Angebote G9 Performance

Jo. Ich kenne von ALD nur Verträge in denen das genau so geregelt ist. Es gibt einen theoretischen Restwert, die Andienung ist aber optional.

Guten Morgen,

musste mich dann jetzt auch mal hier anmelden :slight_smile: Auch ich war letzte Woche bei meinem Xpeng Händler vor Ort für eine Probefahrt und Angebot für den G9 Performance BE. Ursprünglich wollte ich die 0%-Finanzierung seitens Xpeng in Verbindung mit der Tech-Prämie und dem kostenlosen Premium Paket nutzen. Jedoch riet mir mein Händler ebenfalls zum Restwertleasing anstelle der 0%-Finanzierung und in der Tat spare ich dadurch am Ende rund 10 TEUR im Vergleich zur 0%-Finanzierung. Bei der 0%-Finanzierung hätte es eben „nur“ die 5 TEUR Tech-Prämie und nochmal 4% vom Händler gegeben. Da das Restwertleasing seitens Xpeng aber so stark subventioniert wird, lande ich hier am Ende bei insgesamt 26% Rabatt ggü. dem Listenpreis. Er meinte ebenfalls zu mir, dass ich am Ende des Leasings meine Frau als Käufer nennen sollte, da ich selbst den Wagen nicht zum Restwert übernehmen kann. Die Anzahlung hält sich bei mir im Rahmen, sodass der Restwert auch was höher ist und ich dadurch keine Probleme sehe bei der ganzen Sache.

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Und die Frau kann es dann zum Restwert kaufen? Wusste gar nicht, dass das bei einem Leasing in Deutschland aktuell ginge?

Jup, oder auch der Nachbar. Wenn du keinen bennenst wird die Leasing das Auto Bewerten und dann veräußern. Bei einem Minus unter dem kalkulierten Restwert legst du drauf, ist ein Mehrerlös zustande gekommen wird nach dem weiter oben :index_pointing_up: dargestellten Prinzip vorgegangen

Inwiefern ist es garantiert, dass tatsächlich ein von Euch benannter Dritter den Wagen garantiert zum Restwert kaufen kann? Wie lautet die Konkrete Vertragspassage?

In den AGB finde ich:

„Bei Verträgen mit Restwertausgleich ermittelt der LG für die Schlussabrechnung die Differenz zwischen dem kalkulierten Restwert laut Leasingvertrag und dem tatsächlichen Restwert des Fahrzeuges. Tatsächlicher Restwert ist der Veräußerungswert gemäß Ziffer XII.3.b.
Bis spätestens 2 Wochen vor Ablauf der Leasingdauer kann der LN dem LG einen solventen Dritten als Barkaufinteressenten vorschlagen, den der LG aus sachlich gerechtfertigten Gründen zurückweisen darf. Wenn möglich, sollte der LN einen Unternehmer i.S.v. § 14 BGB als Barkaufinteressenten benennen. Ein Selbstbenennungsrecht steht dem LN nicht zu. Das Vorschlagsrecht des LN hindert den LG jedoch nicht, das Fahrzeug an einen ihm genehmen Käufer zu veräußern, sofern dieser einen zumindest gleich hohen Kaufpreis zahlt wie der vorgeschlagene Interessent. Macht der LN von seinem Vorschlagsrecht keinen Gebrauch, lässt der LG den Händlereinkaufswert des Fahrzeuges im Auftrag und auf Kosten des LN von einem Kraftfahrzeugsachverständigen schätzen, um eine Grundlage für die Erzielung eines angemessenen Preises zu erhalten. Ein Recht des LN, das Fahrzeug nach Ende der Leasingdauer zu erwerben, wird durch diesen Vertrag nicht begründet. Ist der tatsächliche Restwert niedriger als der kalkulierte Restwert laut Leasingvertrag, hat der LN die Differenz auszugleichen. Ist der tatsächliche Restwert höher als der kalkulierte Restwert, erhält der LN 75 % der Differenz ausgezahlt. Verweigert der von dem LN vorgeschlagene Barkaufinteressent die Abnahme des Fahrzeuges, kommt der Kaufvertrag aus irgendeinem Grund (z.B. Rücktritt, Widerruf) nicht zustande oder zahlt der von dem LN vorgeschlagene Barkaufinteressent den Kaufpreis ganz oder teilweise nicht, hat der LN die Differenz auszugleichen.

Das ist dermaßen weich und wenig belastbar formuliert, dass die Schwarte kracht.

