Zu Hause Laden - Ladekosten absetzen

Wie er es dem Steuerberater mitteilt ist völlig egal…. der Steuerberater ist kein Heiliger und Du unterschreibst ihm, dass Du alle erforderlichen Angaben und Unterlagen…..

Interessant wird es dann, wenn eine Prüfung vom FA kommt…. erst dann weisst Du bescheid… Dein Problem…kommt sie nach 9 Jahren und erkennt Deine Art der Abrechnung nicht an hast Du die Arschkarte gezogen…., weil alle Folgejahre….

Jau, genau das meine ich! Es ist in dieser Form nicht Manipulationssicher. Es wird ein Spagat zwischen “Kirche im Dorf lassen” und der deutschen Bürokratie. Aber ich spreche einfach im kommenden Jahr mit meinem Steuerberater und guck mal was der sagt.

Vielen Dank schon mal für die rege Beteiligung hier.

Vlg Rötty

1 „Gefällt mir“

Folgende Empfehlungen von mir nach 10 Jähriger Tätigkeit beim FG:

  • Grundsatz der Glaubhaftmachung reicht völlig aus !
  • überwerfe Dich niemals mit Deinem FA ! Führe im Zweifel ein offenes Gespräch !
  • Gib lieber nach und zahle ein paar mehr Steuern…
2 „Gefällt mir“

Ggf hilft auch zusätzlich ein Fahrtenbuch, und dann kannst du alles ins Verhältnis setzen.

Das Fahrtenbuch ist natürlich sehr bürokratisch, gibt es jedoch mittlerweile digital…

Aber klar, es ist alles manipulierbar.

Ein Finanzamt unterstellt jedoch nicht per se, dass alles manipuliert ist, sondern prüft…

1 „Gefällt mir“

hat sich bei mir bewährt, hatte da zum Glück noch keinen Stress und die Prüfer waren nette/faire Zeitgenossen

2 „Gefällt mir“

Was ist denn heute Manipulationssicher aus Sicht des FA? Der aktuelle Weg der Wallboxen ist ein (MID) Zähler und eine Koppelung des Ladevorgangs der WB mit einer “ID”. Das ist aktueller Stand der Technik. Fahrtenbuch ist doch ebenso wenig “Manipulationssicher” wie die Tankkarte vom AG. Hat man nur einen Zähler vor der WB kann das FA einem vorwerfen das sich jeder anstecken kann, ohne bewusstes “Freischalten”, ja. Kann man vielleicht umgehen mit Kennzeichnung “nur für Fahrzeug XYZ” und Freischalten über Button oder App. Muss man dann halt einmal Dokumentieren… aber am ende…

Sofern die Wall­box für weitere E-Fahrzeuge, beispielsweise von Familie und Freunden genutzt wird, ist zusätzlich ein Zugangsschutz wie RFID mit verschiedenen Benutzern notwendig, da die Wallbox durch die Implementierung in ein Abrechnungssystem mit einer Authentifizierung geschützt ist, sodass die einzelnen Ladetransaktionen korrekt zugewiesen werden können.

mit Pin oder Chip ist man IMHO auf der richtigen Seite. Wir machen es so, MID Zähler und freischalten über “RFID Tag” in der jeweiligen WB.

Ob das in X Jahren alles noch bestand hat glaube ich kaum. Die Sondersteuer für E-Autos wird kommen… Und man hat sicher kein Interesse daran das die E-Autos mit PV Überschuss geladen und verrechnet wird ;).

1 „Gefällt mir“

Beim Chip den man davor hält, erkennt die Wallbox auch nichts und das wird ja auch akzeptiert.

