Versicherer und asiatische Marken

Hier ist eine Zusammenfassung des Artikels auf Deutsch (Gemini):

Kerninhalt:

Ein großer niederländischer Versicherer (Univé) hat beschlossen, für bestimmte Fahrzeugmarken – überwiegend aus China – keine Kaskoversicherungen mehr anzubieten oder Fahrzeuge komplett abzulehnen. Grund dafür sind logistische Probleme im Kundendienst und After-Sales-Bereich.

Die Hauptgründe:

  • Mangel an Ersatzteilen: Die Lieferketten für Ersatzteile aus China sind oft unzureichend, was dazu führt, dass selbst kleinere Reparaturen extrem lange dauern.

  • Hohe Kosten und lange Standzeiten: Durch die lange Ersatzteilbeschaffung bleiben Fahrzeuge über Wochen blockiert, und Nebenkosten (wie Mietwagen) summieren sich. In einigen Fällen führt dies dazu, dass ein Auto nach einem kleineren Unfall wirtschaftlich als Totalschaden eingestuft wird, weil die Reparaturkosten oder -fristen unverhältnismäßig hoch sind.

  • Fehlendes Werkstattnetz: Viele der neuen Marken expandieren in Europa schneller, als dass ein stabiles und flächendeckendes Reparatur- und Servicernetz aufgebaut werden konnte.

Die Maßnahmen des Versicherers:

  • Komplette Ablehnung (keine Verträge): Für bestimmte Marken werden überhaupt keine Versicherungsverträge mehr ausgestellt. Betroffen sind unter anderem Marken wie Changan, Hongqi, Jaecoo, KGM, Leapmotor, MHero, Omoda, Voyah sowie der vietnamesische Hersteller VinFast.

  • Einschränkung auf Haftpflicht: Für andere Marken wie Dongfeng, Lucid, Nio, Zeekr und Firefly wird lediglich die gesetzliche Haftpflichtversicherung angeboten, während umfassendere Kaskoversicherungen verweigert werden.

Der Versicherer betont jedoch, dass diese Entscheidung nicht endgültig ist: Sollten die betroffenen Automobilhersteller massiv in ihre Logistik und ein stabiles Werkstattnetz investieren, könnte die Politik in Zukunft überarbeitet werden.

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Genau dasselbe sagen die Versicherer in Deutschland auch, womit solche Maßnahmen gar nicht mal auch so unwahrscheinlich für D sind…

Aber in Deutschland gibt es doch auch im BGB den Paragraph für Unmöglichkeit. Darauf wird sich in so Extremfällen doch sicher berufen?

Aber insbesondere Leapmotor abzulehnen, halte ich schon für verrückt.

Finde ich auch krass das Leapmotor dabei ist.

Xpeng aber scheinbar nicht laut der Aufzählung?:thinking: