Xpeng P7 Performance Test

Siehe oben. An genau der Stelle hätte es ja stehen müssen.

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Der Modellwechsel zu 2024er Version hat erst Mitte/Ende 2024 stattgefunden.
Es gibt auch keine Unterschiede bzgl. Licht, Radar, Lidar o.ä. (das war das 2021er Modell), sondern m.E. lediglich die AA und Carplay Integration.

Es kann also sein, dass dein P7 4 Wochen vor meinem produziert wurde (Juni 2024 bei mir) und dann aber kein AA und CP hat.

Ich habe mir damals zusichern lassen, dass die 10. Stelle der VIN ein „R“ ist, da ich AA haben wollte.

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Ich war bisher schlicht davon ausgegangen, dass die P7 das alle nicht haben. Und mir geht es hier vor allem darum, dass dieser offenbar ja bekannte Unterschied verschwiegen wurde. Habe da vor allem ein prinzipielles Problem mit. Bzw. je eines pro Euro der auf den Tisch des Hauses gelegt wurde.

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Nochmal zurück zum Video bei ca. 24:45. Der fährt an einem parkenden Nio vorbei und sagt „oh, ein Nio ET5. Der nicht auf Nio zugelassen ist.“ :joy:

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Man kann die App AirDroid auf eine kleine Android-Box (oder ein Handy) installieren, mit dem Wlan des Wagens koppeln, und mit dem XPeng-Browser die IP der Box aufrufen. Dann hat man im Browser alle Apps der Box (des Handys). Es gibt auch fertige Boxen dafür, z.B. von Ownice.

Wie steht das Fahrzeug denn beschrieben im Kaufvertrag? Ist dort das Modelljahr ggf. erwähnt? Ansonsten auf jeden Fall reklamieren und hinweisen.

Nein da steht nichts relevantes.


Habe meinen Verkäufer um Stellungnahme dazu gebeten. Mal sehen.

Bei mir stand auch nichts drin, es hieß im Feb 25 vom damaligen Verkäufer (der echt nicht der… lassen wir das), dass das Auto aus China kommt, Liefertermin 30.06. - daher war mir klar, dass AA drin ist.
Leider war er nicht wirklich informiert und meiner kam als „Neuwagen“ aus den Bestandsfahrzeugen - das erste was ich mir haben schicken lassen (vom neuen Verkäufer, der alte durfte das AH verlassen), war ein Bild vom Display mit der AA App

Habe mich mal schlau gemacht:
In Deutschland gilt ein Fahrzeug (u.A.) dann als Neuwagen, wenn

  • das Baudatum nicht länger als 12 Monate vom Kaufdatum her ist
  • Das Fahrzeug vom Hersteller seitdem in der Serie nicht verändert wurde

Punkt 1 wäre mindestens mal fraglich, Punkt 2 wäre nicht erfüllt. Damit haben wir hier per Definition einen Mangel, über den wir (also der Autopark Hackerott und ich) uns unterhalten werden.

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genau…hatte ich weiter oben auch schon geschrieben.

Punkt 1 könnte sehr knapp sein in unserem „Fall“ der hier vorliegt, so wie ich es mit den Daten verstanden habe.

Ich denke, man muss unterscheiden, ob man einen Neuwagen oder eine Tageszulassung gekauft hat.
Bei einer TZ, gilt wohl folgendes:
Unter einer Tageszulassung versteht man ein Auto, das von einem Händler für einen oder auch mehrere Tage zugelassen wird. Es handelt sich um ein sofort verfügbares Lagerfahrzeug, dessen Kilometerstand weniger als 10 anzeigt. Eine Tageszulassung gilt als Neuwagen, wenn es keine Mängel aufzeigt und zwischen Zulassung und Verkauf höchstens 12 Monate liegen, entschied das BGH (Az. VIII ZR 109/04)

Ich würde es an deiner Stelle aber auch versuchen.

Laut Vertrag habe ich einen Neuwagen bestellt. Es wurde zwar eine Tageszulassung gemacht und vereinbart, um alle Rabatte auszuschöpfen, dies ist in der Bestellung jedoch nicht explizit aufgeführt. M.E. gelten daher die Spielregeln für reguläre Neuwagen.

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Sodele, weil‘s so schön war, hier auch noch mal: Thema ist geklärt, wir haben eine für alle Seiten passable Lösung gefunden. Haken dran! :check_mark:

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Und wie genau habt ihr euch geeinigt, @DerMartin ?

Das werde ich, und da bitte ich um Verständnis, nicht offen in‘s Internet posten.

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ABER ABER, meine Neugier :cry::cry:

Nein, Spaß. Ist ok.

… VERBRENNT IHN!!! :fire::man_farmer:t2:

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