G6 mit 18-Zöllern

Mittlerweile gibt es neben den originalen 18-Zöllern mit Radkappen im Zubehörhandel für den G6 auch etliche 18-Zoll-Felgen (z.B. bei reifen.com im Konfigurator) zu kaufen. Meine Winterreifen werden auch 18-Zöller werden. Ich bin mir dessen bewusst, dass einige das als optisch unschön empfinden - mich persönlich stört das aber weniger. Die Vorteile (Preis, Verbrauch, Schutz vor Randsteinen im Winter etc.) überwiegen für mich definitiv. Selbst wenn man die Reifen beim TÜV abnehmen lassen muss, weil sie in den Fahrzeugpapieren nicht drin stehen (G6 Long Range) ist das deutlich günstiger, als wenn man 20er kauft.

Leider gibt es nur wenige Bilder vom G6 mit 18-Zöllern. Daher wollte ich hier mal nach passenden Bildern fragen. Also:

Zeigt her eure schicken G6 mit 18-Zöllern…

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Es gibt für den G6 keine andere Wahl als 20 Zoll. Sie COC Papier.
Wenn, dann nur über Einzelabnahme und ob dann Xpeng sich bei der Garantie quer stellt, steht auf einem anderen Blatt.
Und das ist nun mal leider für Deutschland so.
Der abgespeckte G6 SR soll dies aber bekommen und als Option 19 Zoll bestellbar.

Könntest du deine Aussage bzgl. Garantie mal bitte mit Quellen füllen. Worauf und weshalb soll die Garantie durch eine andere Rad-/Reifenkombination entfallen?

Die Xpeng-Garantiebedingungen besagen tatsächlich, dass die Verwendung von nicht durch Xpeng freigegebenes Zubehör zum Garantieverlust führen kann. Ich würde das bei Felgen jetzt eher nicht erwarten, die Bemerkung ist aber grundsätzlich nicht unfundiert.

Quelle: https://dragon-resource.xpeng.com/ass/prod/107658208522080/2024-12-27/46af443bfdb04d2a90903b7ece3b7f13.pdf
Absatz 8, u.A. dritter und fünfter Spiegelstrich

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Ich Verweise mal auf meinen Post in dem Winterreifen Thread :wink:

Zu der Zeit musste ich den Weg über eine Einzelabnahmd gehen, wie es inzwischen mit den Gutachten ausschaut müsste man mal schauen.

Schau bitte in die AGB von Xpeng unter Garantiebedingungen / Anbauteile
Und wie auch schon erwähnt hatte, fällt auch der Frunk darunter. Keine Zulassung seitens Xpeng in der Europäischen Union.

Also wenn dem tatsächlich so wäre, hätte jeder mit Zubehör Felgen, egal ob 18, 19 oder 20" das Problem des Garantieverlustes…oder vllt sogar bei Zubehör Fußmatten :person_facepalming:t3:!? Glaube die Mehrheit hat im Winter Zubehör Felgen montiert.

Die Argumentationskette seitens Xpeng würde mich tatsächlich interessieren, wenn ein Lautsprecher kaputt geht und ich 18" Zubehör Felgen montiert habe.

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Schau doch einfach in das oben verlinkte Dokument, wenn Du es nicht glaubst.
Und bzgl. Deines Beispiels wäre das natürlich argumentativ nicht darstellbar. Wenn Du aber mit nem Fahrwerksthema zu denen gehst, kann es halt sein dass Du zahlen darfst (Bezogen auf die Räder).

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Für den sehr unwahrscheinlichen Fall, das ich beispielhaft wegen eines Frunks keine neue Batterie, wegen 18 Zöllern keine defekten Koppelstangen ersetzt, wegen einer zusätzlichen Pommes-Theke auf den eh schon vorhandenen Spoiler keine neuen Heckklappendämpfer und wegen eines Baumwoll-Schonbezuges vom Lenkrad keine defekte Lenkradheizung im Rahmen der Fahrzeuggarantie ersetzt bekommen sollte…
Gibt es immer noch die Möglichkeit einer Klärung durch Dritte, mit der von XPeng zu beantwortenden Frage: was das Zubehörteil denn bitte mit dem ortsnahen Defekt eines Fahrzeugteiles zu tun haben soll.
Kann diese Frage fachlich, technisch nicht schlüssig und im Nachweis beantwortet werden, ist die Garantie zu gewähren.

Über den Passus in den XPeng Garantiebedingungen kann ich persönlich nur müde lächeln:
8. Garantieausschluss
Der Garantiegeber übernimmt keine Garantie für Reparaturen oder Ersatzlieferungen ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen für Schäden bei:…"

Imho ein Festmahl für jeden Anwalt…aber schreiben kann man es ja erst einmal. :laughing: :wink:
Demnach haben alle Ali Zubehörteileile in unseren Fahrzeugen einen Garantieausschluss zur Folge… :yawning_face:

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Da es sich um eine freiwillig gewährte Anschlussgarantie ab dem zweiten Jahr handelt, würde ich sagen, dass Du da im Zweifel nur Anwaltsrechnungen bezahlst. Selbstverständlich bist Du aber so wie jeder Andere auch herzlich eingeladen, es drauf ankommen zu lassen und im Zweifel durchzukämpfen. Dafür müsste aber auch erst mal was kaputt gehen.

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Man stelle sich nur vor, eine andere Reifenmarke auf die original Felgen zu ziehen :face_with_crossed_out_eyes:

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Da Verschleißteile explizit ausgenommen sind, zieht das Beispiel leider nicht.

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schon 3x gemacht…und jedes mal gewonnen.

Na dann kann Dir ja nichts passieren. Blöd nur, dass Du diese Garantiebedingungen mit Kauf angenommen hast. :wink:

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Aber aktuell kam es doch wohl noch nicht zu einem bekannten Fall, bei dem Xpeng mögliche Garantieansprüche verweigert hätte?
Ich denke, hier bewegt man sich bisher auf dem Pfad der Spekulation.

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Das ist korrekt. Es geht rein darum, was die Buchstaben besagen. Und das ist eindeutig.

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Merkwürdiges Argument bzw. Rechtsverständnis…
Das machst Du per Unterschrift mit Mietverträgen, Kaufverträgen usw. auch…und bekommst bei unlauteren/unrechtmäßigen Passagen in den Verträgen trotzdem Dein Recht.

Die Unterstellung, dass hier etwas unlauter ist, würde ich mit Vorsicht öffentlich ins Netz stellen. Und auch sonst finde ich es persönlich schwierig, zu unterstellen, dass diese Garantiebedingungen von Personen geschrieben wurden, die nicht wissen, was sie tun.

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