Wahl Group insolvent

Hm, mir wurde auf Nachfrage (und in der Tat etwa nachhaken) ein im System stehender Termin genannt, wann der Wagen plangemäß in Aachen sein soll. Wenn das stimmt, wäre das recht fix….
Ob das stimmt oder eine Beruhigungspille war, weiß ich natürlich nicht…

Leider muss man halt schon relativ sicher davon ausgehen, der verbleibende Rest wird nicht so schnell ( oder nie ) wieder auch nur Ansatzweise den Umsatz generieren können wir vorher. Das bleibt einfach hängen… Ein Ex Arbeitgeber von mir ist an so etwas ähnlichem mit Anlauf krachend gescheitert. Die Zahlen davor und danach kann man nicht mehr vergleichen und das kann halt auch kein Insolvenzverwalter auf dem Zettel haben. Und was ich auch erlebt habe, die Geier kreisen garantiert schon um abzugreifen was rentabel ist :wink:

Naja, ich habe ja zwei Vertragspartner. Die Arval als Leasinggeber und das Autohaus. Mit Wahl habe ich einen Vertrag über die Bestellung und die Übergabe (inkl. Überführungskosten). Also finde ich meine Frage nach dem Thema der Auslieferung bei einer Insolvenz nicht uninteressant. Es heißt, dass die Auslieferung dann von einem anderen Autohaus übernommen werden kann. Aber dann müsste ja erstmal mit diesem Autohaus ein neuer Vertrag (gerade in Hinblick auf die Überführungskosten) abgeschlossen werden. Und da hatte ich mir einfach ein paar Infos oder Ratschläge erhofft.

Ich hatte geschrieben, dass ich davon ausgehe. Heißt ich weiß es nicht und habe auch keine Quelle wenn das deine Frage ist, aber das ist nun mal meine Meinung.

Natürlich gibt es Interesse an dem Fortbestand, aber am Ende verdient diese Firma Geld mit dem Verkauf von Autos und das findet sein Wochen nicht statt. Die Berichterstattung wird künftig viele Interessenten davon abhalten dort zu bestellen.

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es gibt doch aber Beispiele (wurden letztens glaube hier genannt) wo sowas gutgegangen ist oder? von daher kann man ja hoffen und Daumen drücken.
Der hier im Forum erwähnte Herr Schäfer hat am Telefon beruhigt und ist optimistisch dass es weiter geht. Man hofft natürlich bald die Papiere zu den schon gelieferten Wagen zu bekommen um diese ausliefern zu können. Fahrzeuge mit späteren Terminen sieht er entspannt. Naja wir Kunden natürlich eher nicht so. Er sagte auch, dass wenn ein Standort geschlossen wird, der Wagen bei einem anderen Standort ausgelifert werden kann. Ob das tatsächlich so funktioniert, keine Ahnung. Ich hoffe es zumindest als eine Option.

Das bezog sich sicherlich auf innerhalb der Wahl Gruppe.

korrekt innerhalb Wahl, sorry wenn nicht so geschrieben.

Da hätte ich ehrlich gesagt keine Bedenken bei. Dass andere Autohäuser einspringen, dürfte dagegen gegen 0% gehen.

Natürlich muss bei einer Insolvenz in Eigenverwaltung an Kostenreduktionen gearbeitet werden. Ansonsten ist es ja witzlos. Und da wird es mutmaßlich auch um eine Konsolidierung gehen.

In dem Podcast „Was Siegen bewegt:Die Woche“ auf Spotify spricht in der aktuellen Folge ein Redakteur der Siegener Zeitung über die Insolvenz. Falls es für den ein oder anderen interessant ist.

Naja, ich habe ja zwei Vertragspartner. Die Arval als Leasinggeber und das Autohaus.

Ist das so, dass Du 2 Verträge unterschrieben hast? Dürfte das aber auch „ein verbundenes Geschäft“ sein. Was steht denn in den Verträgen genau zu so einer Abhängigkeit?

(Weder bin ich Jurist, noch ist das Rechtsberatung - das ist nur meine Einschätzung)

Ich würde den Leasingvertrag als den „Hauptvertrag“ sehen und damit sollte der Leasinggeber primärer Ansprechpartner sein / über den weiteren Ablauf entscheiden.

Ratschläge erhofft.

Gab es: Kontaktiere den Leasinggeber (schriftlich).
Schildere die Situation[1] und bitte den Leasinggeber um entsprechende Verbindlichkeit.

Abhänig von der Reaktion würde ich mir Gedanken über die nächsten Schritte machen…

Die Berichterstattung wird künftig viele Interessenten davon abhalten dort zu bestellen.

Richtig, dass macht´s für das Autohaus nicht einfacher.
Gehört ein Statement „Der Laden ist am Ende.“ von Dir, in die gleiche Kategorie?


  1. insbesondere wenn Du keine belastbare Aussage vom Autohaus bekommst - „Nicht-Erreichbarkeit“ bzw. keine Reaktion auf schriftliche Anfragen ↩︎

Es gehen aber vor allem die fähigen Mitarbeiter

Ob das Wort „Vertrag“ an der Stelle das richtige ist kann ich als Laie nicht beantworten, aber Fakt ist ich habe den Leasingvertrag bei der Arval unterschrieben und zusätzlich einen Wisch von Wahl auf dem die Bestellung nochmal aufgelistet ist und die Überführungskosten. Durch meine Unterschrift dieses Dokuments haben wir (Wahl und ich) zwei sich deckende Willenserklärungen abgegeben, was ich als „Vertrag“ deute.

Wenn Wahl jetzt dicht macht können sie den Teil des Vertrags nicht mehr erfüllen. Und an der Stelle bin ich skeptisch, ob ein anderes Autohaus (außerhalb der Wahl Gruppe), dann einfach einspringt, das alles mit der Arval klärt und auch für die selben Konditionen ausliefert.

Natürlich muss ich das alles mit der Arval zusätzlich klären, aber beim Thema Auslieferung werden sie mit Sicherheit wieder auf Wahl verweisen und mich ewig im Dunkeln tappen lassen. Der schwarze Peter liegt nun mal bei Wahl.

Es wird mir wohl nicht anderes übrig bleiben zu warten bis es Gewissheit über die Zukunft von Wahl gibt, aber das ist für mich natürlich maximal unglücklich, weil ich nicht weiß ob ich eine Auto bekomme oder nicht. Ich bin nunmal auf ein Fahrzeug angewiesen und mein aktuelles Leasingfahrzeug geht leider definitiv im März weg.

Aus diesem Grund werde ich wohl mich anwaltlich beraten lassen, ob es Wege gibt über ein Sonderkündigungsrecht aus der Sache irgendwie rauszukommen. Ein Xpeng kann ich dann wohl leider mangels Zeit nicht mehr bestellen können.

Disclaimer für alle: Mein Statement „Der Laden ist am Ende.“ ist meine persönliche Meinung, ohne Quelle oder wissenschaftliche Analyse.

Ich habe eben mal mit Arval gesprochen. Aktuell laufen Verhandlungen und in den vergangen Tagen/Wochen, wurden wohl offenbar Autos von Wahl auch ausgeliefert.
Aber Du hast absolut recht, was das Ausliefern angeht, ist gerade warten angesagt.
Zwingend ist aber laut Arval notwendig, dass der Händler (hier Wahl) aussagt, dass er das Fahrzeug nicht liefern kann. Erst dann schaut Arval, welcher Händler einspringen kann (was wohl immer mal vorkommt und nicht unüblich ist). Ob dieser dann auch die gleichen Konditionen (Leasingrate) einhält, ist unklar und auch ob dann ein Kündigungsrecht besteht (was ich so sehen würde).
Aber alles steht und fällt mit der Aussage des Händlers, dass er das Fahrzeug nicht liefern kann.
Ob bzw. wann so eine Aussage kommt, steht in den Sternen, genauso, ob man vorher aus dem Vertrag kommt, denn es wurde (zumindest bei mir) immer nur ein voraussichtlicher Liefertermin genannt. Sag mal, was Dein Anwalt dazu sagt. Ich denke, ohne eine Aussage von Wahl dazu wird es schwierig, da raus zu kommen, da sie ja noch am Markt exitieren…

