Bräuchte mal 11kW Wallbox Beratung….

Dann soll der Meister mal genau oder besser richtig lesen. Meldepflichtig, nicht Genehmigungspflicht bis 11kW!

Quelle Google und KI.

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Ich kann ja nur sagen, was er gesagt hat, musste ich auch nicht nachprüfen, da wir bereits seit Anfang 2023 2x KEBA P30 mit 11kW haben, 1x privat und 1x an der Fa., das reicht uns. Unsere habe ich damals nicht angemeldet.

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Um Gottes Willen, dass war kein Vorwurf an dich, aber er als „Profi“ sollte es unbedingt besser wissen. Letzte Änderung dazu war 2024 auf der Homepage vom Netzbetreiber.

Was ich dir aber zur KI sagen kann: Wenn man meinen Namen googelt, wird in der KI über mich mehr falsch widergegeben als korrekt! Was ich früher mal beruflich gemacht habe, ist sowas von falsch widergegeben, aber es ist schön, wenn ich Firmenkunden aufklären muss, was dort alles nicht passt. Kostete mich inzwischen etliche Stunden… und schriftliche Nachweise über meine frühere tatsächliche Tätigkeit! MICH k… KI richtig an.

Ist richtig, daher habe ich das auf der Homepage vom Netzbetreiber auch nachgeprüft und in dem Fall stimmte es.

Es gibt auch Aussagen im Netz (keine KI), dass zukünftig auch die Genehmigungspflicht für 22kW-Wallboxen wegfallen würde, wenn alle mal mit Smartmetern ausgestattet sind. Die Netzbetreiber können dann ja sehr genau regulierend eingreifen. (Natürlich muss der Elektriker immer noch prüfen, ob die Hauselektrik das auch hergibt.)

Wird natürlich noch ein paar Jahrzehnte dauern, aber dann…!

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Übrigens kann man fast jede WB auf 11kW oder auf 4kW „runterdimmen“ und damit die Genehmigung oder Anmeldung umgehen.

Das sollte aber so sein, dass eine Fachkraft das eingerichtet und der Laie das nicht nachträglich ändern kann.
Weil, gerade im Fall der 11 kW unterschreibt die Fachkraft dafür gegenüber dem EVU

Oje, wollte in kein Wespennest stechen :zipper_mouth_face:

Das mit der Anmeldung und Abregelunsmöglichkeit durch den Netzbetreiber hatte ich nicht bedacht/wußte ich nicht, somit ist die Dé Wallbox wohl nicht den Regeln entsprechend zu betreiben.

Haben die letzten Jahre unseren Kia Sou Ev als Stadtwagen mit dem Ladeziegel an 'ner Schukodose betrieben, deshalb fang ich mit dem Thema halt wieder von vorne an (damals gabs den § halt nicht und wär beim Ladeziegel auch egal gewesen. Da war Schieflast bei einphasigem Laden eher ein Thema :sweat_smile: ).

Wollte nur Erfahrungen zu der Box und keinen Disput wegen Unrechtmäßigkeit herbeiführen.
Schönes Wochenende noch allerseits!!

Günstigste Lösung gegenüber der Dé halt leider nicht, deswegen meine Nachfrage.
Hat sich aber damit erledigt. Danke!

Alles gut.
Nur wer fragt, bekommt im Zweifel Antworten, die im Idealfall weiterhelfen

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Ich kann bei mir im Haus 1000 Sachen vorschriftswidrig ändern, so ist das nun mal solange man die Bürger nicht mit Kameras überwacht.

Ändert nichts daran, das charger das Out of the box nicht zulassen.
Alles andere werden wir hier nicht empfehlen

Manche Stadtwerken kochen da noch gutbürgerlich ihr eigenes Süppchen.
Ihr macht Euch kein Bild darüber, was hier für ein Balkonkraftwerk gefordert wird.

Ich hatte 2020 eine unregelbare 11kW-Wallbox in Betrieb genommen.
Dachte schon, jetzt droht mir die Todesstrafe.

Mittlerweile neue PV-Anlage mit passende Wallbox und gut ist.
Über die Anmeldung/Genehmigung muss sich mein PV-Bauer graue Haare wachsen lassen.
Dank Smartmeter „teste“ ich bereits seit Mitte April. :smiling_face_with_sunglasses:

War nur mal so ein klein wenig Off-Topic. :face_with_hand_over_mouth:

Ich sehe da kein Problem, eine 22kW WB zu kaufen und sie intern auf 11kW runter zu regeln und damit eine Anmeldung zu umgehen. Das ist weder illegal noch unmoralisch.

Das ist das gleiche wie wenn sich jemand ein größeres Motorrad kauft und es erst einmal in der Leistung reduzieren lässt. Ganz normal.

Nicht ganz richtig: Alles über 4,2 kW ist anmeldepflichtig, Wallboxen über 11 kW (aka 22 kW) sind genehmigungspflichtig. Letzteres nur, wenn 22 kW-Wallboxen nicht mit 11 kW betrieben werden.

Solange das eine Fachkraft installiert und die Regelbarkeit herstellt, ist das kein Problem.
Die Anmeldung muss diese Fachkraft auch vornehmen und unterschreibt dafür, dass die 11 kW und 14a Regelung eingestellt sind

Markus, mir wäre neu, dass ich eine rote 16A Drehstromdose (11kw) anmelden muss. Oder hat sich da was geändert ? Das wäre ja eine mobile Wallbox Lösung. Und wer will das kontrollieren, was ich da anschließe :grin:

Auch eine mobile Wallbox ist eine steuerbare Verbrauchseinrichtung - muss angemeldet und geregelt werden.

Die 16A Dose muss nur eine Fachkraft installieren.

Gerne hier einmal nachlesen: