäft vor…vorbehaltlich einer Würdigung d. einen Juristen

bei mir lief alles nur über CarWow und online bzw. telefonisch ab…

Probieren kann ich es trotzdem , wir waren nur einmal da, der meiste Kontakt lief telefonisch und per mail

Danke für deine schnelle Antwort, ich werde es probieren und wenn nicht dann habe ich halt PECH

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Kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei

Regulären Kaufverträgen im Ladengeschäft, Werkverträgen die vor Ort geschlossen werden (wenn der Unternehmer dort seine Geschäftsräume hat), Dienstleistungsverträgen die in den Räumen des Unternehmers abgeschlossen werden, und bei Verträgen zwischen Privatpersonen generell (B2B oder C2C — das Widerrufsrecht ist ein Verbraucherschutzrecht).

Vertragliches Widerrufsrecht

Unabhängig vom Gesetz kann ein Widerrufsrecht vertraglich eingeräumt werden — etwa durch Rückgabegarantien im Handel („30 Tage Rückgabe“). Das ist jedoch freiwillig und gestaltet sich nach den vertraglichen Bedingungen, nicht nach den §§ 355 ff. BGB. Insbesondere gelten dann keine gesetzlichen Formvorschriften für die Belehrung, und der Händler kann Bedingungen (z. B. Originalverpackung, Wertersatz) frei festlegen.

Aber darin liegt doch der unterschied, ich habe nicht im Laden unterschrieben, sondern erst zuhause 12 Tage später

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Dann greift das Fernabsatzgesetz nicht.

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