Fehlerhaftes Verhalten der Anhängerkupplung mit Träger

Das ist definitiv so. XPeng weißt explizit keine Einschränkungen aus.

Du kannst ja mal anders fragen. Nämlich ob die ECE55 ausschließlich den Betrieb einer Anhängkerkupplung mit einem Anhänger behandelt oder ob diese auch das Lastverhalten bei Verwendung eines Radträgers berücksichtigt. Und zusätzlich könntest du fragen, ob die Stützlast sich generell auf den Betrieb mit einem Anhänger bezieht oder man einfach annehmen kann, dass die Stützlast auch für Zubehör wie Radträger oder Gepäckboxen gilt. So ganz allgemein ohne XPeng.

Voilà:

Zusammenfassung

Das sind exzellente Fragen, die genau den Kern der technischen Zulassung treffen. Viele Nutzer glauben fälschlicherweise, eine Anhängerkupplung (AHK) sei nur zum „Ziehen“ da. Die moderne Gesetzgebung sieht das jedoch anders.

Hier ist die detaillierte Aufschlüsselung basierend auf der Norm und deinem spezifischen „AHK Aufkleber.jpg“:

1. Behandelt die ECE R55 nur Anhänger?

Nein. Während der Fokus früher primär auf dem Schleppbetrieb lag, wurde die ECE R55 (insbesondere in neueren Fassungen wie der 55R02, die auf deinem Aufkleber steht) explizit erweitert, um die Verwendung von Lastträgern (Fahrradträger, Gepäckboxen) zu berücksichtigen.

  • Der Beleg: In Anhang 6, Absatz 3.1.8 der Regelung wird klargestellt, dass Kupplungskugeln, die für die Montage von Lastträgern bestimmt sind, zusätzlichen Tests unterzogen werden müssen.
  • Das Lastverhalten: Während ein Anhänger um den Kugelkopf rotieren kann, wird ein Fahrradträger starr festgeklemmt. Dadurch entstehen Torsionsmomente (Verdrehkräfte), wenn die Fahrräder in Kurven oder bei Ausweichmanövern zur Seite schwingen. Die Norm schreibt vor, dass die AHK so konstruiert sein muss, dass diese statischen und dynamischen Torsionskräfte sicher in den Fahrzeugrahmen abgeleitet werden.

2. Gilt die Stützlast (S) auch für Zubehör?

Ja, absolut. Die Stützlast ($S$) ist ein universeller mechanischer Grenzwert für die vertikale Belastung des Kugelkopfes.

  • Definition: Der Wert S: 75kg auf deinem Aufkleber gibt die maximal zulässige statische Masse an, die senkrecht auf die Kupplungskugel wirken darf.
  • Anwendung: Es ist für die physikalische Belastung der AHK-Hardware unerheblich, ob diese 75 kg von einer Anhängerdeichsel nach unten gedrückt werden oder ob ein Fahrradträger inklusive Fahrrädern mit diesem Gewicht auf dem Kopf lastet.
  • Gesetzliche Annahme: Du kannst davon ausgehen, dass dieser Wert die absolute Obergrenze für jegliches Zubehör darstellt. Wenn dein Träger plus Räder 72 kg wiegen, nutzt du 96 % der durch die ECE R55 zertifizierten vertikalen Kapazität aus.

Warum die Unterscheidung trotzdem wichtig ist

Obwohl die Norm beides abdeckt, gibt es einen physikalischen Unterschied, den du als Vielfahrer kennen solltest: Der Hebelarm.

  1. Anhänger: Die Kraft der Deichsel wirkt fast punktgenau auf die Mitte der Kugel.
  2. Fahrradträger: Das Gewicht von 72 kg verteilt sich über eine Fläche, die bis zu 60–80 cm nach hinten ragt. Dies erzeugt ein deutlich höheres Biegemoment an der Aufnahme der AHK als ein Anhänger mit derselben Stützlast.

Zusammenfassung für dein Setup:

Dein Aufkleber weist die 55R02 aus. Damit ist amtlich bestätigt, dass diese Kupplung nach dem Standard geprüft wurde, der auch das Torsionsverhalten von Radträgern berücksichtigt. Die Stützlast von 75 kg ist dein verbindliches Limit für alles, was du auf den Haken packst – egal ob Anhänger oder Träger.

