Wahl Group insolvent

Hi, sitze mehr oder weniger im gleichen Boot: bei Wahl in Brühl einen G9P bestellt für 2/27. Einziger Unterschied, Arval hat das Leasing noch nicht bestätigt, da meine Probezeit zum Zeitpunkt der Bestellung noch gelaufen ist (mittlerweile beendet). Kleiner Tipp hierzu - den ganzen Sachverhalt einmal in die KI tippen und dann schauen, was rauskommt. Entsprechend meinem Ergebnis (habe ich schon - ist logisch und passt m. E., auch wenn KI nicht immer zu glauben ist) werde ich nächste Woche auch verfahren.

1 „Gefällt mir“

Hier mal ein Auszug aus einer meiner zahlreichen Mails zum Verbleib meines Fahrzeugs das mehrere Wochen verschwunden war. Ich habe eine Nachfrist gestellt und die rechtliche situation wie folgt dargestellt: ur rechtlichen Einordnung möchte ich dennoch klarmachen, dass sich ein mögliches Rücktrittsrecht direkt aus § 323 BGB in Verbindung mit Ziffer 2.8 b) der Arval-AGB ergibt. Auch in den vorvertraglichen Informationen meines Vertrags (Abschnitt b) ist ausdrücklich festgehalten, dass die gesetzlichen Rechte nach deutschem Recht unberührt bleiben. Bei einem unverbindlichen Liefertermin tritt nach Ablauf der 6-wöchigen Schonfrist (bei mir am 16.09.2026) der Verzug ein. Arval tritt für diesen Fall sämtliche Ansprüche aus dem Lieferverzug an mich als Leasingnehmer ab. Sonderregelungen, die ein Rücktrittsrecht nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ausschließen würden, gibt es in den Unterlagen nicht.

Erfahrungsbericht: Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Lieferverzug Autohaus Wahl

Hallo zusammen,

ich wollte ein kurzes Update zu meiner Bestellung geben, da sich die Situation bei mir nun final geklärt hat.

Nachdem unzählige E-Mails und telefonische Kontaktversuche beim Autohaus Wahl aufgrund der bekannten Insolvenz und dem Wegfall der Ansprechpartner komplett unbeantwortet blieben, passierte beim Thema Rücktritt plötzlich ein Wunder: Kaum hatte ich den Rücktritt vom Kaufvertrag eingereicht, kam vom Autohaus Wahl umgehend die Antwort, dass dies angeblich nicht ginge. Vorher kein Service, aber bei sowas reagieren sie dann sofort – Kundenservice wird dort wirklich großgeschrieben!

Da die gesetzte Frist zur Lieferung sowie zur Bereitstellung des Fahrzeugbriefs fruchtlos verstrichen war, ist mir das aber ehrlich gesagt völlig egal – sie können tun und lassen, was sie möchten. Ich habe Nägel mit Köpfen gemacht, offiziell den Rücktritt erklärt und den verbundenen Finanzierungsvertrag widerrufen.

Auf meinen Widerruf hin habe ich von der Finanzierungsgesellschaft folgende Rückmeldung erhalten:

„Bei Neufahrzeugen halten wir uns grundsätzlich für einen Zeitraum von sechs Monaten an die vereinbarten Konditionen gebunden. Vor diesem Hintergrund ist nicht ausgeschlossen, dass sich der Sachverhalt aufgrund des Ablaufs der Genehmigung ohnehin erledigt. Unabhängig davon werden wir die vorliegenden Unterlagen selbstverständlich weiterhin sorgfältig prüfen und den Vorgang entsprechend bewerten.“

Da bei mir letzte Woche genau diese 6 Monate abgelaufen sind, hat sich das Thema mit der Finanzierung von Bankseite aus endgültig erledigt. Da Finanzierung und Autokauf ein verbundenes Geschäft bilden und eine rechtliche Einheit darstellen, ist mit dem Wegfall der Finanzierung automatisch auch der gesamte Kaufvertrag vollkommen hinfällig. Der Altvertrag ist damit definitiv vom Tisch.

Um den drohenden Verlust meiner Mobilität ab Oktober zu verhindern, habe ich mich glücklicherweise umorientiert und einen Ersatzkauf über einen anderen Xpeng-Händler abgewickelt. Das Fahrzeug steht bereits bereit und ich werde meinen neuen Xpeng sehr wahrscheinlich schon nächste Woche abholen!

