Auf jeden Fall Anwalt und Gutachter und Anzeige wegen Fahrerflucht.
Polizei meinte, sie zeigen das nicht an, weil der es wohl nicht gemerkt hat, war das hintere Ende von einem Knickbus.
Die Jet Tanke bei uns in der Nähe auf dem neuesten Stand. Eine Papptafel mit Eddingbeschriftung „Strom 0,49 €/kwh“. Also ich meine ja, eine Stromsäule und das dazugehörige Transparent könnte man auch parallel installieren.
Völliger Blödsinn, Fahrerflucht ist Fahrerflucht. Wenn Du drauf bestehst, müssen die das aufnehmen. Die hatten nur keine Lust auf Papierkram. Sowas macht mich richtig sauer!
100% agree, seit wann schützt Dummheit vor Strafe??
Naja, ich habe mal mit einem Sattelschlepper beim Linksabbiegen einen dreier BMW der Länge nach aufgeschlitzt. Auch nicht gemerkt, wenn man keinen Widerstand wahrnimmt ist das leider so. Bei einem Gelenkbus wird das nicht groß anders sein, je nach dem wie die Sicht nach hinten ist.
Ja und? Es spielt keine Rolle. Wenn Du nen Unfall verursachst und Dich vom Unfallort entfernst, ist das Fahrerflucht. Ohne wenn und aber.
Das sollte ein Richter entscheiden und nicht die Polizei.
Ja doch, spielt schon eine Rolle. Ich kann ja nur von Flucht reden, wenn mir das Ereignis bekannt oder bewusst ist. Und Fakt ist nun das man beim Linksabbiegen keine Einsicht mehr auf das hintere rechte Ende des Aufliegers hat und bei dem Gewicht nimmt man das nicht wahr.
Wenn der Schaden nicht unwesentlich (>50€) und bemerkbar ist, ist es unerheblich, ob der Unfall tatsächlich bemerkt wurde. Die Bemerkbarkeit kann bei Tageslicht und mit einem regulären Fahrzeug mit Rück-/Außenspiegeln unterstellt werden.
Gute Nacht Johnboy!
Vorsatz muss für eine Flucht schon vorliegen. Ohne Wissen kann man nicht fliehen. So war es bei mir mal im Jahr 2008, als es mir vorgeworfen wurde. Am Ende war es nicht mal mein Fahrzeug.
§142 StGB:
*Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
- zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
- eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.*
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass bei größeren Schäden eine Wahrnehmung des Aufpralls erwartet werden kann, der Umstand des Vorsatzes ist damit i.d.R. erfüllt.
Vgl. größerer Schaden: Oberlandesgericht Hamm, III-3 RVs 72/10
Mehr zum Thema bspw. hier: Unfall nicht bemerkt? Welche Strafe droht bei Fahrerflucht (§ 142 StGB)? | Rechtsanwalt Florian Wehner
Das ist grundsätzlich zwar nicht falsch, aber „ich habe das nicht bemerkt“ ist eben auch in erster Linie eine Schutzbehauptung, die eben nicht pauschal fliegt. Es gibt dazu mehr als genug Urteile, siehe bspw. in meinem Link aus Hamm. Das ist keine „Du kommst aus dem Gefängnis frei“-Karte.
Ja so erging es mir auch. Ich war kurz davor den Führerschein deshalb zu verlieren damals.
Die Delle am Dienstbus der Lebenshilfe war dann aber nachweislich schon vorhanden gewesen. Ein Kollege hatte Monate zuvor Bilder vom Fahrzeug gemacht und daher wurde das eingestellt. War aber echt nicht ohne das Gegenteil zu beweisen. Glaube ohne die Bilder wäre ich dran gewesen.
Aber ich rede ja Unsinn… ![]()
Vorsatz muss gegeben sein, aber wenn die Vorwürfe mal da sind, muss man seine Unschuld nachweisen. Weil man selbst war der Täter des Schadens meistens. Dann muss man aber nachweisen, dass man es nicht wahr genommen hat.
Sind eben die unterschiedliche Perspektiven.
Der Vorsatz wird eben unterstellt, wenn der Unfall bemerkbar war und nicht nur ein Bagatellschaden. Sagte ich bereits. Mehrfach.
Guten Morgen
moin moin!