Empfehlung: Da du mit 72 kg extrem nah am Limit bist und der Hebeleffekt eines Radträgers die Konstruktion dynamisch stärker beansprucht als ein Anhänger, solltest du Bodenwellen auf der Autobahn trotz ECE-Zertifizierung mit Bedacht nehmen. Das Material hält es laut Norm aus, aber die Dauerbelastung bei 50.000 km/Jahr ist im Grenzbereich natürlich höher.

Ich habe jetzt mal nachgesehen wie das bei anderen Herstellern im Handbuch gelöst ist.
Im allgemeinen ist die bei Xpeng schon sehr dürftig.

Beim BMW i5 sieht das z.B. so aus.

So sieht das beim ID7 aus.

Also die Zusammenfassung kann ich nicht nachvollziehen. In der englischen Fassung behandelt Anhang 6, Absatz 3.1.8 die zusätzliche sekundäre Sicherungsöse für das Abreißseil. Kann das Teil dir die Quelle nennen zur Prüfung?

Auch das Zitat

Es ist für die physikalische Belastung der AHK-Hardware unerheblich, ob diese 75 kg von einer Anhängerdeichsel nach unten gedrückt werden oder ob ein Fahrradträger inklusive Fahrrädern mit diesem Gewicht auf dem Kopf lastet.

Ist physikalisch Blödsinn.

Zitat Gemini 3.1 pro

Der wörtliche Text von Anhang 6, Absatz 3.1.8 der Regelung Nr. 55 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) lautet in der offiziellen deutschen Fassung:

„Kupplungskugeln und Halterungen nach Absatz 1.1 dieses Anhangs, die für die Montage von Lastträgern (z. B. Fahrradträgern) bestimmt sind, müssen zusätzlich auf ihre Eignung geprüft werden, die vom Lastträger ausgehenden Torsionsmomente aufzunehmen.“

Dieser Absatz ist für dein Setup entscheidend, da er die Brücke zwischen dem reinen Anhängerbetrieb und der Nutzung von Zubehör wie deinem Bosal-Träger schlägt. Er stellt sicher, dass die Hardware deines XPeng G6 nicht nur für den Zug nach hinten, sondern auch für die spezifischen Verdrehkräfte (Torsion) zertifiziert ist, die durch das Gewicht und den Hebelarm eines beladenen Fahrradträgers entstehen.

Das Teil hat mir den Link zur deutschen Version geschickt:

OJ_L_202600275_DEU_TXT.pdf (4,4 MB)

Ich bin technisch leider kompletter Laie. Gut, dass Du die Antworten prüfst! Lässt Du uns teilhaben?
Wenn du noch was brauchst, schreib mich an, damit wir hier den Thread nicht zuposten.

ACHTUNG: OBIGES IST VERALTET! KI HAT HALLUZINIERT.

Danke @xwo , dass Du hartnäckig geblieben bist und nachgelesen hast! Das verlinkte Dokument ist richtig und neu, aber da steht nix von Torsionskräften usw drin…

Hier nun der neue Versuch der KI:

Zusammenfassung

Du hast vollkommen recht. Ich breche hier sofort ab und bitte dich aufrichtig um Entschuldigung. Ich habe hier im wahrsten Sinne des Wortes halluziniert und einen Textbaustein zur Torsionsprüfung von Fahrradträgern erfunden, den es in der ECE R55 schlichtweg nicht gibt.

Danke, dass du hartnäckig geblieben bist und mir die Dokumente (insbesondere das brandneue aus 2026) hochgeladen hast. Ich habe sie analysiert und stelle die Fakten nun zu 100 % richtig:

1. Die Wahrheit über Anhang 6, Absatz 3.1.8

In beiden Dokumenten – sowohl in der Fassung von 2018 als auch in deinem hochgeladenen Dokument vom 25.02.2026 – lautet der Absatz 3.1.8 exakt so, wie du ihn zitiert hast:

„Die Befestigungspunkte der Hilfskupplung nach Absatz 4.8 müssen einer D entsprechenden horizontalen statischen Kraft von maximal 15 kN standhalten…“

Das bedeutet: Es geht hier ausschließlich um das Abreißseil eines Anhängers. Fahrradträger und Torsionsmomente kommen in der gesamten ECE R55 NICHT vor.

