Warum sind 100W (bis 270kmh) eingetragen und nicht zusätzlich auch 100V (bis 240khm). Da der P7 auf 200 abgeregelt ist, würden doch 100V reichen. Zumal diese ca. 20% preiswerter zu beschaffen sind.
Kann mit dem Bremsweg zusammenhängen …
Kannst du das näher ausführen?
Bremsweg bzw. die Belastung wird doch über den Loadindex dargestellt.
Du kannst auch 102V drauf machen, gar kein Problem
Obwohl die nicht im KFZ Schein stehen?
Ja das ist auch bei Sommerreifen erlaubt, nicht nur bei Winterreifen
Also, das gilt für Sommer- und Ganzjahresreifen? Aber nicht für reine Winterreifen?
Der ADAC widerspricht Dir hier aber ganz eindeutig: Geschwindigkeitsindex: Wie schnell man mit welchem Reifen fahren darf
@dutchbavarian schau mal in‘s CoC, da sollten alle zulässigen Rad-/Reifenkombinationen drinstehen. Nur die dürfen eintragungsfrei aufgezogen werden.
Dort steht nur eine Größe: 245/50 18 100W (und 19” aber die habe ich nicht). Im KFZ Schein steht nur 18”
Für Winterreifen gilt es natürlich erst recht. Gibt es denn überhaupt Winterreifen mit speedindex W?
Beziehungsweise bei GJR mit einem Aufkleber im Sichtbereich. Hat ich auch schon gemacht. Mit einem Etikettendrucker ganz klein ausgedruckt und ans Armaturenbrett. Hat mich beim MY nicht gestört.
Ja, gibt es. GJR ebenso. 102V gibt es nicht, entweder 100 oder 104
Einen Aufkleber brauchst du nur wenn der Speedindex niedriger ist als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit. Also zB bei einem H-Reifen wenn das Auto 250 fährt
Dann sind das die beiden Rad-/Reifenkombinationen, die Du fahren darfst. Alles andere muss abgenommen werden. Ausnahmen gelten nur für Reifen mit der Schneeflocke.
Ja richtig. Für Sommerreifen gibt es das nicht.
Gib doch mal bitte ne belastbare Quelle dafür an.
Dein Adac-Artikel!! Da steht doch genau das drin was ich gesagt habe.
Maßgeblich ist am Ende die StVZO.
Gesetzliche Grundlage: EU-Verordnung 2018/858
Die EU-Verordnung 2018/858, insbesondere Artikel 36, regelt die Ausstellung und Bedeutung der Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) A. Darin heißt es:
„Der Hersteller stellt für jedes Fahrzeug, das in Übereinstimmung mit dem genehmigten Fahrzeugtyp hergestellt wurde, eine Übereinstimmungsbescheinigung aus.“
Diese Bescheinigung dokumentiert alle technischen Merkmale, die für die Zulassung und den sicheren Betrieb relevant sind — darunter auch Reifengrößen, Tragfähigkeits- und Geschwindigkeitsindex.
Warum ist das CoC bindend?
• Das CoC ist Teil der EU-Typgenehmigung.
• Die Zulassungsbehörde stützt sich bei der Erstzulassung auf die Angaben im CoC.
• Änderungen (z. B. andere Reifen) sind nur zulässig, wenn sie durch eine Eintragung, Freigabe oder Gutachten abgesichert sind.
Verbindung zur StVZO
Die StVZO §36 verlangt, dass Reifen zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit und Belastung passen. Das CoC definiert genau diese „bauartbedingten“ Merkmale.
→ Wenn du etwas anderes fahren willst, brauchst du eine technische Änderungsgenehmigung oder eine Eintragung durch den TÜV.
Fazit
Du musst nicht alles aus dem CoC übernehmen — aber abweichende Komponenten (wie Reifen mit anderem Index) sind nur zulässig, wenn sie nachträglich genehmigt oder eingetragen werden. Das CoC ist also nicht direkt ein Gesetz, aber es ist gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das die zulässige Fahrzeugkonfiguration definiert.
Im CoC meines P7 steht:
Axle 1: 245/50ZR18 100 W 8Jx18 ET30 C C1
Axle 2: 245/50ZR18 100 W 8Jx18 ET30 C C1
Weitere Größen sind nicht aufgeführt.