Wow! Das ist ja klasse! Nach dem Text des ADAC muss ich also mit einer MID-Wallbox oder MID-Zähler vor der Wallbox den Strombezug nachweisen. Die Abrechnung erfolgt dann entweder nach meinem privaten Stromtarif ODER wahlweise nach dem durchschnittlichen Halbjahreswert vom statistischen Bundesamt! Dieser ist ja - zumindest bei mir - deutlich höher als mein derzeitiger Stromtarif! UND… das beste… wenn im Sommer der Strom von einer PV-Anlage kommt, spielt das für die Abrechnung KEINE Rolle! D.h. mann kann 1zu1 den Solarstrom der ins Auto geht abrechnen… Das ist ja geil!
VG

Maßgeblich ist dabei jeweils der für das erste Halbjahr des Vorjahres veröffentlichte Durchschnittspreis bei einem Jahresverbrauch von 5.000 bis unter 15.000 kWh, einschließlich Steuern, Abgaben und Umlagen.

Also für Abrechnung 25 der Wert aus 24

Richtig, wer hat dem wird gegeben in diesem Land :D. Wenn deine 25 Jahre alte PV nun ausläuft und du einen Firmen E-Wagen hast, und PV Überschuss Laden ermöglichst, hast du vor 25 Jahren viel richtig gemacht :D.

Wir haben einen PV Überschuss Ladeanteil von ~75% für die E-Autos, 3 Boxen mit EVCC gesteuert. Unsere Anlage läuft nächstes Jahr aus und wird zur „Neuanlage“ zugeschaltet ;).

1 „Gefällt mir“

Naja… bei mir haben sie mal 1 Woche lang im Rahmen einer Außenprüfung in meinen Räumen gesessen… u.a.auch haben sie auch das Fahrtenbuch (Bücher) geprüft….

der erste Durchgang …. Gefahrene KM und Tankabstände auf Plausibilität….

der zweite Durchgang … Kontoauszüge mit Abbuchungen (sämtliche Kartenzahlungen) quer zum Fahrtenbuch geprüft… da ist nix mehr mit manipulieren….

1 „Gefällt mir“

Ja, sowas sollte plausibel sein. Mögen die nicht, wenn da drin steht, dass du eine 300 km Fahrt nach Frankfurt hattest und zur gleichen Zeit eine Rechnung von der Post mit deiner EC Karte in München bezahlt hast.

ganz genau….

solche Themen hatten wir übrigens auch beim FG in München zu verhandeln…. niemand ist damit durchgekommen… die Folgen waren jedoch verheerend….

  1. Fahrtenbuch wurde nicht anerkannt
  2. Fahrtzeug konnte nicht mehr abgeschrieben werden
  3. Rückzahlungen wurden fällig …. bis in den 6-stelligen Bereich

Das gibt ein ganz böses Erwachen…

…das ist nach meinem Dafürhalten übrigens eines der Hauptinteresssen der digitalen PKW-Maut-Erfassung :wink: in Deutschland….

Wenn dir ein Fahrtenbuch eines 80K Autos um die Ohren fliegt (wenn eins, dann in der Regel alle 3 geprüften Jahre) - dann tut eine rückwirkende 1% Regel erstmal sehr weh, ziemlich genau 30K weh, plus Zinsen (sind das noch 0,5% p.M.)

Dein Wagen ist kein Geschäftswagen mehr ! Du kannst die Umsatzsteuer zurückzahlen und und und… Deine Aufwendungen Tanken, Inspektion und Reparatur …. kannst Du Dir in die Haare schmieren… da kommt mächtig was zusammen….

Dein Wagen ist kein Geschäftswagen mehr ! Du kannst die Umsatzsteuer zurückzahlen und und und… Deine Aufwendungen Tanken, Inspektion und Reparatur …. kannst Du Dir in die Haare schmieren… da kommt mächtig was zusammen….Solltest Du einen IAB ( Investitionsabszugbetrag) in Anspruch genommen haben…. hat das Auswirkungen auch auf Deine anderen Steuerbescheide …

Das wäre worst-case, wenn die betriebliche Nutzung (min. 50%) nicht glaubhaft zu machen ist.
Wir schweifen ab - BTT - dann könnte man die Ladekosten zu Hause auch nicht absetzen

1 „Gefällt mir“

Das ist doch der gewöhnliche weg der Dinge, unter den gesetzlichen Vorgaben.