Vielleicht hilft dieser Erfahrungsbericht dem ein oder anderen bei der Orientierung, falls ähnliche Probleme bestehen.

9 „Gefällt mir“

Gut gemacht. Bei mir sind es nun 3 Monate nach dem unverbindlichen Lieferdatum, ab morgen 6 Monate nach Bestellung (Wahl Siegen – Auto steht da seit 6 Wochen rum). Keine handfesten Informationen zum weiteren Verlauf: Vielleicht gibt es eine Entscheidung vom Insolvenzverwalter, vielleicht auch nicht. Vielleicht wird ein Auslieferprozess aufgebaut, vielleicht auch nicht … Verlässliche Termine? „Wir wissen ja hier auch nix“.
Klar, die Mitarbeiter sind nicht verantwortlich… Der Ärger und die Enttäuschung sind trotzdem da. Da hatte ich doch tatsächlich geglaubt, ich könnte mich auf ein (ehemals) renommiertes Autohaus verlassen?
Auch ich gehe das Thema Ersatzfahrzeug von einem verlässlichen Händler jetzt an.

Was ist denn ein verlässlicher Händler? Schwierig oder ? Wenn man heute neu bestellt weiß man auch nicht was in paar Monaten ist. Oder war sowas bei wahl zu erahnen?

Ein möglicher Ausweg ist der Sofortkauf eines Vorführers. Nach den damaligen Erzählungen des Verkäufers (mit Vorsicht zu genießen) musste das AH die Fahrzeuge 6 Monate halten und war dann frei in der Preisgestaltung.

Ich habe mein Auto nicht von Wahl - aber Wahl ist direkt als Händler/Service bei mir um die Ecke.

Was denkt Ihr, kann man den Wagen dort noch zum Service hinbringen (bei Problemen mit Klappern usw.).

Und ja: die Arbeiten dort noch und mir ist auch klar was „Insolvenz“ bedeutet. Doch wie motiviert werden sie sein, bzw. wie viel Support bekommen sie von Xpeng.

Denke, dass gerade der Support von Xpeng bei Reparaturen wichtig ist. (Man braucht IT-System-Zugang, Ersatzteile, Austausch mit Xpeng usw.). Bekommen die z.B. dann auch die entspr. Ersatzteile alle noch zur Verfügung gestellt?

Ich denke dass ein erster Service kein Problem sein sollte. Alles, wo größere Mengen Teile erforderlich sind, könnte problematisch sein.

Danke für die Infos. Bei mir geht es halt um Entlüftungsklappen-Geräusche und vor allem das hier https://xpeng-fahrer.de/t/langsames-fahren-klacker-geraeusche-bzw-klappern-von-vorne/

Denke, dass das „schwierig“ ist, oder?

Guten Morgen,

dann stand dein Auto dort schon vor der offiziellen Insolvenzanmeldung, richtig? Hast du es gekauft oder geleased?

Ich frage mich, ob es bei den Auslieferungen einen Unterschied gibt. Bei den gekauften Autos sind diese Werte ja Teil einer potenziellen Insolvenzmasse.

Beim Leasing würde nach Auslieferung ja wieder Cash generiert werden.

Ich bin da aber auch absoluter Laie und vermute aktuell nur. Vielleicht kommen in den kommenden Wochen ja noch ein paar Beiträge von ersten Auslieferungen oder Leasingnehmer, denen die Auslieferungen ebenfalls verweigert werden.

Das kommt glaub ich ganz drauf an. Gekauft z.B. über die BKD mit 0%, da müsste dann doch die Bank Besitzer des Fahrzeugs sein?

Im Zweifel kann man ja einfach mal ganz direkt fragen. Aber wenn die Firma aktuell kein Geld ausgeben darf, kann sie auch keine Teile bestellen. Wäre jedenfalls logisch für mich.

Die Frage ist halt, ab wann die Bank die Eigentümerin ist, ob Xpeng das Auto direkt an die Bank verkauft, oder erst an Wahl als Zwischenhändler.

Ich wurde von letzterem ausgehen.

