Unfall mit meinem G6 Performance

Hallo zusammen,

mir ist gestern jemand in meinen G6 Performance reingefahren. Die Dashcam von XPeng war dabei Gold wert – der andere Fahrer ist bei Rot über die Ampel gefahren und hat mich gerammt. Ohne die Kamera hätte ich kaum beweisen können, dass ich Grün hatte.

Es ist mein erstes Leasing-Fahrzeug und ich habe bereits bei Aval angerufen. Dort hieß es, sie seien dafür nicht zuständig und ich müsse alles selbst regeln.

Jetzt habe ich eine konkrete Frage: Wie sieht es mit dem Wertverlust durch den Unfall aus? Ich möchte in drei Jahren bei der Rückgabe keine böse Überraschung erleben und plötzlich eine höhere Summe X nachzahlen müssen. Hat jemand von euch schon Erfahrung mit Leasing-Fahrzeugen nach einem Unfall gemacht? Wie wird der Wertverlust normalerweise gehandhabt? Muss ich da selbst etwas dokumentieren oder eine Wertminderung geltend machen?

Vielen Dank im Voraus für eure Tipps und Erfahrungsberichte!

Beste Grüße

Sehr ärgerlich, ich hoffe, es ist niemandem etwas passiert.
Da ich (zum Glück) damit noch keine Erfahrungen machen musste, kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

Kein Mensch zu schaden gekommen. Trotzdem vielen Dank

Den Minderwert muss die gegnerische Versicherung tragen.

Es ist wie folgt. Erstmal würde ich mir eine Werkstatt suchen, wo das ganze repariert werden soll.
Diese sollen ihren Gutachter beauftragen, nicht den des Gegners.

Meist haben die Werkstätten auch direkt Anwälte die das mit der gegnerischen Versicherung regeln.

Der Wertverlust der entstanden ist, wird dann vom Anwalt direkt an die Leasinggesellschaft überwiesen, nach Regulierung von der gegnerischen Versicherung.

Also so war es bei mir mit dem Tesla und DSR24 (keine Werbung) damals.

Das ja klar,aber wer bekommt das Geld? Ich traue dem Mitarbeiter von Arval nicht die ich am Telefon hatte. Mein Instinkt täuscht mich selten

Dankeschön :folded_hands:t2:

Gerne, ich rate dir, weil es bei mir zuviel Ärger und hin und her gab, direkt mit der Xpeng Werkstatt zu sprechen, dass sie das alles regeln.

Meist unterschreibt man eine Abtrittserklärung. Bitte aber unbedingt klären, dass der Wertverlust dokumentiert wird und belegt wird die Überweisung an die Leasing.

So würde ich das auch machen.
Und ich würde keinen Gutachter beauftragen, das regelt meistens die Werkstatt mit der gegnerischen Versicherung.

Für alle Fälle schon mal einen Anwalt kontaktieren, falls die Schadensregulierung nicht so verläuft, wie man sich das vorstellt.

Und ich würde auch noch meine eigene Versicherung über den Vorgang informieren.
Es ist durchaus möglich, dass der Unfallgegner aufgrund der „Betriebshaftung“ Ansprüche an Deine Versicherung geltend macht.
Und da wüssten gerne die Versicherungen vorher, was da auf sie zukommen könnte. :wink:

Ich kann nur jedem raten, der einen unverschuldeten Unfall hatte, einen Anwalt mit einzuschalten. Meine persönliche Meinung.

Wenn es schlecht läuft ist das alles so eine verdammte Rennerei. Und da vergisst man schnell mal den ein oder anderen Posten.

Uns hat es vor 2 Jahren mal unseren Zweitwagen (3 Monate alter Neuwagen) zerschossen. Die ganze Regulierung hat 8 Monate gedauert. Dank Anwalt das Maximum rausgeholt. Ich würde es nie wieder ohne Anwalt versuchen, wenn ich den Unfall nicht verschuldet habe.

Da müsste man zuerst folgende Fragen beantworten:

  • wer ist Eigentümer des Fahrzeugs
  • wer ist der Geschädigte?
  • wer darf und muss über Reparaturen entscheiden?

Oh man. Gut das niemand verletzt wurde! Blech kann man ersetzen…

Normalerweise klären die Versicherungen alles unter sich. Solltest deine Versicherung aber schon mal informieren und sofern vorhanden, neben dem Kennzeichen des Verursachers auch die gegnerische Versicherung schon mal an deine melden. Ansonsten bei der Werkstatt die schon erwähnte Abtretungserklärung unterzeichnen.

Wie ebenfalls schon erwähnt wurde, wird der Wertverlust vom Versicherer des Verursachers gezahlt. Das kann aber unterschiedlich ausgestaltet sein und liegt z.T. auch an der jeweiligen Schadenhöhe. Das Gutachten und den Reparaturbeleg solltest du vorsorglich für die Leasingrückgabe zurücklegen und bei Abgabe an den Händler übergeben.

Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, schadet es sicher nicht einen Anwalt hinzuzuziehen. Manche (!!!) Versicherer suchen jede Gelegenheit um den Wertverlust in irgendeiner Art und Weise „schönzurechnen“.

Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast: SOFORT Anwalt einschalten und dir von ihm die richtige Vorgehensweise erläutern lassen.