Aber bei der Wallbox Rechnungsstellung sind die Regeln doch IMHO so wie beschrieben (ADAC).

Die Frage die du in den Raum wirfst ist ja das die aktuelle Art und Weise (ADAC) nicht korrekt ist. Ich hab aber noch nichts gegenteiliges gelesen oder gehört.

Wenn man dann solche Beispiele ohne konkreten Bezug zum Thema postet ist es IMHO nicht sonderlich hilfreich. Denn mit deinen Aussagen erwächst du den Eindruck als ob die aktuelle Regelung Steuerrechtlich nicht in Ordnung ist, ohne Konkret zu werden.

Wie soll der Nutzer denn mit solchen aussagen Umgehen, und welche anderweitigen Informationen hast du für die Akzeptanz? IMHO ist das was der ADAC schreibt die aktuell anerkannte Praxis um die Kosten mit dem Arbeitgeber abzurechnen. Und die FAs hatten in der Vergangenheit genug Zeit zur Exemplarischen Prüfungen, demnach müsste es Fälle geben wo das Aktuelle vorgehen als Inakzeptabel gilt. Dazu finde ich aber nichts…

1 „Gefällt mir“

Hallo Muck… ich habe Deine Einwände und warum diese gekommen sind nicht wirklich verstanden. Oben hat jemand gepostet, dass sich Fahrtenbücher leicht manipulieren ließen. Daraufhin habe ich zwei Szenarien dargestellt, um zu zeigen, dass eine Manipulation des Fahrtenbuches nur mit einem extrem hohen Zeitaufwand möglich wäre, wenn sie überhaupt möglich ist: 1. Eine selbst erlebte Außenprüfung im eigenen Hause und 2. Verhandlungen und Besprechungen im Senat des FG und im Richterzimmer dazu , an denen ich selber teilgenommen hatte. Ich bin auf die Fahrtenbuchproblematik eingegangen und nicht mehr und nicht weniger. Leider gibt es unterschiedliche Anforderungen WANN ein Fahrtenbuch geführt werden muss. Die Anforderungen WIE ein Fahrtenbuch geführt werden muss ergibt sich NICHT unmittelbar aus dem Gesetz. Im Falle des IAB kann neben dem Fahrtenbuch auch ein anderer Nachweis geführt der gewerblichen Nutzung geführt werden. Allerdings die aktuelle Rechtsprechung bisher NICHT klar gestellt hat wie dieser Nachweis d..d. Nachweispflichtigen zu erbringen ist und erbracht werden kann ….

Auch könnte ich Seiten darüber berichten, wie problematisch mit abweichenden KM-Angaben im Fahrzeug mit den tatsächlich gefahrenen KM sich auswirken können. Und diese Abweichungen gibt es in der Tat und sie sind garnicht mal so gering und machen sich insbesondere bei Vielfahrern bemerkbar.

Hinsichtlich der Akzeptanz des Fahrtenbuches gibt es in der Tat viele Probleme… und deswegen hatte ich oben gepostet: Wichtig ist die Glaubhaftmachung … Vor dem FG werden die Hürden unweigerlich höher als diese vom FA gesetzt werden… dafür gibt es viele verschiedene Gründe…..

Völlig losgelöst davon wünsche ich Dir einen guten Rutsch und komm gesund und munter ins neue Jahr.

Das würde ich entspannt sehen und da jeder, der ein Fahrtenbuch führt, seine Fahrten unmittelbar nach der Fahrt einträgt, wird einfach vom Fahrzeug abgelesen - wie auch sonst?

Ins rudern kommt man nur, wenn alle 14 Tage nachgetragen wird :wink:

Wir hatten einen Einbspruch eines Betriebsratsvorsitzenden ggb. Dem Steuerbescheid des FA zu verhandeln … er musste Abweichungen im Fahrtenbuch von 300 km im Jahr bei ca. 55.000 km Gesamtfahrleistung erklären und darlegen…. Die 300 km hätten erhebliche Konsequenzen für ihn mit sich gebracht…. (Mal ein Beispiel)