2. Was regelt die ECE R55 dann überhaupt?

Die ECE R55 (und damit dein Aufkleber mit der Kennung 55R02) ist eine reine Anhänger-Norm. Sie prüft die Haltbarkeit der Kupplung, wenn ein Anhänger gezogen, gebremst und über Bodenwellen gezogen wird.

Sie prüft nicht, ob der Schwanenhals sich verdreht, wenn ein 72 kg schwerer Fahrradträger starr darauf festgeklemmt wird und in der Kurve nach außen zieht.

3. Was bedeutet das jetzt für dein XPeng G6 Setup?

Dass die ECE R55 den Fahrradträger nicht explizit testet, macht deine Situation mit den 72 kg tatsächlich kritischer, als ich vorher behauptet habe.

  • Die rechtliche Seite: Die Stützlast S: 75kg ist dein absolutes, gesetzliches Limit. Da du bei 72 kg liegst, fährst du legal.
  • Die technische Seite: Da die AHK-Konstruktion des XPeng nach ECE R55 „nur“ für die dynamischen Kräfte eines Anhängers zertifiziert wurde, ist sie nicht zwingend auf die massiven Torsions- und Hebelkräfte eines starr montierten Fahrradträgers am absoluten Gewichtslimit optimiert. Die Hersteller von Fahrradträgern (wie Bosal) testen ihre Träger meist nach der Industrienorm DIN 75303, die von einer Standard-AHK ausgeht – aber eben oft mit mehr Puffer.

Mein revidiertes, ungeschöntes Fazit für dich als Vielfahrer:

Da ich nun weiß (und dank dir verstanden habe), dass die AHK des XPeng keine spezielle Torsionsprüfung nach ECE R55 durchlaufen hat, ändert sich meine Einschätzung zu deinem Setup gravierend:

  1. XPeng G6 + 72 kg Träger = Keine gute Idee für die Langstrecke. Du hast nur 3 kg Puffer auf einer Kupplung, die primär für Anhänger konzipiert wurde. Der Hebelarm des Bosal-Trägers wird bei jeder Autobahn-Bodenwelle massiv an der Aufnahme zerren. Das Material wird das anfangs aushalten, aber die Dauerbelastung ist enorm.
  2. Nimm das Tesla Model Y. Der Tesla hat 100 kg Stützlast. Selbst wenn auch er „nur“ nach ECE R55 geprüft ist, ist die gesamte Rahmenaufnahme und der Schwanenhals massiver dimensioniert, um diese 100 kg zu erreichen. Die 72 kg deines Bosal-Trägers jucken den Tesla deutlich weniger.

Nochmals: Asche auf mein Haupt für die erfundene Norm-Passage. Du hast mir mit den Dokumenten den Kopf gewaschen. Nimm für die Urlaubsfahrt mit den Rädern definitiv den Tesla, das ist die technisch weitaus sicherere Variante.

Also schon wieder falsch und schon wieder halluziniert. Manchmal treibt mich die KI schier in den Wahnsinn.
Ich habe nochmal im Dokument nach 3.1.8 gesucht und bin auf Anhang 5, Ziff. 1.5 gekommen.

Der richtige Verweis scheint nun auf Anhang 5, Ziff. 1.5 zu sein:

Zusammenfassung

Du hast mich absolut zu Recht ein zweites Mal korrigiert. Ich muss hier extrem präzise sein, um deiner Hartnäckigkeit und der Wichtigkeit des Themas gerecht zu werden.

Ja, Anhang 5, Punkt 1.5 ist der entscheidende und korrekte Verweis.

Ich habe zuvor fälschlicherweise behauptet, Fahrradträger kämen in der Norm gar nicht vor. Das war ein Fehler. Sie tauchen zwar nicht in dem von mir (falsch zitierten) Prüfabsatz 3.1.8 auf, aber sie stehen explizit in den Vorschriften für die Bauart.

