Rechtsgrundlage ist § 30 Abs. 1 StVO. Dort ist geregelt, dass unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten sind. Daraus wird das Verbot des „Warmlaufenlassens“ im Stand abgeleitet was sich an sich erstmal auf Verbrenner bezieht, da Abgase.
Das gilt nicht 1:1 für Elektroautos. Wenn jedoch die WP als Lärmbelästigung wahrgenommen wird kann das allgemein als Ordnungswidrigkeit gewertet werden - unabhängig vom Antrieb.
StVO betrifft nur öffentliche Verkehrsflächen. Auf dem eigenen Grundstück, wie Garageneinfahrt oder Carport, könnte das Bundesimmisionsgesetz oder, falls vorhanden, Landesimmisionsgesetze (Bayern gibts das) greifen.
kostet nix ist auch nicht geeicht… wer viel misst misst Mist !
Kenne die App sehr gut… hatte mal bei der kostenpflichtigen Version den Versuch unternommen es zu Kalibrieren…vergiss es…!
Alleine Dein Mikro macht da nicht mit…
Die Qualität der Aussage und der Frequenzbandbreite entspricht der Genauigkeit eines Abstandes vom Elektron zum Atomkern oder der Abstand von der Umlaufbahn vom Mond um die Erde…
richtig nach TA Lärm … 35 dB nachts und 55/50 dB tagsüber im allgemeinen Wohngebiet. Die Einstufung reines Wohngebiet gibt es nicht mehr… wurde im Zuge der Problematik der Verortung von Wärmepumpen neu geregelt… (denn sie wissen nicht was sie tun)
allerdings am Immessionsort gemessen und nicht an der Quelle/Verursacher …(leider)
ach was…das hätte ich von einer kostenlosen App auf einem Smartphone mit billig Mikro gar nicht erwartet, aber danke mal wieder für nicht lösungsorientierte Hinweise von Dir.
Das Klasse 2 Messgerät reicht Dir für grobe Messungen zur Diskussion im Forum wahrscheinlich auch nicht aus. Auch da wirst Du mit Deiner Erfahrung etwas finden…gibt ja schließlich noch ne Klasse 1.
Mein Lösungsansatz ist: Ich stelle in der App die Vorwärmung auf 18Grad. Bei aktuell so zwischen -5…-10Grad Nachttemperatur reicht die App-Laufzeit von einer Stunde völlig aus um den Innenraum auf die 18Grad zu bringen.