Keine DVR App

Habe jetzt mit einem Händler aus Wien gesprochen, der wirklich sehr nett war. Sie haben eine Anfrage bei Xpeng gemacht und folgende Antwort erhalten. Alle Autos die für Österreich produziert werden, wird die Dashcam deaktiviert. Wenn beim Händler eine Auto steht das sie hat, ist es für Deutschland produziert worden, kann aber trotzdem in Österreich verkauft werden. Danke an unsere Österreichische Regierung.

Die wichtige Info dabei: Das kann auch nachträglich geändert werden!

Ja das stimmt, aber wer macht es in Österreich.

Es scheinen ja auch Fahrzeuge in DE zu landen, die Ursprünglich wohl mal für AT gedacht waren. Bei denen kann man es dann umstellen.

Dass es nicht für Österreich konform ist, ist leider nur eine Halbwahrheit. Was verboten ist, ist nur die laufende Aufzeichnung. Wenn die Aufzeichnung bei starken Bremsungen und anderen Ereignissen entsteht, ist sie erlaubt. Auch Tesla und Mercedes haben Dashcams, die in Österreich funktionieren. Wir müssen Xpeng leider per Ticket informieren/siekieren, damit sie es auch erlauben. Im Endeffekt trägt der Fahrer die Verantwortung, nicht das Auto.
Das ist das Gleiche, wie jeder P7±Besitzer Xpeng-Support spammen soll, dass Apps für den hinteren Bildschirm fehlen. Auto habe ich gekauft, in Handbüchern ist es, will ich es haben.

Dann setzen wir gemeinsam ein Schriftstück auf und kontaktieren den Support.

Bin dafür, aber man braucht Kontakt auf höheren Supportleveln.

Wer wäre aller dabei?

Da werdet ihr schlechte Karten haben. So wie ich das verstanden habe, wurde diese Funktion in einigen Ländern aus datenschutzrechtlichen Gründen deaktiviert. Insofern müsstet ihr euch an den Gesetzgeber des jeweiligen Landes (Österreich, Schweiz) richten.

Was Aufnahmen bei Unfällen betrifft, so werden solche Aufzeichnungen - so wie ich das im Kopf habe - automatisch intern gespeichert und können vom Garagisten auf behördliche Anordnung hin ausgelesen werden. Die genaue Rechtslage für ein solches Verfahren zur Beweissicherung dürfte wiederum vom jeweiligen Land abhängig sein. Aber so wie ich das verstanden habe, müssten bei einem Unfall solche Aufzeichnungen vorhanden sein, vermutlich inklusive Informationen zu Geschwindigkeit, Blinker an/aus, Bremsreaktion und und und. Dies kann sich daher schnell als ein zweischneidiges Schwert erweisen.

Dashcams sind weder in Deutschland generell erlaubt noch in Österreich generell verboten. In beiden Ländern hängt die Zulässigkeit vor allem von der Aufnahmetechnik ab.

Deutschland Österreich
Dashcam besitzen/montieren erlaubt erlaubt
Fahrt dauerhaft speichern grundsätzlich datenschutzwidrig grundsätzlich problematisch/unzulässig
kurze Loop-Aufnahme unter Bedingungen möglich unter strengen Bedingungen möglich
Aufnahme bei Unfall sichern möglich möglich
Parküberwachung öffentlicher Bereiche regelmäßig unzulässig regelmäßig unzulässig
Video mit erkennbaren Personen/Kennzeichen veröffentlichen nicht ohne Unkenntlichmachung nicht ohne Unkenntlichmachung

So sollte die Dashcam eingestellt sein

  • sehr kurze Aufnahmeschleife, idealerweise ungefähr eine Minute
  • automatische fortlaufende Überschreibung
  • dauerhafte Speicherung nur bei einem Unfall beziehungsweise konkreten Ereignis
  • möglichst kleiner Aufnahmebereich
  • keine permanente Überwachung im geparkten Auto
  • Tonaufnahme am besten deaktivieren
  • Aufnahmen nicht einfach auf YouTube, Facebook oder TikTok veröffentlichen

Die österreichische Datenschutzbehörde sagt ausdrücklich, dass Dashcams nicht per se unzulässig sind. Zulässig können sie sein, wenn sie ausschließlich der Dokumentation eines Unfalls dienen, nur den notwendigen Straßenbereich erfassen und beispielsweise lediglich etwa eine Minute vor bis wenige Sekunden nach dem Unfall speichern. (Österreichische Datenschutzbehörde)

In Deutschland ist permanentes, anlassloses Aufzeichnen ebenfalls datenschutzwidrig. Eine kurzzeitige, sich automatisch überschreibende Loop-Aufnahme kann hingegen zulässig sein. (Deutsche Datenschutzkonferenz)

Wichtig: Ein Video kann in Deutschland vor Gericht als Unfallbeweis zugelassen werden, obwohl seine dauerhafte Aufnahme datenschutzwidrig war. Das macht die Aufnahme selbst aber nicht automatisch legal. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Kurz gesagt: In Österreich ist die Rechtslage strenger und handelsübliche Standardeinstellungen sind häufig problematisch. Eine korrekt konfigurierte Dashcam mit kurzem Loop und reiner Ereignisspeicherung ist aber auch dort nicht automatisch verboten.

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Genau das macht das Fahrzeug ja, nur wir haben keinen Zugriff darauf.

Und genau das geht eben nicht und der Zugriff wird in diesen Ländern entsprechend deaktiviert.

Was die Dashcam angeht, so denke ich, dass Xpeng einfach auf Nummer sicher gehen will.

Was ich aus der bisherigen Diskussion gelernt habe:
Irgendwann vor der Auslieferung muss im Fahrzeug ein „region/country code“ für DE passend gesetzt werden (Händler?), damit die Kamera-Aufzeichnungen sichtbar werden bzw. die entsprechende App im Fahrzeug freigeschaltet wird. Ob damit auch die XPeng-Smartphone-App Zugriff erhält, ist mir noch unklar.

In der App hast du aktuell keinen Zugriff auf die Aufnahmen.
Der Region-Code wird eigentlich im Werk eingestellt, da dort schon klar ist, für welchen Markt das Fahrzeug gedacht ist. Manchmal läuft das aber wohl schief und kann dann vom Händler angepasst werden, wobei aber wohl die meisten Händler keine Ahnung haben, welche Einstellung das ist, geschweige denn, wie man sie ändert.