2 E-Bikes mit L03 transportieren

Dieser Beitrag hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass zwar die Anhängerkupplung mit 75kg Traglast angegeben ist, dass das aber leider nicht heißt, dass man auch 2 E-Bikes, die jeweils ca. 25 kg wiegen, darauf transportieren darf.

Heißt das wirklich, dass wir unseren Traum, mit dem L03 und 2 E-Bikes in den Urlaub zu fahren, begraben können?

Mit ChatGPT habe ich schon recherchiert, dass es vielleicht Fahrradträger gibt, mit denen es klappen könnte. Also das der Schwerpunkt des Fahrradträgers mit 2 Bikes noch innerhalb der 30cm liegt.

Zum Beispiel:
Uebler F24 oder i21 Z90

Gibt es hier jemand, der sich mit diesem Thema etwas auskennt?

Ich war auch kurz erst in Panik. Aber selbst mein eufab 3er Träger ist nur 70cm lang (tief.. Whatever)… Ich hab auch noch nie auf so eine Einschränkung geachtet. Ich werde den eufab weiter nutzen und die ebikes in die ersten 2 Schienen stellen (da sind wir bei circa 45 cm bis Ende Schiene 2… Also theoretisch 22,5 Center..Oder so..) . Die bikes haben zusammen 45 Kilo.

Ich hatte einfach mal den Support zum Transport von zwei eBikes gefragt:

Guten Tag Herr ,
*
vielen Dank für ihre Nachricht und ihr Interesse am XPENG L03.*
*
Leider haben wir bisher noch keine Informationen über die maximale Tragfähigkeit der verfügbaren Anhängerkupplung des XPENG L03.*
*
Am besten sprechen Sie dazu direkt mit einem XPENG Händler.*

Verwundern tut mich die Aussage, dass sie noch keine Informationen haben. Steht doch schon im Handbuch. Oder könnte sich noch etwas durch eine Homologation oder so ändern?

Also bisher kann man den Online-Support in der Pfeife rauchen. Außer „keine Ahnung, Fragen sie mal einen Händler…“ kommt da meistens nichts brauchbares.

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Ich kann mich hier nur wiederholen und kurz zusammenfassen, da mir das bisher auch nicht im Detail bekannt war und ich mich nur an den Wert in der Zulassung orientiert hatte. Es gibt vier Einschränkungen bei der Nutzung von Fahrrad-Trägern (gilt nicht für Anhänger). Warum das Ganze? Höhere Belastung durch Hebelwirkung!

  1. Zulassung Teil 1 Ziffer 13 → Stützlast z.B. 75kg oder 90 kg oder 100 kg
  2. Handbuch des Fahrzeugs (z.B. 55kg oder andere Berechnungen wie auch bei dem L03 und anderen Fahrzeugen)
  3. Fahrradträger-Hersteller (hier werden max. Belastungen UND D-Werte angegeben)
  4. Der entsprechende D-Wert steht auf dem Typenschild der Anhängerkupplung und kann das Limit somit nochmals einschränken.

Diese Unterscheidung (Anhänger versus Radträger) ist vermutlich den wenigsten bekannt und war „früher“ bei den meisten Fahrzeugen nicht im Handbuch nochmals eingeschränkt. Dies ist aktuell aber Standard (Tesla, Elroq, ID-Modelle, XPeng …). Viele haben diese deutlich geringeren Stützlasten für Fahrräder, teilweise sogar abhängig vom Reifen (18, 19, 20 Zoll) oder von der Beladung des Fahrzeuges.

Jeder kann für sich selbst entscheiden, wie er mit diesem Wissen umgeht. Aber der niedrigste Wert zählt im Fall der Fälle (d.h. Unfall/Schaden/Versicherung/…).

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Nun habe ich mal etwas mit CHatGPT rumgerechnet. Mein Fahrrad wiegt ohne Akku (muss man ja eh für den Transport rausnehmen. Auch ein tolle Vorschrift.) 25,6kg. Das meiner Frau 23,6kg. Der i21 Z90 Träger wiegt 13,5kg.

Fahrradträger: 13,5 kg, geschätzter Schwerpunkt 20-30 cm

Mein Fahrrad: 25,6 kg, Schwerpunkt 20,5 cm (erste Schiene)

Andere Fahrrad: 23,6 kg, Schwerpunkt 44,5 cm (zweite Schiene)

Dann sollte der Gesamtschwerpunkt bei so 29-32 cm liegen.

Natürlich alles etwas vereinfacht betrachtet, aber sollte einigermaßen hinhauen.

Es kommt natürlich sehr auf die Abstände der Schienen zum Kugelkopf an. Der hier verwendete Uebler i21 Z90 ist da sehr „kurz“. Mal sehen ob man noch etwas günstigere Träger mit so kurzen Abständen findet.

Spannend wird dann vielleicht der Praxistest, wie nah die Pedale und Lenker dem Auto kommen.

Ich denke, die Sorgen die wir mit den elektrischen AHK haben, ist beim B02 unbegründet, denn er soll ja eine abnehmbare AHK haben.

Welche Vorschrift genau? Bitte Quellenangabe.