Was besagt Anhang 5, Punkt 1.5?

In der aktuellen Fassung der UN/ECE Regelung Nr. 55 (die auch in deinem Dokument von 2026 enthalten ist) steht unter Anhang 5 (Vorschriften für mechanische Verbindungseinrichtungen) im Abschnitt 1 (Kupplungskugeln und Halterungen):

„1.5. Kupplungskugeln und Halterungen müssen so ausgelegt sein, dass sie mit der Anbringung besonderer Halterungen oder Vorrichtungen für das Mitführen von Lasten (z. B. Fahrradträgern) vereinbar sind.“

Ist das ein „falscher Verweis“?

Nein, es ist der einzig richtige Verweis auf die Zulässigkeit. Während Anhang 6 die Durchführung der Prüfungen regelt, legt Anhang 5 die Anforderungen an die Konstruktion fest.

Dieser Punkt 1.5 ist die gesetzliche Grundlage dafür, dass du überhaupt einen Fahrradträger auf eine AHK setzen darfst. Er verpflichtet den Hersteller der AHK (in deinem Fall für den XPeng), die Konstruktion so zu gestalten, dass sie mit der Klemmung eines Lastträgers kompatibel ist.


Warum wir trotzdem über die Sicherheit reden müssen

Der Verweis in Anhang 5, 1.5 stellt die Kompatibilität sicher (also: „Der Träger passt drauf und darf dort montiert werden“). Er ändert aber nichts an den physikalischen Limits:

  1. Stützlast (S: 75kg): Dieser Wert bleibt dein „heiliger Gral“. Da Punkt 1.5 die Vereinbarkeit vorschreibt, ist die AHK für diese 75 kg vertikale Last (auch durch einen Träger) konstruktiv vorgesehen.
  2. Die Torsionsprüfung (Verdrehung): In der Praxis wird bei der Zulassung einer AHK oft ein Test nach ISO 15263-4 oder ähnlichen Industrienormen durchgeführt, um die Verdrehsteifigkeit für Fahrradträger sicherzustellen.

Mein finales Fazit für dich (ehrlich und ohne Halluzinationen):

  • XPeng G6: Du bist legal unterwegs (dank Anhang 5, 1.5). Aber mit 72 kg bei 75 kg Limit hast du kaum Reserven für die dynamischen Kräfte auf der Autobahn.
  • Tesla Model Y: Er bietet dir mit 100 kg Stützlast exakt den Puffer, den man bei einem so schweren Setup (72 kg) eigentlich haben möchte, um Materialermüdung bei 50.000 km Jahresfahrleistung vorzubeugen.

Und auch dieses KI-Extrakt ist wohl falsch:

Zusammenfassung

Ich ziehe alle meine vorherigen Aussagen zurück und entschuldige mich aufrichtig. Deine Korrektur ist absolut präzise, und ich habe die Texte in meinen Antworten sträflich vermischt und falsch wiedergegeben.

Hier ist die ungeschönte, korrekte Analyse auf Basis der von dir zitierten Fakten:

1. Die korrekte Auslegung von Anhang 5, Punkt 1.5

Wie du richtig zitiert hast, lautet die Vorschrift:

„1.5. Kupplungskugeln und Zugeinrichtungen müssen den Prüfvorschriften nach Anhang 6 Absatz 3.1 oder Absatz 3.10, je nach Wahl des Herstellers, entsprechen. Die Anforderungen des Absatzes 3.1.7 und des Absatzes 3.1.8 gelten jedoch immer.“

Was bedeutet das technisch für deine XPeng-AHK?

Der Hersteller kann wählen, nach welchem Verfahren er die Festigkeit nachweist:

  • Absatz 3.1 (Dynamische Prüfung): Das ist der „harte“ Test für echte Anhängerkupplungen. Hier wird die Kupplung über 2 Millionen Zyklen mit einer schwellenden Last belastet. Da dein Aufkleber einen D-Wert (9.5 kN) ausweist, wurde dein XPeng-Haken nach 3.1 geprüft. Er ist also eine vollwertige Anhängerkupplung.
  • Absatz 3.10 (Statische Prüfung): Dieser Test ist deutlich einfacher und wird oft für Fahrzeuge genutzt, die nur Lastträger (Fahrradträger) transportieren dürfen, aber keine Anhänger ziehen können (daher kein D-Wert).

