Es ist dir also egal, ob er dich liebt?![]()
Ich bin mir nicht sicher, nach den Erlebnissen zur Rückabwicklung und Rücküberführung, die hier im Forum bereits gepostet wurden….
Ich wollte nur sensibilisieren…. Mehr nicht
Ich werde tunlichst, um irgendwelchen Schwierigkeiten zu umgehen, meine Inspektionen ausschließlich beim Hersteller machen lassen……
Das auch, aber ich bezog mich eher auf das, was ich bezüglich der Rechtslage oben schrieb und was ja auch von anderen gestützt wurde: der Hersteller wäre in der Beweispflicht.
Ich weiss nicht, wie tatsächlich die Beweislastumkehr (aufgrund der GVO ; die müsste ja vorliegen) ausschaut und in welcher Tiefe der Beweis (Vollbeweis,Kausalität) geführt werden muss….
ich kann mich noch immer an die ganzen Garantieversprechen der Hersteller zur Durchrostung auf 10 Jahre erinnern….. unter der Voraussetzung der Einhaltung der Bedingungen des Herstellers….
Ich kenn zahlreiche Fälle in meinem Bekanntenkreis, bei denen genau dieses Garantieversprechen abgelehnt wurde ….. wer musste wohl da was beweisen ?
Ergänzung zu Schäden an der HV-Batterie
B) Einhaltung der Garantiebedingungen
Käufer sollten vorsichtig sein und sich an die Benutzerregeln halten. Ansonsten könnten sie im Zweifelsfall auf die Kulanz des Herstellers angewiesen sein oder sogar leer ausgehen. Bei den regelmäßigen Wartungen und Checks in der Herstellerwerkstatt werden die Antriebsbatterien auf ihren Zustand überprüft.
Der Käufer muss also nachweisen (bzw. nicht widerlegen lassen), dass er:
- Inspektionsintervalle eingehalten hat (Serviceheft / digitale Serviceakte)
- Keine grob unsachgemäße Nutzung vorgenommen hat (z. B. exzessives DC-Schnellladen)
- Das Fahrzeug nicht unfallbedingt beschädigt wurde
- Keine unzulässigen Eingriffe am HV-System erfolgten
Ich glaube, hier werden gerade ein paar Dinge vermischt: Gewährleistung, Garantie, GVO und Beweislast sind nämlich nicht dasselbe.
Nach 3 Jahren reden wir nicht mehr über gesetzliche Gewährleistung, sondern über die Herstellergarantie. Und ja, die ist freiwillig und an Bedingungen geknüpft. Aber: Diese Bedingungen dürfen weder gegen AGB-Recht noch gegen die Kfz-GVO verstoßen.
Die GVO sagt im Kern: Der Hersteller darf die Garantie nicht pauschal davon abhängig machen, dass du ausschließlich ins Vertragsnetz gehst. Er darf aber verlangen, dass nach Herstellervorgaben gewartet wird.
Jetzt zur Beweisfrage:
Wenn ich eine dokumentierte Wartung habe („nach Herstellervorgaben durchgeführt“) und der Hersteller lehnt mit der Begründung ab, es seien nicht alle Vorgaben eingehalten worden, dann reicht ein bloßes „könnte sein“ nicht.
Er müsste konkret darlegen:
-
Welche Vorgabe wurde verletzt?
-
Warum genau hat diese Verletzung den konkreten Schaden verursacht?
Das ist eine anspruchsvernichtende Einwendung - und die muss ER beweisen. Nicht ich.
Das Durchrostungsbeispiel passt nur bedingt. Da wurden oft ganz klare formale Bedingungen nicht erfüllt (z.B. fehlende jährliche Karosseriekontrollen oder keine Einträge im Serviceheft). Wenn eine Garantiebedingung ausdrücklich sagt „jährliche Kontrolle mit Dokumentation“, und die fehlt, ist die Ablehnung rechtlich relativ sauber.
Aber das ist etwas anderes als:
„War nicht bei uns, also Garantie weg.“
Gerade bei einer HV-Batterie ist die Kausalität technisch alles andere als trivial. Eine normale Inspektion zwei Wochen vorher macht nicht automatisch einen Batterieschaden erklärbar oder umgekehrt.
In der Praxis lehnen Hersteller erstmal ab, weil viele Kunden nicht weitergehen. Rechtlich ist die Sache aber deutlich differenzierter, als es oft dargestellt wird.
Lies am Anfang !
Extra ausgeführt , dass Gewährleistung und Garantie etwas anderes ist….
Wir reden hier nur noch über Grantieversprechen….
Ein ergänzender Hinweis: Bei Leasingverträgen kann der Leasinggeber unabhängig vom Garantieversprechen des Herstellers Vorgaben zur Werkstattwahl machen.
ich bin jetzt raus…….
Ich hatte eben ein Gespräch mit Hedin Deutschland. Bei uns in Sachsen ist die Preisdifferenz zwischen Dresden und Görlitz um die 100 Euro für den ersten Service. Ich konnte dies anhand von Rechnungen nachweisen. Es wurde alles aufgenommen. Es wurde mir gesagt, dass solche Preisunterschiede nicht seien dürfen. Es muss der gleiche Verrechnugssatz bestehen. Sie werden das klären und mich benachrichtigen. Ich werde höchstwarscheinlich einen Gutschein erhalten.
Es geht doch hier um die Kosten der Wartungen, das versteh ich nicht.
Da wird ein Auto für 50000öken gekauft und dann soll es an wenigen 100€ bei der Wartung scheitern, das ist mir komplett egal was da aufgerufen wird.
Also ich geh für die 100€ lieber was Essen ![]()
stimmt ich auch aber die Diskusion wird übertrieben
Und weiter ? Das Geld liegt nicht auf der Straße. Ich muss dafür Arbeiten.
Wenn du was zu verschenken hast, ich gebe dir gern meine Kontonummer ![]()
Ich finde 182 für die erste Inspektion beim Hersteller schon günstig und wenn ich dann noch die 100 Euro vom Gutschein abziehe. Top. Da war ich beim Kona bei 200 Euro. Hedin in Saarlouis ist eine Mercedes Werkstatt.
Früher hatte ich immer das Bedürfnis, meinen Senf zu solchen Diskussionen dazuzugeben.
Mittlerweile nicht mehr…… das freut mich sehr![]()
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Aber hast Du das nicht gerade getan? ![]()
Nein, habe ich nicht.
Ich habe nichts zum Thema gesagt
Wie immer…duck & wech
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Trotzdem![]()
Der sollte dich mal erinnern, dass Auto von Innen zu putzen. ![]()
Ja, I know. Aber da mich der Virus so dermaßen erwischt hat, möge man es mir verzeihen ![]()
