Meine Erfahrung mit XPENG und einem Händlerstandort in Brühl – seit sieben Wochen keine inhaltliche Antwort
Nach rund sieben Wochen ohne inhaltliche Antwort auf meine Beschwerde vom 05.08.2026 habe ich mich entschieden, meine persönliche Erfahrung öffentlich zu schildern.
Ursprünglich ging es bei uns um den Erwerb von insgesamt drei XPENG-Fahrzeugen.
Ein XPENG L03 für meine Frau wurde verbindlich unterschrieben. Ein weiterer L03 für meinen Sohn war konkret vorbereitet und die Vertragsunterlagen lagen unterschriftsreif vor.
Zusätzlich wurde mir ein XPENG G9 als Vorlaufwagen angeboten, der zu diesem Zeitpunkt bereits oben auf dem Hof des Autohauses stand. Diesen G9 wollte ich für November fest vertraglich sichern.
Für diesen G9 wurde mir im Rahmen der Verkaufsgespräche zunächst auch die Inanspruchnahme des Behindertenrabatts zugesagt.
Daraufhin wurde der Kaufvertrag für den L03 meiner Frau unterzeichnet.
Am darauffolgenden Tag änderte sich die Situation.
Die zuvor für den G9 zugesagte Berücksichtigung des Behindertenrabatts sollte plötzlich nicht mehr gelten. Nach meiner Erinnerung wurde dies vom zuständigen Verkäufer sinngemäß damit begründet, dass bei Gewährung dieses Rabatts für das Autohaus kein ausreichender Verdienst mehr übrigbleibe. Ohne den Behindertenrabatt könne ich den G9 dagegen gerne erwerben.
Für mich war insbesondere diese Abfolge nicht nachvollziehbar: Zunächst wurde mir der Behindertenrabatt für den G9 zugesagt, anschließend wurde der Vertrag für den L03 unterschrieben und erst danach wurde die zuvor zugesagte Kondition für den G9 wieder zurückgenommen.
Daraufhin entschied ich mich, die weiteren geplanten Fahrzeuggeschäfte nicht fortzuführen und auch den bereits unterschriebenen L03-Vertrag meiner Frau stornieren zu lassen.
Doch auch die Stornierung entwickelte sich zu einem für mich völlig unverständlichen Vorgang.
Die Stornierung des bereits unterschriebenen L03 erklärte ich per E-Mail. Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass eine Stornierung auf diesem Weg nicht möglich sei und ich persönlich im Autohaus erscheinen müsse, wenn das Fahrzeug nicht abgenommen werden solle.
Um eine weitere Auseinandersetzung über den Vertrag zu vermeiden, fuhr ich deshalb persönlich zum Standort nach Brühl.
Dort wurde der Vertrag schließlich tatsächlich storniert und entsprechend mit „storniert ohne Berechnung“ gekennzeichnet.
Nach meiner Wahrnehmung blieb es jedoch nicht bei einer sachlichen Abwicklung. Im weiteren Gespräch kam es zu persönlichen Äußerungen, die ich als Beschimpfungen und Beleidigungen empfunden habe.
Besonders schwer wiegt für mich der weitere Verlauf:
Nach meiner Darstellung wurde mir mitgeteilt, ich solle mit einem zukünftigen XPENG-Fahrzeug nicht zum Service an diesen Standort kommen. Der betreffende Mitarbeiter werde dafür sorgen, dass mein Fahrzeug dort nicht angenommen werde bzw. keine entsprechenden Termine verfügbar seien.
Zusätzlich fiel mir gegenüber nach meiner Erinnerung die Aussage, ich sei bei der Marke XPENG „generell nicht gerne gesehen“.
Für mich stellen sich deshalb bis heute einige sehr grundsätzliche Fragen:
Woher kommt eine solche Aussage?
Wer soll entschieden haben, dass ein Kunde bei einer gesamten Automarke „nicht gerne gesehen“ ist?
Wurden Informationen über mich innerhalb der Händlerorganisation oder gegenüber XPENG weitergegeben?
Und kann ein Mitarbeiter tatsächlich ankündigen, einem Kunden zukünftig den Zugang zu Serviceleistungen verwehren zu wollen?
Ich habe deshalb am 05.08.2026 eine ausführliche schriftliche Beschwerde an die Geschäftsführung der Händlergruppe geschickt und XPENG Deutschland einbezogen.
XPENG bestätigte mir den Eingang meiner Nachricht. Eine inhaltliche Stellungnahme zu den von mir geschilderten Vorgängen habe ich jedoch bis heute nicht erhalten.
Aufgrund des aus meiner Sicht bestehenden Verdachts einer Benachteiligung im Zusammenhang mit meiner Behinderung habe ich inzwischen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingeschaltet.
Den vollständigen Vorgang einschließlich des vorhandenen Schriftverkehrs werde ich außerdem der Verbraucherzentrale NRW zur Prüfung vorlegen.
Mir ist ausdrücklich wichtig festzuhalten:
Ich behaupte nicht, dass XPENG Deutschland selbst mich diskriminiert hat. Gerade deshalb habe ich XPENG frühzeitig über den Vorgang informiert und Gelegenheit gegeben, die Aussagen und das Verhalten auf Händlerseite zu überprüfen.
Was ich allerdings nicht nachvollziehen kann, ist, dass bei derart schwerwiegenden Vorwürfen nach rund sieben Wochen noch immer keine inhaltliche Stellungnahme vorliegt.
Ich hätte mir von einer Marke, die sich derzeit intensiv auf dem deutschen Markt etablieren möchte, einen deutlich anderen Umgang mit einer solchen Kundenbeschwerde gewünscht.
Sollten XPENG Deutschland oder die betreffende Händlergruppe zu den Vorgängen Stellung nehmen, werde ich deren Stellungnahme selbstverständlich berücksichtigen und meine Darstellung gegebenenfalls entsprechend ergänzen.
Bis dahin ist dies der aktuelle Stand meiner persönlichen und dokumentierten Erfahrung.
Teil 2 läuft gerade an …