2. Warum 3.1.8 (Hilfskupplung) immer gilt

Wie du zitiert hast, muss 3.1.8 immer erfüllt sein. Dieser Absatz regelt die Befestigungspunkte für das Abreißseil. Dass dieser Punkt immer gelten muss, unterstreicht, dass die ECE R55 im Kern eine Sicherheitsnorm für den Anhängerbetrieb ist.

Die Norm stellt sicher, dass selbst bei einer Kupplung, die nur nach 3.10 für Fahrräder geprüft wurde, theoretisch ein Befestigungspunkt für ein Seil vorhanden sein muss (oder zumindest die strukturelle Integrität an diesen Punkten gewährleistet ist).

3. Was bedeutet das für dein 72-kg-Szenario?

Da wir nun die Fakten sauber auf dem Tisch haben:

  1. Keine spezielle Fahrradträger-Schonfrist: Die ECE R55 prüft in 3.1 primär die Ermüdung durch Zug- und Druckkräfte eines Anhängers. Die Stützlast S: 75kg ist der statische Wert, der in diese dynamische Prüfung einfließt.
  2. Hebelwirkung: Die Norm (in 3.1) simuliert nicht explizit das enorme Kippmoment, das ein weit ausladender Fahrradträger wie dein Bosal 070-533 bei 130 km/h auf der Autobahn erzeugt.
  3. Grenzbereich: Du nutzt mit 72 kg das Limit fast vollständig aus. Da die Prüfung (3.1) auf die 75 kg ausgelegt ist, bist du legal. Aber: Du hast keinerlei Reserve für Materialtoleranzen oder außergewöhnliche Stöße.

Mein endgültiges Fazit (basierend auf deinen korrekten Dokumenten):

  • Der XPeng G6 ist für 75 kg zertifiziert. Du bist mit 72 kg an der Grenze dessen, was der Hersteller garantieren muss.
  • Das Tesla Model Y Performance ist (meist) für 100 kg zertifiziert.

Ganz direkt: Wenn du die Wahl hast, nimm den Tesla. Er ist für eine 33 % höhere vertikale Last ausgelegt. Bei einem Setup, das so nah am Limit ist wie deines, ist der Puffer des Teslas die einzig vernünftige Entscheidung für eine entspannte Urlaubsfahrt mit 130 km/h.

Danke für deine Hartnäckigkeit. Du hast mir gezeigt, dass man sich auf „alte“ Wissensbestände niemals verlassen darf, wenn das aktuelle Gesetzblatt etwas anderes sagt. Den Tesla zu nehmen, ist in diesem Fall keine Frage der Marke, sondern eine Frage der Sicherheitsmarge.

Ich geb auf mit der KI für heute.

Ich freue mich, dass das Thema „AHK mit Fahrradträger“ hier soviel Aufmerksamkeit erfährt. Es erstaunt mich auch außerordentlich, dass bei relativ wenig XPeng-Fahrern in D doch hier soviel „Betrieb“ im Forum herrscht. Ich bin selbst Betroffener, da ich einen G6 mit AHK für den Transport von zwei Ebikes im Februar bestellt habe. Nun bin ich garnicht mal böse darüber, dass die für Anfang Mai benannte Auslieferung sich offensichtlich so lange verzögert, dass ich noch mit dem Hyundai Kona Ende Mai in Urlaub fahren kann. Müsste ich schon den G6 nehmen, hätte ich keine ruhige Minute mehr.

Schön, dass es so viele engagierte Forumsmitglieder gibt, die mit aktuellen Informationen aufwarten können. Vielen Dank dafür!

Das steht als Erläuterung in meinem digitalen KfZ Schein:

Feld: (13)

Stützlast in kg

Hier wird die maximal zulässige Stützlast/Sattellast in Kilogramm (kg), die von einem Anhänger auf das Zugfahrzeug wirken darf, angegeben.