Selbsttätig mit NIEMANDEM kommunizieren, da du aus Unkenntnis Fehler machen kannst, die sich später nicht mehr heilen lassen. Ausserdem treten alle Beteiligten einem erfahrenen Anwalt gegenüber völlig anders auf als dir gegenüber.

Haben wir hier Verkehrsrechtler, die Bock haben? Wenn nicht, erhältst Du entsprechende Emofehlungen auch von deiner Rechtsschutz oder dem ADAC.

…Kreuzungsunfälle können regelmäßig auch mit einer Teilschuld einhergehen … selbst wenn Du grün hattest. Deswegen ist der Rat zum Anwalt nicht schlecht… sollte Deine Versicherung allerdings die Sache bereits übernommen haben, solltest Du die Abtretungsbedingungen/versicherungsbedingungen prüfen, es könnte Dir an der Aktivlegitimation für einen eigenen Prozess fehlen…

Hallo, ohne Schaum vor dem Mund!

Wo bitte soll denn die Teilschuld bei einer so klaren Rechtslage herkommen?

Ich unterstelle jetzt mal, beim Geschädigten korrekte Verhaltensweise entsprechend der Starßenverkehrsordnung.

VG

wenn jemand dem anderen nicht die Gelegenheit gibt die Kreuzung zu räumen …oder einfach bei grün ohne auf den übrigen Verkehr zu achten losfährt, erhält eine Teilschuld… diese begründet sich u.a. auch schon alleine aus dem Lebenssachverhalt, dass im Verkehr Unfälle passieren und ich mit meiner Teilnahme am Verkehr dieses Risiko bewusst in Kauf nehme…

wegen der Gefährdungssituation verlangt das Einfahren in die Kreuzung eine erhöhte Aufmerksamkeit…

es wird die Frage aufkommen…hätte er den Unfall verhindern können… schwarz weiss wird es voraussichtlich nicht geben…

was ist für Dich ein „korrektes“ Verhalten nach der Straßenverkehrsordnung ? Da steht auch was von vorausschauend und von Rücksichtnahme…

Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt einschalten! Völlig egal ob Rechtsschutz oder „Selbstzahler“.

  • Wenn du nicht schuld bist, MUSS die Gegenseite im Falle des Obsiegens die Anwaltskosten tragen und das tun die Versicherungen auch. Oft kommt es dank Anwalt gar nicht zu Streit darüber. Aber achte drauf, dass der Anwalt nach RVG abrechnet, sonst bekommst du etwaig höhere Kosten ggf nicht erstattet.
  • Falls du Teilschuld / Schuld hast (dürfte wohl nicht der Fall sein), auch in jedem Fall einen Anwalt einschalten. Das Geld ist auch hier gut investiert, da er das Beste für dich rausholt.

-> Ich würde hier niemals ohne Anwalt ran. Der schont im Übrigen auch deine Nerven.

Warum sollte es eine teilschuld geben? Meine Ampel war schon 9 Sekunden auf Grün. Vor ihr ist noch einer links abgebogen 4 Sekunden später kam sie erst laut Video und hat mich gerammt. Und der von rechts gekommen ist ,hat angehalten weil er rot hatte. Ich war nur 20 km/h schnell. Weil da Baustelle ist

Wenn die Gegenseite Schuld ist, wird auch von der der Anwalt bezahlt. Ohne Anwalt würde ich gar nichts machen und deine Fragestellung wird dir auch nur ein Anwalt exakt beantworten können.

Vielen Dank für Ihre Antwort, die ich so erwartet habe.

@zankaffe , natürlich würde ich hier auch nur mit einer anwaltlichen Unterstützung in die Schadensregulierung einsteigen, bzw. den ganzen Fall einem Anwalt übergeben!

Zu Antwort:

„Korrektes Verhalten“ der Straßenverkehrsordnung entsprechend, habe ich unterstellt, so wie es überliefert ist und in den Schriften der StVo dargelegt ist, ich bin hier nicht im Hörsaal, oder beim Verhör.

Es werden nur Grundsätzlichkeiten in in Ihrer Antwort genannt, die man als gegeben voraussetzen kann, sprich die Aufmerksamkeit beim Einfahren in eine Kreuzung, auch bei grün!

Sollen wir nun auch das korrekte Ausatmen hinterfragen.

Es geht hier nicht um eine Gefährdungsbeurteilung, sondern um einen konkreten Fall von Missachtung eines Haltesignals des gegnerischen Fahrzeuges, welches unstrittig den Unfall hätte verhindern können, wenn es das Haltesignal beachtet hätte.

Natürlich gibt es solche Fälle bei denen die gegnerische Versicherung und oder deren Rechtsbeistand versuchen, dem Geschädigten eine Teilschuld zuzuweisen, keine Frage.

Aber dies als Grundsätzliche Annahme einzubringen, halte ich für falsch.

Für mich gilt: (wenn ich denn betroffen wäre)

Ich hatte grün (nachweislich durch die Videoaufzeichnung)

Das unfallverursachende Fahrzeug hatte demnach (ohne die technischen Ausfallmöglichkeiten zu beachten) rot, also ein klares Haltesignal!

Schlussfolgerung:

Ich bin zu 100% im Recht

Von meiner Seite ist nun alles dazu gesagt!

Grüße