Fehlerhaftes Verhalten der Anhängerkupplung mit Träger

Da gebe ich dir Recht, ich kann nur das weitergeben was mir gesagt wurde. Ich hatte explizit nach dem Thema gefragt, sie haben wohl selber jemanden in der Kundschaft der betroffen ist. Ich habe aber natürlich jetzt nicht nach dem weiteren Ablauf gefragt.

Danke fürs Verschieben. :slight_smile:

Alles gut. Hast du richtig gemacht, dies hier mitzuteilen. Nun heißt es eventuell noch kommende Woche abzuwarten.

Vielen Dank :slightly_smiling_face:

Das ungewollte einklappen während Belastung ist definitiv ein Systemfehler und dürfte unter keinen Umständen passieren. Die Kupplung müsste dahingehend so gesichert sein, dass entweder ein losfahren durch Fehlermeldung gar nicht möglich ist, und während Fahrt darf unter keinen Umständen der Einklappmechanismus auslösen, wenn doch ist das ein eklatanter Sicherheitsfehler im System.

Jupp, damit hat @Willow absolut recht und ich hatte es ja ebenfalls in einem früheren
Beitrag erklärt. Ob Ihr 50 oder 150 Kg auf die AHK packt, ist der Kupplung selbst inkl. Verriegelungsbolzen relativ Schnuppe… Das Fahrzeug selbst ist bezüglich Fahrsicherheit das Problem. Der OEM muss die Fahrsicherheit grundsätzlich gewährleisten, die max. Anhängelast wird inkl. max. Zuladung bei den dynamischen Fahrerprobungen und einzelnen Komponententest berücksichtigt.
300Kg Gehwegplatten hinten eingeladen und noch 120Kg auf die AHK?..
dann fahr damit mal eine Testrunde im Fahrversuch..da kommen alle Komponenten und Fahrzeugsysteme mit der Gewichtsverteilung schnell an die physikalischen Grenzen.

Für alle die hier mitlesen und einen P7+ fahren oder bestellt haben, ich kann Entwarnung geben, es wurde ORIS als Lieferant gewählt, somit sollte der Fehler bei uns nicht auftreten.

Bild meines Typenschilds.

Hier ist ja laut Buchstabe S die Stützlast auch 100kg, wie in der Anleitungen angegeben. Im Datenblatt auf der Internetseiten steht allerdings Traglastgepäckträger 75kg. Unterscheiden die sich dann in der Anwendung? Mit Anhänger 100kg und mit Gepäckträger 75kg?

Wäre interessant zu wissen ob jetzt wieder Oris genommen wird wegen der Fehler oder ob es nur bei dem P7+ die Oris ist.:thinking:

Wenig aussagefähige Antwort vom Support

Ich hatte die Tage mal eine entsprechende Anfrage an den Service meines Autohauses gestellt, da mein doch recht früher FL möglicherweise davon betroffen sein könnte.
Als Antwort bekam ich, dass das seitens Xpeng noch in Prüfung sei und für meine VIN noch keine verbindliche Antwort vorliegt.
Man werde mich jedoch informieren, sobald Weiteres bekannt ist.
Ich werde im September erneut nochmal nachfragen, falls mir bis dahin keine Antwort vorliegt, weil im Oktober wohl die erste Inspektion ansteht.

Einerseits ist das für mich nicht ganz so schlimm, da ich mit meiner AHK ausschließlich mit Anhänger unterwegs bin und in absehbarer Zeit auch noch sein werde.
Andererseits für mich indirekt die Bestätigung, dass das Thema bei Xpeng wohl angekommen ist.

Ich harre also weiterhin der Dinge, die da kommen.

Seht Ihr aktuell auch keine Probleme mit einem Anhänger, sondern nur mit den Fahrradträgern?

Ich benötige die AHK nur für einen gebremsten Anhänger, 1400kg

Also ich war jetzt schon mehrfach mit Anhänger unterwegs, auch längere Strecken.
Bisweilen keine Auffälligkeiten.

Trotzdem der Hinweis, dass es zwar zum Anhängerbetrieb keine negativen Rückmeldungen gibt, diese jedoch gänzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
Weiterhin weiß zumindest ich auch nicht, ob mein Fahrzeug davon überhaupt betroffen ist.

Ber der Stützlast sind m. W. zwei Komponenten zu berücksichtigen.

Erstens die Stützlast, die der Fahrzeughersteller vorgibt, beim G6 sind das 75 kg.
Zweitens die Stützlast, die der AHK-Herstellung vorgebibt, meistens ist diese weit höher, als die vom Fahrzeug.

Die Stützlast, die der Fahrzeughersteller vorgibt, ist die für die Fahrzeughalter die verbindliche und nicht zu überschreitende Stützlast.

Ich gehe mal ins Kleingedruckte:
Es zählt auch noch die angegebene Stützlast des Anhängers/Fahrradträgers.
Und in jedem Fall ist IMMER DER KLEINSTE WERT nicht zu überschreiten. :smiling_face_with_sunglasses:

Beim Fahrradträger gibt es aber keine Stützlast. Man spricht von Traglast und Eigengewicht was das Gesamtgwicht des Fahrradträgers ergibt.

