Fehlerhaftes Verhalten der Anhängerkupplung mit Träger

sau cool, ich werde nächste Woche beim Autohaus mal vorbei fahren (die haben welche auf lager Xpeng G6) und schauen was da verbaut ist. Aber einen kaufen ohne Funktionierender AHK geht gar nicht…

hab gerade mit Kupplung vor ort telefoniert die haben eine da und können sie auch montieren, also einen kaufen ohne und eine gesteckte nehmen.. :grinning_face:

sinnvoll oder sinn frei keine Ahnung

Ach genau der von Kupplung vor ort hat mir gerade erzählt sie kennen so ein Problem, liegt meist am Steuergerät und nicht an der Mechanik…

Da muss ich mal ganz doof fragen, welchen Vorteil das für Dich hätte? Faktisch hast Du das doch aktuell auch.

Ich würde ( und werde ) mich da jedenfalls auf die normale rechtl. Lage zurückziehen.

Wenn ich ein Fzg. mit AHK vom Hersteller bekomme, gehe ich davon aus das diese funktioniert. Tut diese das nicht, ist es in erste Linie das Problem des Herstellers. In dem Fall hab ich als Endkunde gewisse Rechte ( Nachbesserung, evtl. Schadenersatz etc. )
Wenn mich der Hersteller in der Nutzung einschränkt, habe ich als Endkunde ebenfalls gewisse Rechte.

Wenn keine Info vom Hersteller kommt - auf welchem Weg auch immer - wird die AHK verwendet. Kann ja schließlich auch keiner verlangen sich in Foren zu informieren und auf Grund von Hörensagen, Erfahrungen etc. ( soll nicht abwertend sein, aber die Fälle sind halt subjektiv ) die Nutzung einschränken.

Und wenn was passiert, auch gut. Kommt ein Gutachter und regelt die Abwicklung, so what. Die Rechtslage ist, was Zulassung angeht, sehr eindeutig. Ich nehme den Umstand quasi zur Kenntnis, sehe das Problem im Fall des Falles aber in erster Linie beim Hersteller.

Das ist alles sachlich richtig, was Du sagst. Was Du aber völlig außer Acht lässt, ist, dass Du mit der Einstellung hier

im Zweifel billigend in Kauf nimmst, dass Dritte zu Schaden kommen. Dass das viele hier nicht gut finden und entsprechend handeln, finde ich daher völlig korrekt.

Ärgerlich

Da bin ich nun auch gespannt was die Ursache war.

Es gibt nur einen einzigen funktionierenden e Satz für den G6(von der Firma ECS), das ist das einzige Problem.

Wenn, dann nimmt der Hersteller billigend in Kauf, nicht der Endkunde. Diesem obliegt es die Meldungen von anderen Kunden entsprechend zu bewerten und zu reagieren. Außer den hier im Forum bzw. im I-Net allgemein bekannten Meldungen sollte der Hersteller eine genauer Übersicht der Probleme haben und an einer entsprechenden Lösung arbeiten. Der Hersteller hat auch eine Meldepflicht in den Ländern gemäß der jeweiligen Rechtslage an die zuständigen Behörden.

Alles nicht das Problem des Endkunden. Darüber hinaus lediglich good-will…

Im Schadensfall - auch mit Dritten - alles nicht schön, richtig. Aber genau deshalb gibt´s die rechtl. Leitplanken im allgemeinen und im Fall der Fälle die Aufarbeitung der Ursache.

Nein. Du bist die Person, die die Kupplung wider besseren Wissens benutzt, wenn Du sagst „es kann ja keiner verlangen, dass ich mich auf die Berichte anderer verlasse“. Nicht Xpeng entscheidet das für Dich, sondern Du und Du allein. Und sich hinzustellen und ernsthaft zu sagen dass es Dir im übertragenen Sinne komplett egal ist, wenn Dritte vermeidbar zu Schaden kommen weil das Xpengs Problem ist und nicht Deins, finde ich gelinde gesagt eine extrem schwierige Sichtweise.

Aber warum ist das ein Problem, weil schwer zu bekommen?

richtig nicht wissen oder wie war das…???
man kann ja sagen deine Kinder deine Frau deine Eletern fahren hinter dem Fahrzeug, und dann passiert was…

Ernsthaft? Das kann doch nicht sein. Wir haben 260511 mit der China-Kupplung und sowohl vom Händler als auch vom xpeng service gesagt bekommen, das diese in Ordnung sind. Aber wenn deine mit 260518 wieder das Problem hat, dann kann ich ja davon ausgehen, das innere das ebenfalls hat.

Es wird hier teilweise auf der moralischen Ebene argumentiert, ich tue dies auf der Rechtlichen.

Dann quasi Täter-Opfer-Umkehr zu betreiben, die niederste Ebene mit der eigenen Familie zu bemühen oder auf wider besseren Wissens anzuspielen ist dann doch n bissl weit an der Realität vorbei.

Solange Xpeng nicht offiziell den jeweiligen Besitzer informiert, nutz man Das Fzg. ganz normal. Wenn dann etwas passiert - mit der beschriebenen Ursache - liegt die Verantwortung beim Hersteller, nicht beim Endkunden. Damit ist das Thema für mich durch.

Weil hier manche nicht wissen was sie schreiben glaube ich.

Hast du dann nicht die Warnung in der App bekommen?

Wobei diese Art der Information aus meiner Sicht aus verschiedenen Gründen ungenügend ist:

  • Nicht jeder verwendet die App oder findet diese ‚versteckte‘ Information
  • Wenn man die Meldung nicht bekommen hat, ist die AHK dann ok?
  • Eine Meldung „ihre AHK kann für vertikale Lasten verwendet werden“ würde darlegen, dass XPeng weiss, welche Autos betroffen sind. Ich glaube noch immer, dass sie das nicht wissen.

Auf „die weitere Informationen“ warten wir inzwischen fast 5 Wochen.

Das geht mir ehrlich gesagt etwas zu weit in Richtung persönlichen Angriff und war nicht Ziel meiner Frage. Ich möchte einfach verstehen, was der betreffende Nutzer sich davon verspricht.

Da ich meinen erst am 01.10. abholen kann und dieser noch nicht in der APP gekoppelt ist, nein.

Wie ich eingangs schrieb - würde und werde - wenn keine offizielle Information.

Der Text der APP - ploppt das auf beim Start?, wie wird der Nutzer informiert? - ist als BITTE formuliert und untersagt die Nutzung nicht explizit. Wenn die Info nun auch schon 5 Monate her ist… wird man dies wohl eher nicht mehr verwerten können.

Händler informieren, diese „Bitte“ mitteilen, Status der eigenen AHK anfordern, fertsch. Moralische Pflicht erfüllt, eine rechtliche sehe ich noch nicht.

Ein Rückruf oder Nutzungsuntersagung schaut anders aus, ist anders zu übermitteln und hat in der Regel eine explizite rechtliche Frist für Prüfung und/oder Behebung.

So, das reicht dann hier zum Meinungsaustausch zu rechtlichen Fragestellungen.

Wir beschäftigen uns jetzt wieder mit dem Fehlverhalten der AHK als solchem.

1 „Gefällt mir“