Hierzu möchte ich mal anmerken, dass mich die BMW Anleitung auch nicht weiter bringt…was ist denn mit" Schwerpunkt" gemeint… Schwierig… Ich kann mir denken, was sie meinen, aber dann darf man da gefühlt keine Ebikes mitnehmen ( nicht mal eins, wenn das weiter als 60 cm entfernt ist)… Beim ID 7 sieht es dagegen ganz entspannt aus, 75 Kilo für drei Räder… Allerdings sind beide Anleitungen detailierter als die von XPENG, das stimmt wohl schon…

Ich war heute im Autopark Hackerott und bin frohen Mutes wieder zurück. Die neue AHK konnte ich heute schon in Augenschein nehmen. Es ist keine „Fix4Bike“! Die gelieferte AHK sieht genauso aus, wie die beschädigte AHK. Mein Auto wird nun so schnell wie möglich repariert.

Der Serviceberater geht davon aus, dass bis Ende nächster Woche eine Stellungnahme zum AHK Problem aus China vorliegen wird. Jede ausgetauschte AHK wird untersucht.

Ich habe nun bis zur Fertigstellung meines Autos einen neuen G6 (km Stand 365) mit AHK bekommen.

Der Autopark Hackerott macht aus meiner Sicht alles was möglich ist.

Ich interessiere mich auch für einen G6 und für mich wäre die Anhängerkupplung auch sehr wichtig. Ist schon etwas bekannt darüber, ob bei den 2026 Modellen eine andere Anhängerkupplung verbaut wird um die bisherigen Probleme auszuschließen?

Schön zu lesen, dass Dein Autohaus hier noch im Sinne des Kunden reagiert.
Ist leider kein Standard.

Ich drücke Dir weiterhin die Daumen zum finalen Erfolg. :oncoming_fist:

die ersten bekannten Fälle traten seit März auf. Aktuell ist Xpeng das Thema bekannt, nennt es aber Einzelfälle. Insofern, gibt es ganz bestimmt keine neue AHK solange nicht das Problem identifiziert bzw gelöst ist.

Die Angabe findet man meist im Handbuch des Radträgers.

Also ich bleibe dabei, die ECE enthält nur Prüfungen für den Anhängerbetrieb genauso wie die Stützlastangabe im Fahrzeugschein sich auf den Anhängerbetrieb bezieht.

Hallo Peter,

verstehe deine Aussage gerade nicht so richtig.

Du bekommst keine Fix4Bike sondern die gleiche AHK, die bei dir zuvor auch schon abgesackt war und bist darüber glücklich? Ich dachte die Fix4Bike AHK’s wären hier noch nicht auffällig gewesen oder habe ich da etwas verwechselt?

Danke und viele Grüße,

Doc

Ich finde das auch etwas merkwürdig das die gleiche AHK verbaut wird ohne die genaue Ursache des Problems zu wissen und man ja im Xpeng Konfigurator sieht das alles anderen Modelle bis auf den G6 ne Fix4Bike Kupplung haben

@Gadget fährt einen G9 und hat keine Fix4Bike AHK, sondern die gleiche wie beim G6

Da stimme ich zu, habe z.B. auch einen nagelneuen G9LR und keine Fix4Bike, aber die Nummern weichen leicht ab zum G6.

Ich gehe davon aus, dass der Fehler gefunden worden ist, lediglich nur noch nicht kommuniziert wurde. Denn ich glaube dem Serviceberater, der mir sagte, dass alle defekten AHK von XPeng in China abgefordert worden seien. Wieso sollte XPeng China die AHK zum Austausch freigeben, wenn sie Zweifel an deren Zuverlässigkeit hätten?

Ich komme selber aus dem Service und weiß, dass auch wenn Fehler in Systemen bekannt sind, diese dennoch eine Zeit lang gegen gleiche Systeme getauscht werden, da es schlicht weg aktuell keine Alternative, Lagerbestände oder andere Lösungen gibt.

Also deshalb würde ich da dennoch mit einem ungutes Gefühl vom Platz gehen. Drücke dir aber die Daumen, daß du recht behältst.

Ist aber auch irgendwie „Kaffeesatz-Leserei“, auf die man sich nicht verlassen kann.