  • Der „Interessent“ sollte also „möglichst“ ein Unternehmer sein. Weil dann laut AGB nämlich die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird.
  • Selbst darf man sich nicht benennen.
  • Die Leasing Bank bestimmt den Gutachter - in deinem Namen und du zahlst für ihren Lieblings-Gutachter.
  • Die Kriterien dafür, wann man als „solventer Dritter“ gilt wird nicht mal ansatzweise definiert.
  • Die ALD kann offenbar willkürlich ablehnen.
  • Du haftest sogar noch für etwaige Zahlungsverzüge des von dir benannten Dritten.
  • Das Einzige was einem da tatsächlich vertraglich zugesichert wird ist, dass man jemanden Vorschlagen darf.
  • Daran sieht sich der Leasinggeber aber zu keinem Zeitpunkt gebunden, wenn auch nur irgendwer einen Euro mehr bezahlt.

Ist das eventuell „Wir kalkulieren die Restwerte möglichst geil und buttern dann, wenn kein sehr lukratives Folgegeschäft ansteht, bei der Verwertung ordentlich nach“ oder ist das alles nur wegen der Gestaltung als Leasing vs. Finanzierung?

https://ald-leasefinanz.de/download/agb-leasing/?wpdmdl=1806&refresh=6a0b659d8ee3a1779131805

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Dass das da so drinsteht, liegt vor allem an steuerlichen Gründen. Wenn ein Vertrag so gestaltet ist, dass von vornherein feststeht, dass der Leasingnehmer das Auto am Ende kauft – oder der Kaufpreis extrem niedrig angesetzt ist –, stuft das Finanzamt den Vertrag steuerlich nicht als „Leasing“ (Miete), sondern als verdeckten Ratenkauf (Mietkauf) ein. ALD darf in einem Standard-Leasingvertrag keine Kaufgarantie zu einem künstlich niedrigen Preis reinschreiben, weil sonst die Leasinggesellschaft das Auto steuerlich nicht mehr aktivieren darf. Das würde das ganze Geschäft für sie komplett unattraktiv machen.

Auf irgendwelche mündlichen Versprechen, anstatt dass sich der Leasinggeber umdreht, sich für einen Haufen geschenkten Geldes bedankt und das Auto zu einem viel höheren Restwert anderweitig verkauft, würde ich aber auch genau gar nicht vertrauen.

Edit: letzten Satz korrigiert, der war grammatikalisch schief.

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Und allgemein zum Thema Restwertleasing und warum das eigentlich nicht empfehlenswert ist:

Ah sehr gut, das war das was ich mit meinem letzten Satz vermutet hatte. Insofern irgendwie dann ja doppelt doof: Der Leasinggeber könnte also selbst wenn er wollte keinen kundenfreundlichen Vertrag machen, da es sonst kein Leasing mehr ist.

Geht mir genauso. Da gehen bei mir jegliche Alarmglocken an. Erst finanziere ich dem Leasinggeber durch hohe Einmalzahlung und den Raten 75% des Wagens, auf den vermeintlich sicheren niedrigen „Restwert“ habe ich nie Anspruch.

Genau so sieht‘s aus. Und der Leasinggeber hat eigentlich keine Veranlassung, Dir das Auto zu verkaufen, da er durch die vertraglichen Regelungen bei einer anderweitigen Veräußerung immer 25% mehr verdient.

So hat es mir der nette Verkäufer gesagt, ja. Man muss halt einen Käufer benennen, da man es nicht selbst kaufen darf. Ich könnte wahrscheinlich auch meinen Vater benennen oder Bruder, Freund etc. aber denke Frau ist die einfachste Lösung.

Also ich zahle mit der Einmalzahlung und den monatlichen Raten über 36 Monate keine 75% des Wagens sondern irgendwas über 50%. Es bleibt also, wie beispielsweise bei einer Ballonfinanzierung, am Ende noch eine größere „Schlussrate“, in dem Fall hier die Restwertzahlung. Aber das muss ja am Ende jeder individuell für sich selbst entscheiden. Ich spare gegenüber der von Xpeng angebotenen 0%-Finanzierung 10K, von daher nehme ich das stark subventionierte Restwertleasing gerne an.

Unter der Prämisse, dass Du den Wagen dann auch wirklich bekommst, nehme ich an?

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Das ist korrekt, ja. Habe den Vertrag noch nicht unterschreiben, werde daher nochmal genau nachhaken.

Bitte halte uns auf dem Laufenden.

Ich kann (rein wirtschaftlich) nicht nachvollziehen warum es einen so vorteilhaften Vertrag, in solch spezieller Konstellation mit so vielen Beteiligten (Xpeng, Händler, Leasingbank) geben sollte. Warum sollte XPENG ein so spezielles Leasing-Modell in einer solchen Höhe subventionieren und gleichzeitig ja auch noch den Händler kompensieren, im Bargeschäft aber nicht?

