ich bin und werde leider nicht wirklich happy mit meinem Xpeng (es funktioniert einfach zu viel nicht) und überlege ihn wieder zu verkaufen. Ich hab allerdings so eine Mindesthaltedauer im Kaufvertrag mit drinnen (12 Monate / 5000km), ist das wirklich durchsetzbar?
Ohne nähere Kenntnis der genauen Inhalte dieser Klausel ist das schwer zu beurteilen. Ganz grundsätzlich ist eine solche Klausel aber möglich und im Zweifel auch einzuhalten bzw. mit Vertragsstrafen belegt. Wenn letztere nicht benannt sind, wäre zum Beispiel bereits eine wesentliche Hürde genommen.
Diese Klausel hast du wahrscheinlich, da du einen Rabatt in besonderer Höhe (GdB, DMB usw.) erhalten hast.
Ich bin kein Jurist, aber denke schon, dass das durchsetzbar ist, da du diese Vereinbarung ja unterschrieben hast.
Hintergrund ist, als die GdB‑Geschichte losging, gab es Kunden, die 25% Rabatt dadurch bekommen haben und den Wagen 2 Wochen (kein Witz, wurde mir gestern erzählt) wieder verkauft haben und noch einen bestellen wollten.
Die Gier des Menschen ist unantastbar.
Habe mal quergelesen, bei dir sind wohl paar Sachen (Schlüssel und Co), die echte Probleme sind.
Gibt es diese Klausel nicht um zu verhindern das du das Auto mit Förderung vom Staat kaufst. Und es dann zum regulären Preis weitergibst und zu verhindern das diese Geschäfte aufblühen wie bei der ersten E-Auto Prämie.
12 Monate Halterdauer ist wegen der XPeng Kaufprämie (2500€). Steht bei mir auch im Kaufvertrag. Prämie muß sonst zurück gezahlt werden. Finde das gerechtfertigt. Ist eine freiwillige Leistung von Xpeng.
Habe die Klausel auch drin und extra unterschreiben müssen bei der Übergabe. Hintergrund: Inzahlungnahme-Prämie in Höhe von 3000 € bei mir. Finde es auch ok - die Frage ist eher, was bei deinem Auto nicht stimmt und ob man helfen kann.