Fehlerhaftes Verhalten der Anhängerkupplung mit Träger

Es gibt wohl tatsächlich Unterschiede, ob ein Anhänger an der Kupplung oder ein Fahrradträger auf der Kupplung montiert ist, siehe z. B. hier:

Dann müsste dies aber eigentlich auch seitens Xpeng auch ausgewiesen werden, oder?

Ja, wenn die Stützlast mit Fahrradträger wegen der Hebelwirkung niedriger ist, muss das ausgewiesen werden.

Als bisher stiller, interessierter Mitleser muss ich jetzt doch mal das Wort ergreifen. Die Aussage ist eine absolute Frechheit und sicherlich sowohl fachlich als auch rechtlich falsch. Die AHK wäre faktisch nicht nutzbar – das widerspricht der Zulassung und der Typgenehmigung. Unglaublich, dass die Schuld dem Nutzer zugeschoben werden soll auf Grund angeblicher „Hebelkräfte“ über den genehmigten 75kg Stützlast. Die Hebelkräfte sind bei der Genehmigung natürlich berücksichtigt, alles andere ergibt tatsächlich gar keinen Sinn. Edit: wohl nicht berücksichtigt, aber macht trotzdem wenig Sinn. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren von euch belehren und wurde.

Sind sie nicht. Die ECE Genehmigung geht genauso wie die Angabe der Stützlast von einem Anhängerbetrieb aus. Dort gibt es die Hebelkräfte so nicht, wie sie bei Radträger entstehen.
Es gibt aber ein vom Frauenhofer entwickeltes Prüfverfahren, welches die Belastung mit Radträger berücksichtigt. Aber das ist eben freiwillig.

Danke für die Info, wieder was gelernt.

Ich habe soeben die Info von meiner Werkstatt bekommen das ich nach Absprache mit Xpeng eine neue AHK bekomme, Lieferzeit allerdings 6-8 Wochen. Da ich im Moment keinen Anhängerbetrieb geplant habe hole ich dann morgen mein Auto wieder und sie melden sich wenn das Ersatzteil da ist.
Von einem generellen Problem wissen sie anscheinend nicht.

Weiters bestellt mit die Werkstatt einen neuen Träger wo Xpeng ebenfalls die Kosten übernimmt und für die Unannehmlichkeiten bekomme ich einen Servicegutschein.

Die Kulanz finde ich generell ganz gut, aber da spielt Händler/Werkstatt auch eine Rolle, wie Xpeng anscheinend damit umgeht ist halt etwas fraglich. Bleibt nur zu hoffen das es wirklich nur ein paar Chargen betrifft.

Steht denn dazu etwas in der BA? Oder muss ich die Belastbarkeit der AHK mit Fahrradträger durch ausprobieren selbst herausfinden?

oha. Das ist interessant! Und bei solchen Dingen wundert es mich dann immer, dass wirklich alles in Deutschland (und vor allem im Kraftfahrzeugbereich) penibel geregelt ist und eine solche reale Gefahr einfach mal trial and error überlassen wird.

Also falls das jetzt nicht doch noch irgendwo anders präzisiert sein sollte…

nein, steht dazu nichts spezifisches im User Manual. Zumindest hätte ich nichts dazu gefunden…

wer kommt für den Schaden an deinem Fahrradträger bzw Rädern auf?

Hier ist das mal kurz als „Werbeprospekt“ eines Schweizer Dienstleisters beschrieben:

Wenn man sich die ECE 55 mal anschaut, sieht man, dass diese auf den Anhängerbetrieb ausgelegt ist.

Anscheinend Xpeng. Mein Serviceberater hat gemeint er nimmt den Träger in Abrechnung mit auf und die Kosten werden über Xpeng abgerechnet. Wie sie sich das dann Aufteilen, da hab ich keine Ahnung, aber das Autohaus wird sich das schon zurück holen, die können ja auch nix dafür.

Da im User Manual nicht explizit darauf hingewiesen wird das die Anhängerkupplung nicht für Fahrradträger geeignet ist, so wie es z.B. bei diversen Nachrüstlösungen der Fall ist, gehe ich als Endkunde davon aus das die Kupplung dafür ausgelegt ist.
Ich bin kein Jurist, aber ich glaube gerade sowas wäre im Fall der Fälle ein gefundenes Fressen für einen Anwalt.

Interessant.
Da missbrauchen Benutzer eine Anhängerkupplung zu einer Fahraddträgerkupplung und der deutsch-europäische Amtsschimmel sieht das nicht als Notwendigkeit, dafür eine zum Buch gebundene Vorschrift zu erlassen?
Vielleicht sollte ich mich in Brüssel mit einem entsprechenden Verbesserungsvorschlag in die europäischen Geschichtsbücher einschleimen, sorry einschreiben. :laughing:

ACPS Automotive als Zulieferer besitzt die für OEM oftmals zwingende Standard-Zertifizierungen IATF16949, ISO 9001:2015, ISO 14001:2015 usw.
Ob die ORIS E3 als Produkt darüber hinaus auch nach der Prüfung CARLOS TC BC vom Frauenhofer Institut zertifiziert wurde, habe ich einfach mal direkt bei ACPS angefragt.
Mal schauen ob ich ne Antwort erhalte. :innocent:

