Gerne. Diese Art der Geldbeschaffung gefällt mir garnicht und dazu aktuell noch das Verhalten von Xpeng bzgl. AHK-Problematik. Meine Stimmung kippt…
Ich bin immer ein wenig skeptisch, Trustpilot&Co für Bewertungen heranzuziehen: Im vorliegenden Fall Süverkrüp sind diese übrigens überwiegend positiv.
Wenn man dann noch berücksichtigt, dass enttäuschte Kunden deutlich häufiger bewerten als zufriedene, steht Süverkrüp offensichtlich ziemlich gut da.
Das stimmt sicherlich, Xpeng ist natürlich auch zu Neu um den Service zu bewerten. Dennoch finde ich, wer Premiumpreise nimmt muss auch Premium-Leistung liefern.
Ich habe noch nicht gelesen das es so ist…
Es ist richtig das Marburg keine XPENG mehr verkauft. Service machen sie aber noch. Die Preise gelten doch für die Wahl-Group und nicht nur für Marburg. Wie auch immer, ich finde die Preise schon echt heftig. Zum Glück ist meine erste Inspektion noch umsonst.
Ich habe nun mal (auch für Euch hier) die Garantiebedingungen durchforstet: Es ist dort keinerlei Toleranz angegeben, was bedeutet, dass ab 20.001 km (bzw. der Jahresfrist) für die erste Inspektion das Regelwartungsintervall überschritten ist und damit eine Beweislastumkehr für Garantiefälle eintritt. Wir Kunden müssten dann für jeden Garantiefall beweisen, dass die Überschreitung des Inspektionsintervalls nicht (mit-)ursächlich für den Mangel gewesen ist. Dieser Beweis dürfte bei geringfügiger Überschreitung zwar zu führen sein. Es ändert aber nichts daran, dass es zu Unstimmigkeiten/Aufwand führen könnte.
Ich habe daher meinen Händler gebeten, mir die Karenz zu bestätigen, was er auch anstandslos getan hat (3.000 km, max. 3 Monate).
Damit bin ich dann bei meiner geringfügigen Überschreitung „safe“.
Die Inspektionswerkstatt hat mir dann mündlich gesagt, dass es eine interne mail von XPeng Deutschland gebe, die die von Dir @Andy genannte Karenz bestätigt. Weiterleiten wolle man mir diese mail aber nicht.
Fazit: lasst euch bei Gefahr einer Überschreitung vom Händler kurz bestätigen, dass eine entsprechend geringfügige Überschreitung unschädlich ist und Euch keine Nachteile entstehen.
Danke übrigens für Eure Tipps. Ja, ich komme aus Zwickau, bin aber an der Ostsee im Urlaub und hier wird die Laufleistung überschritten, weshalb ich bei Süverkrüp in Kiel den apothekenteuren Termin ausgemacht hatte.
Ich muss aber zwischendurch nochmal nach Hause, sodass ich in Dresden bei Hedin die Inspektion machen lassen werde, wenn das terminlich hinaut.
Exakt 20.000 km oder 1 Jahr, je nach dem, was zuerst eintritt.
Siehe auch oben.
Danke für deine ausführliche Antwort.![]()
So ungefähr hatte ich es ja weiter oben geschrieben und das es Kulanz von der Werkstatt ist.
Aber leider will das der ein oder andere nicht wahr haben.
Deshalb sprecht mit eurer Werkstatt wie es ausschaut, falls ihr drüber kommt. Da hat es Spielraum.
Deshalb habe ich mir erlaubt, das etwas ausführlicher zu erläutern - mit einer gewissen anwaltlichen Expertise ![]()
Sprichst du von Gewährleistung oder von Garantie? Kannst du mal den entsprechenden Passus aus dem XPeng-Garantiedokument zitieren?
Ich denke es geht um das zweite Jahr, wo theoretisch die Beweislastumkehr greift. So wie überall.
Ich habe hier natürlich von Garantie und nicht Gewährleistung geschrieben. Gewährleistung (2 Jahre) hat der Händler zu leisten und die ist gesetzlich (unabdingabr) geregelt.
Die Garantie (freiwillig) gibt der Hersteller (XPeng). Die Passage ist zu lang, um hier vernünftig und sinnvoll zitiert zu werden. Sie umfasst normalerweise auch die Zeit der ersten beiden Jahre, da ansonsten wohl kaum ein Händler bereit wäre, die Artikel der Hersteller zu verkaufen.
Der Kunde hat die Wahl, ob er sich an den Händler (Gewährleistung) oder den Hersteller (Garantie) wendet. Nimmt er den Hersteller, bleibt es dennoch auch in den ersten beiden Jahren nur bei dem Umfang der freiwilligen Garantie. Wenn der Kunde meint, dieser Umfang sei zu gering oder nachteilhaft, kann er sich an den Händler wenden, der im Rahmen der gesetzlichen Regelungen einzustehen hat.
- Voraussetzungen für den Garantieanspruch
Ein Anspruch aus der Garantie besteht nur dann, wenn während der Laufzeit der Garantie alle
Serviceintervallarbeiten („Regelservice“) nach den Vorgaben des Garantiegebers durchgeführt werden.
Die Serviceintervalle sind aus dem digitalen Benutzerhandbuch ersichtlich. Andernfalls wird der
Garantiegeber von seinen Verpflichtungen aus dieser Garantie befreit. Letzteres gilt nur dann nicht, wenn
der Kunde nachweist, dass eine Nichtbeachtung dieser Vorgaben den Garantiefall nicht verursacht und
den Schaden nicht erhöht hat.