  • Deinen Angaben zufolge wärst du mit G9 minus Tech-Prämie minus 10.000€ dann bei 57.600€
  • Ausgehend vom Listenpreis 72.600 wären das 20,7%
  • Ausgehend vom Listenpreis minus Tech-Prämie 67.600€ wären das 14,8% Nachlass.

Ich habe gestern einen G9P finanziert.

Liste: 73.860,00 inkl. Premium
Rabatt: 5.000,00
Techprämie: 5.000,00
Endpreis inkl. Überführung 64.955,00

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Bei mir ähnliche Angebote, mit aggresivem Restwert von 5000 EUR, wären es beim G6 ca. 24% Rabatt gewesen. Bin aber dann auf einen realistischeren Restwert gegangen, mit ca. 20% Rabatt, in der Hoffnung, dass sie mir das Fahrzeug andienen… Sonst war es ein teures Leasing :wink: Kann die Methode vielleicht mit der EU Zollvereinbarung zusammenhängen, dass chinesische Hersteller ihre Fahrzeuge zu Mindestpreisen anbieten müssen und nicht mit Dumpingpreisen an den Markt gehen?

Cool, ich bin auch diesen Finanzierungsweg gegangen.
Welche Farbe wird es denn, wenn man fragen darf?

Xpeng ist momentan einer von 3 bis 4 Chinesischen Marken die in Europa Fuß fassen wollen. Alle Marken geben momentan Rabatte. BYD und Leapmotor zum Teil ohne großes Verhandeln aus dem Stehgreif mehr als 20%.

Ja, Xpeng liegt in der Qualität höher aber ist bei weitem auch nicht so gut wie alle schwärmen.

Ich bin in den letzten 6 Monaten, von Beginn der Suche, bis hin zur Entscheidung für den G9 bestimmt 20 BEV Probe gefahren. Vom Smart #5, der um einiges besser verarbeitet ist, bis hin zum BYD Sealion der mich total enttäuscht hat über einen C10 der mich positiv überrascht hat.

Ja, der G9 ist ein tolles Auto, aber für mich bei weitem keine 70k Wert, noch nicht mal 65k. Aber das ist natürlich subjektiv.

Aber das spiegelt leider auch das Denken der Bevölkerung wieder wenn es um BEV, Xpeng und dem aufgerufen Preis für den G9 geht. Wie gesagt, leider.

Um mithalten zu müssen und um Marktanteile zu bekommen, müssen Sie also was machen. Der G6 ist toll und Massentauglich, den G9 muss man sich leisten können und wollen, der P7+ wird aufgrund der Größe und der eigenwilligen Form auch wieder nur eine Nische besetzen. X9 fange ich gar nicht erst an.

Attraktives Leasing ist ein guter Weg solvente Kunden zu binden, geht mit Finanzierung auch, ist aber aus Sicht der Autohändler nicht so attraktiv. Da Sie u.U. auf den Autos sitzen bleiben können wenn es ungünstig läuft.

Jedenfalls war ich heute extra für dich nochmal beim Dealer und hab mir mal alle Daten geben lassen.

Der Xpeng G9 P wird bei ALD nach 30 Monaten mit einem (durch ALD selber ermittelten maximalen) Restwert von etwas über 31k kalkulierten. Das ein Auto im Wert steigt ist quasi unmöglich und bei ALD bei Serienfahrzeugen noch nie vorgekommen.

Auf Grundlage dessen habe ich mir das ungünstigste mal ausrechnen lassen.

G9 Performance, Premium, Black Edition mit AHK

Anzahlung/ Sonderzahlung: 20500€

30x Monatliche Rate: 211€

kalkulierter Restwert: 30000€

Macht zusammen: etwas unter 57k

Und das spiegelt m.E. den Restwert gut wieder. Wenn ich sehe, das momentan über 100 G9 in mobile stehen und zum Vergleich nur eine Handvoll Tesla Y oder #5 mit den selben Rahmenbedingungen zeigt das m.E., das der G9 zu teuer gehandelt wird bzw. nicht die breite Masse anspricht wie erhofft. Mir genügt das für die rechtfertigung der hohen „Rabattierung“.

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Sorry, einen mieseren Vergleich kann man nun wirklich nicht hernehmen. Tesla verkauft direkt, nicht über Mobile, während Xpeng über Händler und somit auch Mobile verkauft.

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Plus: wie viele unserer Wartezimmerinsassen schon schmerzlich feststellen mussten, steht nicht hinter jeden Anzeige bei mobile.de auch ein real zum Verkauf stehendes Auto.

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