Das Problem scheint aber nur bei der neuen, „no name“ AHK von XPeng aufzutreten.
AQAH002600. Nicht bei der ACPS

Jupp…hast Recht.
Ich habe schnell noch mal alle Postings in diesem Thread durchgelesen :laughing:

Das auf der „Alternativen“ AHK sowohl ein Hersteller- als auch ein XPeng Logo vorhanden ist, weist imho auf eine direkte Kooperation eines Lieferanten mit XPeng als OEM hin… eine meiner Töchter hatte das Logo eben untersucht…ob Baoji CRRC Times Engineering Machinery Co.,Ltd. wirklich der Hersteller sein soll?
Kein mir bekannter OEM entwickelt und baut AHK selbst…wobei in PRC ja vieles möglich ist :slight_smile:
ECE E57 bzw. San Marino wirkt zwar nicht vertrauenserweckend…E32 = Lettland haut bei ACPS ja auch keinen vom Hocker.

Auch ich habe die AQAH002600 :cry:

Und ich komme im Normalfall durchaus auf 70kg (aber ohne Akkus keine 75kg) Stützlast mit dem Fahrradträger, zwei E-Bikes und einem Kinder-MTB.

Deute ich den bisherigen Threadverlauf richtig, dass ich die Fahrräder lieber auf dem Tesla MYP transportieren sollte, als auf dem XPeng? Eigentlich hatte ich die AHK nicht zum Anschauen, sondern für den Fahrradtransport gekauft…

Das muss jeder selbst für sich entscheiden denk ich mal.
Ich kann mich erinnern wie das Auto noch neu war und ich einmal die Kupplung probiert habe es beim ausfahren ein lautes KLACK beim einrasten gemacht hat.
Als ich den Träger montiert habe, habe ich ehrlichgesagt nicht darauf geachtet.
Bevor ich das Auto in die Werkstatt brachte habe ich nochmals einige male aus und einfahren probiert und das laute KLACK aber nicht mehr gehört.
Evtl. ist das ein Indikator das man heraus finden kann ob es einen Betrifft oder nicht.

Das laute KLACK ist jedenfalls da.
Ich habe mir die EN55 gedownloaded und durch die KI gejagt. Scherkräfte sind dort wohl nicht geprüft worden. Als Quelle wird allerdings unser Forum hier angegeben. :wink:

Wen es interessiert:

Zusammenfassung

Der Aufkleber auf Ihrer Anhängerkupplung (AHK) bestätigt lediglich die allgemeine Bauartgenehmigung nach der Regelung UN/ECE R55. Diese Norm ist jedoch primär für den Anhängewert (Zugbetrieb) ausgelegt. Sie prüft die Festigkeit der Kupplung auf Zug- und Druckkräfte, die bei einem Anhänger in Fahrtrichtung entstehen, sowie die vertikale Stützlast. xpeng-fahrer

Problematik bei Fahrradträgern

Die von Ihnen beschriebenen Probleme (seitliches Abknicken) entstehen durch Hebelkräfte, die bei Fahrradträgern deutlich ausgeprägter sind als bei einem Anhänger. Ein Anhänger stützt sich über ein Stützrad oder die Auflaufeinrichtung ab, während ein Fahrradträger starr mit dem Kugelkopf verbunden ist. adac

  • Hebelarm: Das Gewicht des Fahrradträgers plus Fahrräder liegt weit hinter dem Kugelkopf. Dies erzeugt ein Biegemoment, das die Kupplung seitlich oder nach unten zu verformen versucht. adac
  • Keine Normdeckung: Die ECE R55 schreibt keine spezifischen Tests für diese statischen Biegemomente vor, die ein starr befestigter Fahrradträger verursacht. xpeng-fahrer
  • Scherkräfte: Diese Momente wirken bei Kurvenfahrt und Bodenunebenheiten als zusätzliche Scherkräfte auf den Mechanismus der AHK, für die diese möglicherweise nicht konstruktiv ausgelegt ist. adac

Zusammenfassung Ihrer Situation

Sie können sich nicht allein auf den Aufkleber verlassen, da dieser keine Aussage über die Eignung für den spezifischen Hebelarm von Fahrradträgern trifft. xpeng-fahrer

Die Bedienungsanleitung Ihres XPeng G6 weist explizit auf die Gefahr durch den Hebeleffekt hin. Da im XPeng-Forum bereits Schäden gemeldet wurden, sollten Sie extrem vorsichtig sein:

  1. D-Wert-Prüfung: Prüfen Sie, ob der Fahrradträgerhersteller einen Mindest-D-Wert für die AHK vorschreibt. Ihr Aufkleber weist einen D-Wert von 9,5 kN aus. sueddeutsche
  2. Hersteller-Freigabe: Kontaktieren Sie den XPeng-Service direkt mit dem Hinweis auf die Schäden und fragen Sie, ob der Betrieb von Fahrradträgern mit dem Modell G6 ausdrücklich freigegeben ist oder ob es technische Einschränkungen (z.B. spezielle leichte Trägersysteme) gibt. sueddeutsche
  3. Vorsicht: Wenn das Fahrzeug oder die AHK für Fahrradträger als kritisch bekannt ist, sollten Sie von einer Nutzung absehen, um Folgeschäden am Fahrzeugrahmen oder Garantieverlust zu vermeiden.