Wir schauen uns das noch mal an, danke Dir
Tempomat, einstellbarer Abstand
Ich glaube festgestellt zu haben, dass sich seit dem Update da etwas geändert hat. Kann das jemand bestätigen?
Vor dem Update: Im Geschwindigkeitsbereich um 50km/h war die kleinste Stufe „ich fahre im Kofferraum des des Autos vor mit mit“. Die größte Stufe „gerade so hinnehmbar, mir aber eigentlich zu dicht“.
Nun nach dem Update (bei um die 50): gefühlt kein Abstandsunterschied. Abstand wie oben „gerade so hinnehmbar…“
Ich kann‘s nicht bestätigen. War mit 5.8.0 reines Würfelspiel und ist es nach wie vor. Meistens hält er für meinen Geschmack selbst auf 1 viel zu viel Abstand, nur um dann in manchen Situationen fast auf der Rückbank des Vorherfahrenden zu parken.
Auch beim G6 , unter Apps einfach mal XSleep suchen…
Kann ich anhand der VIN sehen ob es sich um die Black Edition handelt und welche Innenausstattung er hat?
G9 Performance
Frage für einen Freund
Ja, 130 km/h
Das Zauberwort IG-L
Gut
, weil ich gerade geblitzt wurde![]()
Wusste ich nicht, aber ist auch sehr unauffällig ![]()
Aber nur mit dem „E“ im Kennzeichen
Du hast hoffentlich ein E-Kennzeichen oder das österreichische Äquivalent davon
Das habe ich und eigentlich weiß ich das auch, bin mir aber trotzdem immer unsicher.![]()
Stehen auch manchmal Schilder am Straßenrand der Autobahn.
Und wie wird das aufgehoben?
Oh, dass weißt ich nicht, sollte aber mit den weißen runden Schild passieren. Ist ja ein EU einheitliches Verkehrszeichen
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Deutsche E-Autos:
Das deutsche E-Kennzeichen ist nicht gleichzusetzen mit dem österreichischen grünen Kennzeichen. Deutsche E-Autos müssen sich in der Regel an das IG-L-Limit halten, so der ADAC.
Ähm doch. Kommt ein Bussgeldbescheid aus Austria, legst du Einspruch ein und sendest eine Kopie des Fahrzeugscheins mit zurück.
Ist auch meine Erfahrung. Ich bin auf der Inntalautobahn mit 130 geblitzt worden und habe keine Anzeige erhalten. Es könnte auch rechtlich problematisch sein, die Freigabe bis 130km/h nur auf österreichische KFZ zu beschränken.
Aber: In vielen Fällen bekommt man Post und muss den Schein vorlegen - und zwar dann, wenn nicht ermittelt werden kann, ob es sich um ein PHEV oder BEV handelt. In Österreich bekommen nämlich nur BEV ein grünes Kennzeichen, während dessen deutsches Äquivalent, das E-Kennzeichen, auch an Verbrenner geschraubt werden darf, sofern diese mit einem nicht zwingend auch zu benutzenden Alibi-E-Antrieb ausgestattet sind.
Wenn man also ein KFZ fährt, dass sowohl als BEV als auch als PHEV erhältlich ist, muss man häufig nachweisen, die BEV Variante gefahren zu sein: Das Hybridmodell muss 100 fahren.