1 „Gefällt mir“

Der G9 steht seit dem 10. August (6 Wochen nach dem Liefertermin) beim Händler. Verkäufer: „Nanu, das dauert aber wirklich lange mit dem Brief. Aber machen Sie sich keine Sorgen, das ist bei all unseren Marken gleich.“
Dann wurde Insolvenz angemeldet. Erklärt im Nachhinein natürlich den nicht an Land kommenden Brief.
Bestellt, noch nicht gekauft. Also gehöre ich noch zu den Glücklichen, die keine Anzahlung verlieren würden. Nur unerwartete 4 zusätzliche Monate ohne neues Auto (wenn alles glatt läuft mit einem Ersatz) Um meine berufliche Mobilität kann ich mich seit einem Vierteljahr (6000km) selbst kümmern („ich geb Ihnen mal die Nummer von unserem Mietwagen-Dienst - aber dazu zahlen werden wir nicht“).
Die Wahl-Mitarbeiter (die hier mitlesen…) tun mir zwar leid, aber Lösungen für meine Probleme haben sie nicht. Ich hatte mich mit meiner Planung drarauf verlassen, dass der 3.7. ungefähr eingehalten wird. Eine Insolvenz ist keine höhere Gewalt, wie ein Meteoriteneinschlag in der Siegener Innenstadt. § 1 StaRUG verpflichtet Geschäftsleiter haftungsbeschränkter Unternehmen, fortlaufend Entwicklungen zu überwachen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können.

Ist Wahl für mich als Kunde verlässlich? Bildet euch selbst ein Urteil.

Vielleicht wäre es bei der aktuellen Marktlage sinnvoller, würde xPeng die Fahrzeuge im Agenturmodell vermarkten.

Rabatte, die bei den überteuerten Marken erst zu einem Verkauf führen, sind bei der Preisgestaltung von xPeng von den Händlern nicht zu erwarten.

Der Käufer wäre im Agenturmodell vom Risiko einer Händlerinsolvenz befreit.

2 „Gefällt mir“

Ich sitze mit dir im selben Boot, mit dem Unterschied, dass ich nicht mal weiss ob mein bestellter G6P existiert.

Ich habe auch mit den versprochenen 4 Monaten gerechnet, dass hätte gerade mit dem Leasingende meines Tesla gepasst. Ein paar wenige Wochen habe ich schon eingeplant, meine bessere Hälfte stellt mir in der Zeit ihr Auto zur Verfügung​:heart: Aber einen längeren Verzicht auf das Auto möchte ich ihr nicht zumuten, auch wenn sie mit dem ÖV besser zur Arbeit kommt als ich.

Nun stehe ich da und muss schauen wie es weiter geht. Von Wahl habe ich nur bestätigt bekommen, dass mein Auto ordnungsgemäss im April bestellt wurde.

Evtl. schaue ich nach einem Auto-Abo, habe davon aber nicht wirklich Ahnung. Wenn jemand von euch schon mal so ein Abo beansprucht hat, wäre ich um eine kurzen Erfahrungsbericht dankbar.

Ich habe ja auch gar keine Ahnung, wie lange sich die Auslieferung verzögern wird. Von Wahl kommt da leider keine Antwort…

Nein wäre er nicht. Geld das der Agent erhält um es an Xpeng weiterzuleiten wäre genauso Insolvenzmasse.

Besser nicht, sonst wird das mit dem Fahren für Dich etwas schwierig - SCNR :slight_smile:

Ist ja kein Leasing…

Die Bank kauft nichts, sondern stellt dem Kunden einen Kredit zur Verfügung.
Wenn (häufig, aber nicht generell) die Bank den KFZ-Brief als Sicherheit fordert ist sie (Sicherungs)eigentümerin.

Die Details/Ablauf (bei zweckgebundenem Kredit z.B. eine direkte Zahlung an den Händler, Übergabe Fahrzeug bzw. Kfz-Brief) sind (wie immer) im jeweiligen Kreditvertrag vereinbart.

Und ja, es gibt Banken die bieten Kredite zur Fahrzeug-Finanzierung, bei denen der KFZ-Brief beim Kunden bleibt!

1 „Gefällt mir“

Tjaja, Besitz und Eigentum…

Beim echten Agenturmodell im Automobilverkauf ist der Fahrzeughersteller (OEM) Vertragspartner. Der Hersteller verkauft das Auto direkt an den Endkunden, trägt dann aber auch das wirtschaftliche Risiko sowie die gesetzliche Gewährleistung.

Das Autohaus / der Händler agiert nur noch als Handelsvertreter bzw. Vermittler (Agent), übergibt den Wagen und erhält eine festgelegte Provision für die Vermittlung statt einer eigenen Gewinnmarge.

Das Vertragsverhältnis aus Sicht des Käufers kann also durch Insolvenz des Vermittlers nicht belastet sein.