Elektroauto-Förderung in Deutschland

Fast,

die Steuer wird nach zulässigem Gesamtgewicht berechnet.

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Aber schon erstaunlich die Reichweite bei -30°C. Das macht Dir so schnell keiner nach. :rofl:

Heute auch Post bekommen (47XX):flexed_biceps:

Geld kam schon vor zwei Tagen an, hui!

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Hab heute für den Neuen beantragt und war Nr. 53.9XX…also ist schon Interesse da und wenn ich sehe, dass derzeit die 5.XXX nen Bescheid bekommen, wirds wohl bissl dauern.

Dann melde ich mich freiwillig und ausdrücklich zur Arbeiterklasse und verzichte gänzlich auf die Zahlung etwaiger Kfz Steuer…..:kissing_face_with_smiling_eyes::kissing_face_with_smiling_eyes::kissing_face_with_smiling_eyes:

Ich hab Donnerstag Abend beantragt und war bei etwa 51200.

Ich habe heute mit 880x bescheid bekommen. Das die Bearbeitung erledigt ist , und genehmigt wurde.

Sehr gut - geht voran! Bin positiv überrascht von der Geschwindigkeit der Bearbeitung

Ist hier jemand aus dem Forum „Grenzgänger“, sprich wohnt in Deutschland, arbeitet aber im Ausland. Beispielsweise Niederlande, Belgien, Luxemburg, etc. ?

Wollte meinen Antrag für Förderung stellen und habe sicherheitshalber nachgefragt, ob auch der ausländische Einkommenssteuerbescheid gültig ist.

Die überraschende Antwort kam heute. Nein, es müßte ein deutscher Steuerbescheid sein. Ich also direkt ans Telefon und nachgehakt. Ja, dem wäre so laut den Unterlagen, die der BAFA vorliegen. Lapidare Aussage: Man zahlt ja seine Steuern auch nicht in Deutschland, sondern im betreffenden Land, wo man arbeitet.

Dies wäre in meinem Augen eine klare Diskriminierung der Menschen, die als Grenzgänger im Ausland arbeiten und hier ihren Wohnsitz haben. Das sind ganz sicher nicht wenige. :face_with_symbols_on_mouth:

Ich fürchte, diese Sichtweise teilt nicht jeder. Man könnte dem entgegnen, dass eine Förderung aus deutschen Steuergeldern nur deutschen Steuerzahlern vorbehalten sein sollte, unabhängig vom Wohnort.

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Auch ich zahle Steuern in diesem Land.

Dann müsste es ja einen entsprechenden Einkommensteuerbescheid geben, den das Amt fordert.

Mit den zahlenden Steuern, meine ich sämtliche anderen Steuern, die wir hier noch zu zahlen haben. :wink:

Das ist aber nicht das, was man allgemein als „deutschen Steuerzahler“ versteht.

Du zahlst keine deutsche Einkommenssteuer/ Lohnsteuer, nur darum geht es

zahlt ein Bürgergeldempfänger auch nicht und kann die Förderung theoretisch bekommen. :smiley:

Ein Bürgergeldempfänger wird kaum in der Lage sein, einen Neuwagen zu erwerben oder zu leasen, daher ist diese Aussage nicht allzu hilfreich.

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  1. Nachweispflicht durch ausländische Dokumente

Sollten Sie im relevanten Zeitraum (die letzten beiden Jahre) ganz oder teilweise im Ausland gelebt und dort Ihr Einkommen versteuert haben, besitzen Sie keinen deutschen Einkommensteuerbescheid. [1, 2]

  • In diesem Fall müssen Sie die äquivalenten ausländischen Steuerdokumente (z. B. den Steuerbescheid des jeweiligen Heimatlandes) beim BAFA-Portal hochladen. [1]
  • Das BAFA rechnet diese ausländischen Netto- bzw. zu versteuernden Einkünfte dann entsprechend um, um zu prüfen, ob Sie die Einkommensgrenze von maximal 80.000 Euro einhalten. [1]

Natürlich, Dacia Spring 14000 - 6000 =8000 Euro, als Bürgergeldempfänger hast du das Recht auf ein Fahrzeug. 15000 Euro ist sogar der Schonbetrag als Alleinstehender, den du haben darfst. Brauchst also nicht mal eine Finanzierung oder Leasing.

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