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Hallo Zusammen,

ich habe eben auch nochmal bei der Arval angerufen und einen sehr kompetenten Mitarbeiter im Gespräch gehabt. Er hat mir versichert, dass sie über den Insolvenzantrag informiert sind, dass meiner Leasing-Bestellung dennoch nichts im Weg steht und die Arval Vertragspartner ist. Er sicherte mir außerdem zu, dass sollte das Autohaus Wahl unerwarteter Weise die Auslieferung (voraussichtlich März) nicht erfüllen können, sie einen anderen Händler auswählen, der diese übernimmt. Er geht aber davon aus, dass alles reibungslos laufen wird.

Ich habe dann noch um eine schriftliche Bestätigung gebeten, dass im Zweifel ein anderes Autohaus die Auslieferung zu gleichen Konditionen übernimmt.

Das beruhigt mich erstmal und darauf würde ich mich, nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung nun verlassen.

Ganz allgemein zum Liefertermin: auch wenn er unverbindlich ist, ist das kein Freibrief, die Lieferung bis zum St. Nimmerleinstag aufschieben zu können. Auch hier gelten Fristen, auch wenn sie sehr weit gefasst sind. Danach ist es für Dich selbstverständlich möglich, den Lieferanten in Verzug zu setzen und die Herausgabe einzufordern. Passiert das nicht, kannst Du aus dem Vertrag raus - hast dann aber natürlich kein Auto.

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Letzteres ist mir natürlich bekannt :see_no_evil_monkey:
Wäre dann ein Ende mit Schrecken, aber im Endeffekt nur nervig, da ich nicht zwingend auf den Wagen angewiesen bin….

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Hi Julian,

wollte Arval Dir wirklich schriftlich geben, dass sich bei einem anderen Händler die Konditionen garantiert nicht ändern???
Da war mein Kontakt eher zurückhaltend und meinte, man müsste schauen, ob der dann neue Händler die gleichen Konditionen mitmachen würde…..
Dies klingt für mich auch logisch.
Falls Du da Infos bekommst, würde mich eine Info dazu sehr interessieren - gerne auch per PN.

Hi,

ja ich habe eben nochmal hingeschrieben und um die Bestätigung gebeten. Ich habe mich im Telefonat mehrfach rückversichert. Er sagte, die Arval sei Vertragspartner und im unerwarteten Fall, dass Wahl nicht ausliefert, fungiert ein neu ausgewähltes Autohaus lediglich als „verlängerter Arm“ der Arval zur Auslieferung. Er war aber extrem zuversichtlich, dass bei Wahl mit meinem Fahrzeug alles so läuft, wie erwartet.

Im Prinzip wurde mir das alles auch so erklärt. Auch dass man zuversichtlich sei.
Nur eben die Garantie wollte oder konnte man mir nicht geben, dass bei einem anderen Händler die Leasingrate gleich bliebe.
Vielleicht wusste die MA es aber auch nicht besser.

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Du fragst hier im nach einem Rat und bekommst ihn auch.

Fühlst sich aber so an, dass der Rat[1] für Dich nicht passend ist - ok.

Und an der Stelle bin ich skeptisch, ob ein anderes Autohaus (außerhalb der Wahl Gruppe),
(…)
Natürlich muss ich das alles mit der Arval zusätzlich klären, aber beim Thema Auslieferung werden sie mit Sicherheit wieder auf Wahl verweisen und mich ewig im Dunkeln tappen lassen.
(…)
Es wird mir wohl nicht anderes übrig bleiben zu warten bis es Gewissheit über die Zukunft von Wahl gibt

Dafür ´malst Du Dir widerum aus´ was alles sein könnte/wird…
Deine Entscheidung.

Da ist @Julian_G9 erheblich weiter und hat (wenn die Bestätigung vorliegt) Gewissheit wie es weiter geht und auch deutlich weniger ´Kopfkino´… :clap:


  1. der Dich im ersten Schritt maximal ein Telefonat kostet ↩︎