Ein Betonmischer ist auch eine steuerbare Einheit. Hat einen Ein und Ausschalter. ![]()
Nur, wenn regelmäßig dort geladen wird.
14a mal lesen, da stehst ziemlich klar drin ![]()
Ja habe es gelesen. Aber wer bitte will auf dem Grundstück kontrollieren. Deutschland reguliert sich zu Tode. ![]()
Na ja, wenn du mal ein Smartmeter hast und der Netzbetreiber feststellt, dass bei dir regelmäßig oder auf Dauer höhere kW-Werte durch die Leitungen gehen, könnte es interessant werden.
Aber bei den meisten wird das wohl noch etwas dauern.
Da geht’s um Netzstabilität.
Wenn wir wollen, dass jeder elektrisch fährt und heizt, ist das die Konsequenz
Bei uns im Osten können zum Teil auf kleinen Dörfern nicht mal 11 kw zum Laden genutzt werden. Geben die Leitungen teilweise nicht her. Das ist auch Netzstabilität. ![]()
Und genau das ist ja der Grund: Wenn da jetzt mehrere 22 kW ziehen, „brennt“ die Hütte. Und das möchte dann wirklich niemand.
Manch einer ist froh, wenn er 4 kw sepperat ziehen kann. ![]()
Ich habe meine Anlage dann auch angemeldet, obwohl nur 11kW. Hat auch ewig gedauert bis das Bayernwerk sich gemeldet hat, klar hab ich die schon genutzt, aber 11kW ist doch nur meldepflichtig, daher würde ich das einfach machen bevor es sonstige Konsequenzen gibt.
Das macht ein Gutachter im Schadensfall in aller Ruhe und Gründlichkeit.
Da kannst Du Dir sicher sein.
Ihr unterscheidet aber schon noch, wenn es um Dinge geht, welche die Vorschrift hergibt und Sachen gemacht werden, ohne sich an Vorschriften zu halten.
Wenn i.G.O. 50km/h, dann 50km/h, und 51km/h sind dann eben zu schnell.
Das relativiert sich auch nicht, nur weil es jeder fährt.
Die Konsequenz wäre dass man es wie die Dänen macht und die privaten Wallboxen in das normale Ladenetz mit aufnimmt, per OCPI einbindet und per OCPP steuert. Ohne schwachsinnige Umbauten in der Hauptverteilung. Denn so eine Steuerung über Rundsteuerempfänger wird sowieso nie kommen.
14a schreibt keine Regelung pe Kabel und Rundsteuerempfänger vor. Nicht mal die Bundesnetzagentur schreibt eine Steuerungsmöglichkeit per Kabel vor. Bis du die Stelle findest die eine Steuerung per (W)LAN verbietet kannst du lange suche ![]()
ALLE EVU, welche die Steuerbarkeit vornehmen, realisieren das entweder über ein Relais (stumpfe Regelung auf 4,2 kW), oder über EEBus (Dimmen, von bis).
Deine WB muss nicht zwingend mit deinem Gateway verbunden sein, wohl aber dein HEMS, oder die Instanz welche die Befehle weitergibt.
In meinem Fall wird mein HEMS per LAN am Gateway hängen und mein Akku und WB sind dann über mein WLAN regelbar.
FRE macht heute kein Mensch mehr. EEBus via Gateway wird irgendwann jeder haben (müssen)
Was ist der Vorteil ggü. OCPP über Wlan? Ich kann meine WB einfach bei einem beliebigen Server eintragen und schon kann sie von diesem Server gesteuert werden. Ohne weitere Hardware.
Ausfallsicherheit, da dein Gateway über mobile Daten läuft.
Ist leider so in D, OCPP geht dafür nicht
Wetten dass deine Variante niemals großflächig zum Einsatz kommt?
Ist nicht meine Variante![]()
SÜC in Coburg und die angeschlossenen kleinen Gemeindewerke rundherum schon. Mein Haus, 2023 gebaut hat einen FRE. Mein AG hat dieses Jahr (2026) eine PV auf’s Dach bekommen, die Drosselung erfolgt per FRE.