Wartung- / Inspektionskosten

Nein und noch einmal nein.

Komme mir mit meinen eigenen Sichtweisen u. Erfahrungen zum Thema Garantie manchmal vor wie Don Quichotte.
Ist ein zeitlich digital begrenzter Handlungszeitraum realistisch, sind die AGB Forderungen zum Thema Garantie überhaupt rechtskonform, hat der Garantie-Anspruchnehmer sich bemüht den Handlungszeitraum nicht zu überschreiten (Mitwirkungspflicht) bzw. hat er einen Inspektionstermin fahrlässig oder grob fahrlässig versäumt, hat die zeitliche Überschreitung des Inspektionstermins einen technisches Zusammenhang mit dem später aufgetretenen Garantiefall, usw…usw.
Das alles und noch viel mehr (Rio Reiser :laughing:) wird bei einem Rechtsstreit bezüglich Verweigerung der Garantie gehört und ggf. richterlich bewertet.