Tja, dass hatte unser Fahrradverkäufer gesagt, dass man die Batterien entnehmen MUSS, weil man sonst Probleme wegen „LiPo-Sondertransport“ bekommt. Da wir eh die Batterien rausnehmen, wenn wir die Bikes auf unser WoMo-Träger packen, haben wir das nie groß hinterfragt oder recherchiert. Bis jetzt.
Es gibt wohl diese Sondertransport-Thematik, wenn man viele eBikes transportiert, daher wohl auch die Aussage vom Fahrradhändler, allerdings trifft das wohl nicht auf 2-3 eBikes und Privatpersonen zu. Daher Entwarnung! Für uns gibt es da wohl doch nichts zu beachten. Auch im Ausland nicht. Trotzdem würde ich das Entnehmen der Akkus alleine schon wegen dem Gewicht und eventueller Hitzeproblematiken empfehlen.

Jetzt habe ich auch die Stelle im Online-Handbuch gefunden:

https://tis.xpeng.com/DE/afs-sip/repair-info-search/car-model/DSBB?should_refresh=1787086822718

Ich frage mich auch, ob man mit einem Fahrradträger hinter drauf noch das VLA benutzen können wird? Wäre natürlich etwas blöd, wenn man weitere Urlaubsstrecken nicht mit VLA absolvieren könnte.

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Ist eigentlich schon bekannt, ob der L03 eine fix4bike Variante besitzt?

Die AHK bei den aktuell ausgestellten Fahrzeugen haben keine fix4bike Aufnahme

Siehe in dem Beitrag:

Dort habe ich ein Foto der AHK gemacht :wink:

Ich bin gerade auf die Thematik aufmerksam geworden und habe mal beim Elroq ins Handbuch geschaut. Dieser hat die gleiche Einschränkung wie der L03, aber dann wiederum eine Freigabe von mehr Gewicht speziell für Fahrräder. Ich verstehe das technisch zwar nicht, aber erfreulich gelöst ist es dennoch. Vielleicht könnte XPeng auch noch so etwas ergänzen bzw. dürfte es ja auch einfach funktionieren. Rechtliche Sicherheit mag ich üblicherweise dennoch.

Was genau meinst du mit „aber dann wiederum eine Freigabe von mehr Gewicht speziell für Fahrräder“?

Ich gehe davon aus, dass die Tabelle mit den max. Stützlasten auch bei anderen Modellen genutzt wird und deshalb alle 3 Stützlasten angeben sind.

Hmm.. Gute Frage, was ich da gesehen habe im Eifer des Gefechts. Die Informationen aus dem zweiten Bild heben nicht die Einschränkungen aus dem ersten Bild auf. Ich glaube ich habe mich von der Darstellung von 3 Fahrrädern auf dem Träger fehlleiten lassen, da ich dies + die Einhaltung des Höchstgewichts abhängig von der Schwerpunktlage als schwierig empfinde.

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Hatte im Allgemeinen schon geschrieben aber gerne nochmal hier

Habe es nach dem ich alle Fahrrader auf der Vorne und Hinterachse gewogen haben mit Chatti so berechnet:
Gesamtschwerpunkt = (Gewicht × Abstand + Gewicht × Abstand + …) ÷ Gesamtgewicht
cube 1: 25,5 kg
Cube 2 : 25,7 kg
Thule: 20,7 kg
Schwerpunkte: Thule 29cm, CubexL 6,6 cm (erste Schiene), Cube L 27,8 cm (zweite Schiene)
(20,7 x 29,0 +25,5 x 6,6+25,7x 27,8):71,9
=(600,3+ 168,3+ 714,5)-71,9
= 1.483,1 ÷ 71,9
= ca. 20,6 cm

Daher unter 30 cm und sollte passen.

Wir haben uns nach langer Überlegung als 4-köpfige Familie trotz des kleinen Kofferraums den L03 als LR bestellt.

Für die wenigen Urlaubsreisen sollte eine Towbox v5 oder etwas ähnliches weiteren Stauraum bieten. Bin jetzt über die Einschränkungen der AHK gestolpert und kann damit wohl den Plan einer Staubox auf der AHK wohl begraben?!

Sehr schade wenn es so ist.

Lt. ChatGPT bleiben wohl ganze 5KG als Zuladung nach Abzug des Eigengewichts der Box. :frowning:

Man kann ja auch eine Dachbox anbringen als Alternative…

Und es geht ja auch um den Schwerpunkt des Gewichts der wird irgendwo zwischen den 30-60cm liegen also liegt auch das zulässige Gesamtgewicht irgendwo zwischen den 35-75kg.

Liegt der Schwerpunkt so weit hinten?. Eventuell mal die towbox V1 wiegen. Das ist die kleinste Variante mit immerhin noch 280 L. Der Schwerpunkt wird da nicht groß anders liegen, also weiter als bei unserem Thule Träger oder?.

Finde es allgemein komisch das der G6 auch die Einschränkung hat, beim P7 Plus aber wiederum nichts steht :face_with_monocle:. Ja ok andere Karosserie, aber hätte man einheitlich auch anders lösen können.