Ich würde das im Zweifel mal Deinen Händler fragen - aber erst einmal davon ausgehen, ja.
Hat jemand die Garantiebedingungen parat? Bei nem Koreaner wäre die damit hinfällig.
Ich gehe davon aus, dass es um den Soll- und nicht den Isttermin geht.
“Die Anschlussgarantie endet mit Eintritt eines der nachfolgenden Ereignisse:
mit zeitlichem Ablauf des von dem Garantiegeber für das Garantiefahrzeug vorgesehenen
zeitlich nächsten Serviceintervalls gemäß digitalem Benutzerhandbuch davon;”
Da steht auch nichts von Kulanzzeiten…
Lese ich auch so. Daher: 12 Monate + 2 Wochen = Garantie im Zweifelsfall flöten.
Das klingt hart. Das würde dem Leasing-Geber sicher nicht gefallen ![]()
Korrekt. ![]()
Nein und noch einmal nein.
Komme mir mit meinen eigenen Sichtweisen u. Erfahrungen zum Thema Garantie manchmal vor wie Don Quichotte.
Ist ein zeitlich digital begrenzter Handlungszeitraum realistisch, sind die AGB Forderungen zum Thema Garantie überhaupt rechtskonform, hat der Garantie-Anspruchnehmer sich bemüht den Handlungszeitraum nicht zu überschreiten (Mitwirkungspflicht) bzw. hat er einen Inspektionstermin fahrlässig oder grob fahrlässig versäumt, hat die zeitliche Überschreitung des Inspektionstermins einen technisches Zusammenhang mit dem später aufgetretenen Garantiefall, usw…usw.
Das alles und noch viel mehr (Rio Reiser
) wird bei einem Rechtsstreit bezüglich Verweigerung der Garantie gehört und ggf. richterlich bewertet.
Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand. ![]()
Hochseeeinsatz dürfte der Garantie auch nicht zuträglich sein ![]()
zum Thema 1. Wartung/ Inspektion hatte ich mal bei meinem Händler nachgefragt welche Toleranz zulässig ist ohne das man den Garantieanspruch verliert. Nachfolgend die Antwort:
Laut Xpeng Garantiehandbuch gilt ein maximal 3.000km oder 90 Kalendertage verspäteter Service (je nachdem was zuerst eintritt) noch als fristgerecht durchgeführt und beeinträchtigt die Herstellergarantie nicht. Wir raten natürlich dazu diese Frist nach Möglichkeit nicht auszureizen.*
Ich hatte dazu auch TIM gefragt und seine Antwort kam gestern per mail von Robert:
Na was denn jetzt…wer schaut in das Xpeng Garantie Handbuch ![]()
Da Frage ich mich allen Ernstes warum mir mein Händler sowas erzählen sollte.
Ich werde ihn bitten mir mal den entsprechenden Auszug zukommen zu lassen
und die Antwort von Tim (ist das eigentlich eine KI??) ist auch wirklich nicht hilfreich![]()
Diese Fragen stelle ich mir schon lange nicht mehr.
Mir inzwischen egal ob Meister, Fachexperte usw., die Bandbreite an Halbwissen, Ausreden, Meinungen, Erfahrungen, Kompetenzen, war schon immer so, usw. ist mannigfaltig.
Meine Einstellung zum Thema Garantie habe ich bereits kommuniziert, selbst meine vor 4 Jahren versäumte erste Inspektion bei unserem Hyundai Kona EV macht mir keine German Angst mehr.
Dementsprechend sehe ich Inspektionstermine in den Garantiebedingungen (wenn es denn welche gibt
) insbesondere zeitlich als grobe Empfehlung vom Hersteller.
Das empfindet die Mehrheit der Autobesitzer in D dagegen deutlich unentspannter. Allein (neben den Terminfristen) die Möglichkeit nach Rechtsprechung zu nutzen, die Inspektion nach OEM Vorgaben direkt von Beginn an durch zertifizierte, aber deutlich günstigere/freie Werkstätten machen lassen zu können, findet ja bei uns kaum Zustimmung.
Man muss ja nicht jede Abzocke mitmachen ![]()
Das geht bei Xpeng nur bedingt, da der Großteil der Garantielaufzeit eine Anschlussgarantie darstellt, wo die Wartung nicht überall gemacht werden kann.
Edit: ich guter deutsch Gramatik am können, daher korrigiert.
jupp…ist mir bei X-Peng auch schon vor dem Kauf absolut bewusst gewesen.
Im Gegensatz zu VW/Hyundai & Co nehme ich bei Xpeng die imho noch länger bestehende „Werkstattbindung“ der vertreibenden OEM-Autohäuser in Kauf, da ich die Marke XPeng als überdurchschnittlich positiv kenne und auch weiterhin so war nehme. ![]()
Ich meine mich zu erinnern, dass man bei Xpeng nur die ersten 3 oder 4 Inspektionen in einer Vertragswerkstatt machen lassen muss, aber danach nicht mehr?