Wer Spaß dran hat, hier ist das Dokument für das jeweilige Fahrzeug zu finden.
Selbst für einen Juristen wie mich sind solche Dokumente mühsam zu lesen: die Garantie (abgestuft für die ersten zwei Jahre und die nachfolgende Zeit) bleibt auch bei Verstoß gegen die Regel-Inspektions-Intervalle grundsätzlich bestehen, soweit der Mangel nicht durch die zu späte Wartung (mit-)verursacht wurde. Anders formuliert: Die Garantie erlischt bei Überschreitung der Wartungsintervalle, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Überschreitung nicht (mit-)ursächlich für den Mangel ist.
Das ist die Beweislastumkehr, von der ich geschrieben hatte.
Da ich den ganzen Tag mit juristischen Fragestellungen zu tun habe und derzeit auch im Urlaub weile, bitte ich um Verständnis, dass ich hier Nachfragen nicht beantworte. Im Zweifel obige Ausführungen bitte einfach nochmal langsam lesen und verinnerlichen ![]()
In meinem XPeng-Garantiedokument steht etwas völlig anderes:
In den ersten 2 Jahren ist das etwas lockerer, da muss man nicht unbedingt Inspektion machen.
Die Anschlussgarantie (ab dem 3. Jahr) endet mit Eintritt eines der nachfolgenden Ereignisse:
* mit zeitlichem Ablauf des von dem Garantiegeber für das Garantiefahrzeug vorgesehenen zeitlich nächsten Serviceintervalls gemäß digitalem Benutzerhandbuch davon;
* wenn das Garantiefahrzeug ab Beginn der Anschlussgarantie die von XPENG im digitalen
Benutzerhandbuch für das Fahrzeug vorgesehene Laufleistung des Serviceintervalls gefahren ist;
Wenn der letzte Regelservice nicht bei einem autorisierten XPENG-Servicepartner durchgeführt wurde, wird die Anschlussgarantie nach Durchführung eines Regelservice bei einem autorisierten XPENG-Servicepartner für das nächste Serviceintervall aktiviert.
Also: macht man keine Inspektion, ruht die Garantie. Bei der nächsten Inspektion läuft die Garantie weiter.
Imho Geschichten aus dem Paulanergarten…
Ich würde mich freuen wenn Du bei vielen Kommentaren von Dir schreiben würdest: aus meiner Sicht/nach meinem Verständnis/ich glaube usw.
Sonst könnte man am Ende doch glatt den falschen Eindruck erhalten, die Fahrzeuggarantie seit bei erster Terminüberschreitung nach Rechtsprechung tatsächlich für immer und ewig futsch. ![]()
Ich habe übrigens von Süverkrüp in Kiel (280 Euro) zu Hedin in Dresden (150 Euro) gewechselt, da ich terminlich umdisponieren konnte und daher auch kein Problem mit der Laufleistung mehr habe. Und damit hoffe ich, wieder zum Ausgangsthema zurückgefunden zu haben.
Wie zufrieden bist du in Dresden?
Kommen aus der Nähe und würden auch dahin gehen
Mit dem Verkauf total unzufrieden. Service ist nächste Woche erst erstmals.
Ich war zu meinem ersten Service bei Hedin in Dresden und war voll zufrieden
.
VG
So muss das. Zum Glück gibt es freie Wahl ![]()
Wahl ist ja wieder teurer!
Gestern war ich noch einmal persönlich bei der Wahl Gruppe in Brühl. Ich wollte den Preis für meine erste Inspektion des G6 Performance noch einmal erfragen, weil das Autohaus Moll in Düsseldorf 80 € günstiger war. Die Wahl Gruppe in Brühl hatte zunächst 350 € verlangt.
Den Verkäufer von XPeng habe ich gefragt, was die Inspektion kosten soll. Seine Antwort war 199 €. Er riet mir aber, noch einmal beim Service nachzufragen, da er es nicht zu 100 % wisse. Der Service nannte mir dann 304 € – inklusive Wechsel des Innenraumfilters (Reinfilter) und Auffüllen von Flüssigkeiten.
Wie es der Zufall wollte, saß ein Forum-Mitglied daneben und hat alles mitbekommen. Er sagte, für seine Inspektion seien 247 € fällig. Er fährt dasselbe Modell wie ich, der einzige Unterschied ist, dass es sich bei seinem Wagen um ein FL-Modell handelt.
Ich habe den Service-Mitarbeiter darauf angesprochen. Er konnte mir nicht erklären, warum es unterschiedliche Preise gibt.
Daraufhin habe ich die Wahl Gruppe angeschrieben und gefragt, ob sie die Preise würfeln. Genau dieser Service-Mitarbeiter aus Brühl hat geantwortet und mitgeteilt, dass der Kunde nur 247 € bezahlt habe, weil er den Innenraumfilter nicht habe wechseln lassen.
Soviel Ausreden aufeinmal. Die haben aber wirklich null Peilung. Da würde ich am Tisch ausflippen.
Im übrigen sollen die mal sagen, welche Flüssigkeiten die meinen. Sicherlich Scheibenwischer Wasser.
Und das hatte ich gratis bekommen, da es da eine Rückruf Aktion gab. Die Konzentration des Wassers war zu hoch. War bei mir Oktober 2025 in Verbindung mit dem Service