ich habe eine Frage zur neuen E-Auto-Förderung und bin mir bei unserem Fall noch nicht ganz sicher.
Meine Partnerin und ich leben zusammen in einem gemeinsamen Haushalt, sind aber nicht verheiratet. Wir haben außerdem ein gemeinsames Girokonto.
Wir planen, jeweils ein eigenes förderfähiges E-Auto zu kaufen und würden dementsprechend beide jeweils selbst als Antragsteller und Halter auftreten.
Auf der BAFA-Seite steht bei Frage 2.7:
„Maximal können zwei Anträge pro Haushalt gestellt werden. D. h. jedes antragsberechtigte Haushaltsmitglied kann eine Förderung für ein förderfähiges Fahrzeug erhalten.“
Daher gehe ich aktuell davon aus, dass wir beide jeweils einen Antrag stellen und somit 2 × die Förderung erhalten können.
Hat jemand von euch bereits Erfahrungen mit genau so einem Fall?
Gemeinsamer Haushalt + unverheiratet + gemeinsames Konto + jeweils eigenes Fahrzeug:
Sind hier tatsächlich zwei Förderungen möglich?
Mich würde insbesondere interessieren, ob das gemeinsame Girokonto irgendeinen Einfluss auf die getrennte Antragstellung hat.
Weder der persönliche Status (verheiratet, single, verwitwet), noch die persönliche Kontensituation hat darauf irgend einen Einfluss. Maßgeblich ist allein, ob ihr einen gemeinsamen Haushalt bildet.
Und evtl. für den ein oder anderen auch gut zu wissen.
Auf dem Einkommensteuerbescheid zählt nicht „Gesamtbetrag der Einkünfte“ sondern der Betrag bei „Einkommen / zu versteuerndes Einkommen“.
Jeder bekommt auf seinen Einkommensbescheid je einmal die Förderung soweit ihr im Rahmen liegt…da unverheiratet gilt ja dann nicht der Fall der Zusammenveranlagung (gemeinsames Haushaltseinkommen), je nachdem ob einer von Euch beiden noch ein Kind hat steige die Beträge dann dementsprechend.