bis heute keine Antwort auf Nachfrage Gutschein T-Box Austausch.
hätte mir eigentlich auch die Bleker KI mal helfen können. Für so Dinge braucht man doch keinen Menschen den sich eh kaum noch ein Unternehmer leisten kann.
Es kann ja nicht jeder Politker werden oder mit Influenza seine Steuern abdrücken.
Was bei dem ganzen Thema meiner Meinung nach untergeht; wer macht die Inspektion!?
Meine damit; sind die Techniker richtig und gut geschult!? Denn ich möchte den Unternehmen nicht unbedingt Abzocke unterstellen, aber ein gut geschulter Techniker braucht womöglich 1 Stunde, ein schlecht Geschulter 2Stunden. Und ich fürchte Zweitere laufen sehr viel herum!
Hier würde eine Vorgabe von Xpeng an ihre Händler nützen, indem bei dem 1. Service soundsoviel und bei den Nächsten eben ein Betrag X genommen werden darf.
Denn wen Mängel auffallen, fallen sie meist!? unter die Garantiebestimmungen!
Das ist eine gute Idee. Für mich ist mit 6.1.: „Das Fahrzeug muss…“. schon alles erschlagen.
Ich zitiere:
Voraussetzungen für den Garantieanspruch
Ein Anspruch aus der Garantie besteht nur dann, wenn während der Laufzeit der Garantie alle Serviceintervallarbeiten („Regelservice“) nach den Vorgaben des Garantiegebers durchgeführt werden. Die Serviceintervalle sind aus dem digitalen Benutzerhandbuch ersichtlich. Andernfalls wird der Garantiegeber von seinen Verpflichtungen aus dieser Garantie befreit.
Letzteres gilt nur dann nicht, wenn der Kunde nachweist, dass eine Nichtbeachtung dieser Vorgaben den Garantiefall nicht verursacht und den Schaden nicht erhöht hat.
Pflichten des Garantienehmers
Zur Erhaltung des Garantieanspruchs ist der Garantienehmer zu Folgendem verpflichtet:
Das Fahrzeug muss immer in Übereinstimmung mit den Spezifikationen des Herstellers benutzt und gewartet worden sein, wie es in dem digitalen Benutzerhandbuch des Fahrzeugs angegeben ist.
3 Die im Serviceplan des Herstellers vorgesehenen Dienstleistungen und Inspektionen müssen im
digitalen Benutzerhandbuch des Fahrzeugs eingetragen sein. Andernfalls muss der Nachweis,
dass diese Arbeiten durchgeführt wurden, in anderer Form erbracht werden (z.B.
Ja natürlich, sobald eine Inspektion fällig ist und sie wird nicht gemacht hat man keine Garantie mehr bis man wieder die Inspektion macht. Vorausgesetzt man lässt keine 5 Jahre verstreichen.
Ähm, soweit ich mich an meine Lehrzeit als Mechaniker erinnern kann, gibt es sowas. Nennt sich Richtsatz, darin ist festgelegt, was für welche Arbeit verrechnet werden kann. Z.B. für eine kleine Inspektion wurden 1,5 h festgelegt, das rechnet die Werkstatt mit dem Kunden ab. Wenn der Mechaniker dafür nur 55 Minuten gebraucht hat, ist das seine Plus-Zeit, nach der sich sein Monats- oder Jahresbonus berechnet. Davon leben Werkstätten, und man sollte dabei auch bedenken, dass es Arbeiten gibt, die nicht in der Richtzeit zu schaffen sind (warum auch immer, zB. wenn der Lehrling was kaputt gemacht hat ), was dem Kunden aber nicht verrechnet wird.
Tatsächlich heisst es Richtsatz, um eine Richtung zu geben. Natürlich kann eine Werkstatt auch 300 Euro Arbeitslohn für einen Ölwechsel nehmen - hier gelten andere Gesetze als für den Fahrzeugpreis, der evtl durch Anti-Dumping-Gesetze künstlich hochgehalten und nicht vom Händler unterschritten werden darf. Werkstattkalkulation kann die Werkstatt völlig frei bestimmen.
das ist aber sowas von falsch
Übrigens im zweiten Jahr kommt die Beweislastumkehr. Dann müsste theoretisch der Kunde beweisen…
Beweislastumkehr: Innerhalb der ersten 12 Monate wird vermutet, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand
Und machst du den Service nicht, kann der Hersteller von dir verlangen, dass du den Beweis erbringen musst, dass bei Auslieferung der Schaden schon bestanden hatte. So jedenfalls mein Rechtsempfinden.
Die sagt nur, dass jeder da dran darf, solange die Herstellervorgaben eingehalten werden. Nicht, dass Du machen kannst, was Du willst oder Wartungen auslassen kannst.