Also warten wir jetzt auf offizielles von Xpeng oder vom KBA, je nach dem…

Hier mal was KI sagt:

Ablauf und behördliches Eingreifen

  1. Meldepflicht: Der Hersteller muss dem KBA unverzüglich Hinweise auf sicherheitsrelevante Mängel mitteilen.
  2. Prüfung und Anordnung: Das KBA prüft das Risiko und fordert den Hersteller auf, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Oft wird einvernehmlich ein Rückruf vereinbart.
  3. Überwachung: Das KBA überwacht den Rückruf und listet den Fall in seiner öffentlichen KBA-Rückrufdatenbank auf. [1, 2, 3, 4]

Typische Dauer des Prozesses

  • Sofortige Maßnahmen: Bei akuter Gefahr (z.B. defekte Airbags, streikende Bremsen) muss der Prozess extrem schnell gehen. Der Hersteller arbeitet dann unter Hochdruck an Lösungen. [1]
  • Wochen bis Monate: Von der Entdeckung des Fehlers bis zum offiziellen Start der Aktion vergehen oft mehrere Wochen bis Monate, da der Hersteller die Reparaturmethode und Ersatzteile entwickeln und freigeben muss.
  • Dauer der Umsetzung: Die Halter werden angeschrieben und müssen Werkstatttermine vereinbaren. Die Abwicklung der gesamten Flotte kann sich über Monate bis hin zu über einem Jahr

Ich bin regelmäßig mit meinem 1,2t Wohnwagen unterwegs und da ist bisher Nichts vorgekommen.

Einzig die „Ghost Biker“ die mein G6 mit dem Wohnwagen „sehen“ will, nerven ein wenig. Ständig muß ich aufpassen :grinning_face_with_smiling_eyes: weil die mir in die Quere kommen, angeblich.

Hallo Gemeinde

Mein xpeng g6 Bj 11.2025 hat das gleiche Problem mit der AHK sie kippt weg.es waren keine 30 Kilo in der heckboks.

Keine 100 km hat sie gehalten.

Mann hört ein Knacks wen sie sich entriegelt.

Werde mein Verkäufer informieren wen ich wieder in Deutschland bin.

Offensichtlich kann nur durch den Betroffenen selbst eine Meldung an das KBA erfolgen.

Ein Online Formular ist verfügbar.

Hinweise vom KBA und erforderliche Angaben:

Damit das Kraftfahrt-Bundesamt den von Ihnen gemeldeten Defekt oder Mangel ausreichend beurteilen kann, werden einige wichtige Angaben und Unterlagen zu dem Fehler und dem betroffenen Fahrzeug oder Fahrzeugteil benötigt. Ohne diese Angaben hat das Kraftfahrt-Bundesamt in der Regel keine Möglichkeit, zu entscheiden, ob und welche weiteren Maßnahmen auf Grundlage der Verordnung (EU) 2018/858 bzw. Verordnung (EU) 2019/1020 gegebenenfalls zu veranlassen sind.

Bitte achten Sie daher darauf, dass Sie mit Ihrer Meldung die nachfolgenden Fragen beantworten und die aufgeführten Unterlagen enthalten sind:

  1. Zum Fehler:

Unter welchen Umständen trat der Fehler auf?

Wie haben Sie den Fehler bemerkt?

Welche Folgen sind eingetreten?

Fotos der betroffenen Bauteile (sofern abbildbar)

Schriftverkehr mit dem Hersteller (sofern vorhanden)

  1. Zum Fahrzeug:

Angabe der Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN).

Angaben zum Kilometerstand

Angaben zum Wartungszustand (bitte Kopien der letzten Wartungs-/Inspektionsnachweise beifügen, sofern vorhanden)

Angaben zu vorangegangen Unfallschäden und Reparaturen.

Angaben zur Anzahl der Vorbesitzer

Abweichungen vom Originalzustand (z. B.: Fahrwerkstieferlegungen, geänderte Rad-/Reifenkombinationen, sonstige Umbauten)

  1. Zu Ihrer Person:

In vielen Fällen fordert das KBA den Fahrzeughersteller auf, eine Stellungnahme zu einem gemeldeten Sachverhalt abzugeben. Um hier konkret auf einen geschilderten Sachverhalt eingehen, und ggf. eine Untersuchung/Prüfung Ihres Fahrzeugs vornehmen zu können, kann es ggf. erforderlich werden Kontakt mit Ihnen aufzunehmen.

Ihre persönlichen Daten werden in diesem Zusammenhang ausschließlich in dem erforderlichen Rahmen verarbeitet, der sich aus den Pflichten und Befugnissen des KBA ergibt.

Antwort vom Xpeng Kontaktformular (Gefragt wurde ob es Probleme mit der AHK bei Fin:xx gibt):

Guten Tag Herr xxx****,
vielen Dank für ihre Nachricht zur Anhängerkupplung.
Wir haben aktuell keine Informationen über ein grundsätzliches Problem mit der Anhängerkupplung des XPEng G6.
Ich verstehe aber ihre Besorgnis und würde ihnen daher empfehlen ihr Fahrzeug bei einem XPeng Service Center prüfen zu lassen.
Falls für ihr Fahrzeug ein Hinweis zu ihrer Anhängerkupplung besteht, wird das XPeng Service Center diesen Hinweis sehen und in dem Fall weitere Schritte einleiten.
Haben Sie weitere Fragen hierzu?
Mit freundlichen Grüßen
Robert
XPENG Europe
Customer Service Team


Sagt Xpeng kümmert euch selber drum?