Deine Vorgehensweise muss nicht zwangsläufig die effektivste sein. Ich würde folgendermaßen vorgehen:
Anwalt zwecks kostenloser Erstberatung kontaktieren, auch telefonisch, bei vielen ca. 15-20 Minuten.
Den Anweisungen des Anwalts folgen.
Punkt.
Alle eigenmächtigen Maßnahmen wie die von dir beschriebene Fristsetzung, etc bergen so viel Fehlerpotenzial (zum Beispiel rechtssicher formuliert? per Einschreiben geschickt? korrekt begründet?), dass Du unbewusst schon jede Menge Fehler machst bevor der Anwalt dich dann wieder rauspeitschen darf.
Ich betone: Hier geht es nicht darum, möglichst viel Theater zu machen oder den Händler vor Gericht zu ziehen. Sondern ausschliesslich darum, alles richtig zu machen und die für dich beste Lösung zu erzielen.
In jedem Fall ist eine angemessene Fristsetzung entscheidend. Beratung durch einen RA ist sicherlich kein Fehler, wenn man seine Mängelrechte wegen möglicher Formfehler nicht selbst geltend machen kann/möchte.
Dem würde ich so zustimmen wollen. Ich habe auch keine Nachricht von XPeng erhalten. Mein AH teilte mir aber Mitte Juli mit, dass meine AHK Oris ebenfalls betroffen ist. Diese soll wohl demnächst eintreffen. Ich hatte heute den XPeng Service angerufen und er bestätigte mir das meine AHK betroffen ist und ausgetauscht werden soll (Vor 5 Tagen hatte ich diesen über E-Mail geschrieben, aber keine Antwort erhalten). Er sagte mir auch das die Benachrichtigung über das AH erfolgen soll und nicht über XPeng. Angesprochen darauf, dass hier im Forum sehr wohl Benachrichtigungen seitens XPeng an die Besitzer erfolgten konnte er mir keine Antwort geben. Alles im allem ist das ein großes durcheinander… - Oris ja/nein - Benachrichtigung XPeng/ AH etc.
Gut, dass Du es erwähnst: Perfektes Beispiel. Die Beurteilung, was angemessen ist und was nicht, kannst Du unmöglich selbst vornehmen: Den Rat können dir nur Anwälte geben, da sie mit der gelebten Rechtswelt vertraut sind.
Auf meine Anfrage an Xpeng bezüglich meiner Rückreise aus dem Urlaub, nach erhalt der bekannten Mail, habe ich von Xpeng folgende Antwort erhalten…
"Wie bereits informiert, gibt es bekannte Risiken im Zusammenhang mit der Anhängerkupplung und eine weitere Nutzung wird nicht empfohlen.
Wir verstehen die Situation während ihrer Reise. Sie können die Anhängerkupplung für ihre Rückreise verwenden, um ihre Fahrräder nach Hause zu transportieren.
Sollte während dieser Fahrt ein Schaden entstehen, wird XPENG eine Entschädigung basierend auf den tatsächlichen Umständen leisten."
Übrigens habe ich die 760km von Amsterdam nach Dresden ohne Probleme absolviert.
Ich möchte ja keine Lanze für die Händler brechen, aber ich bin mir nicht sicher ob der Händler in diesem Zusammenhang der richtige Ansprechpartner ist. Schließlich wurde ja die AHK nicht vom Händler eingebaut sondern durch Xpeng. Somit sehe ich die Haftung bei Xpeng und damit auch Xpeng als Ansprechpartner für einen eingetretenen Schaden.
Ich bin aber kein Jurist der das abschließend beurteilen kann. Ist nur meine Meinung
Der Ausdruck „unmöglich“ erscheint mir übertrieben. Eine gewisse Erfahrung Im Umgang mit der Mängelrüge ist empfehlenswert, ansonsten - wie ich schrieb- Beratung durch einen RA.
In den ersten 12 Monaten nach dem Kauf wird rechtlich vermutet, dass der Fehler bereits beim Kauf (bei der Übergabe) vorhanden war. Der Händler müsste das Gegenteil beweisen, wenn er die Gewährleistung ablehnen möchte. Er muss nachweisen, dass der Artikel bei der Übergabe völlig fehlerfrei war.
Nach 12 Monaten kehrt sich die Beweislast um.