Also das kann ich für mich nicht bestätigen, wenn ich das Fenster öffne wird es deutlich lauter. Wir fahren beide den 2025er G9. Vielleicht sind das Fertigungstoleranzen bei der Lautsprechermontage/Positionierung? Alles irgendwie sehr komisch… Leider sind wir zu weit auseinander, sonst würde ich mal eben rumkommen und wir würden mal Autos tauschen. ![]()
Mein vFL G6 wurde im Mai 2025 produziert und ist ohne Abdeckung ausgeliefert worden. Weil ich die Abdeckung in einem G6 verbaut zuvor im Web gesehen hatte, habe ich den Verkäufer danach gefragt. Er sagte mir darauf, dass die Abdeckung wegen möglichen thermischen Problemen nicht mehr verbaut werden. Im letzten Jahr habe ich hier ausführlich darüber berichtet und es gab hier auch große Resonanz.
Da steht dann aber auch noch:
b) Schalter
Das AVAS muss mit einem für den Fahrer leicht erreichbaren Schalter ausgestattet sein, der die Aktivierung bzw. Deaktivierung ermöglicht.
c) Dämpfung
Der Geräuschpegel des AVAS darf während des Fahrzeugbetriebs verringert werden.
Gibt es das bei Xpeng?
(Wüsste ich bei meinem Kona aber auch nicht, das der das hätte…)
Nein.
Wenn das eine gesetzliche Vorgabe ist, frage ich mich, warum die Autos (nicht nur XPeng) überhaupt Genehmigungen erhalten.
Das war so in etwa der Hintergrund meiner Nachfrage…
Das sind die aktuellen Regelungen zu AVAS.
Die Regelung wurde bereits zweimal überarbeitet, ich habe oben die gültige UNECE-Rgelung verlinkt.
Steht aber nichts anderes in Bezug auf Geschwindigkeit drin.
Du hast das gepostet wegen der Deaktivierbarkeit?
Ok, die zitierte Verordnung ist veraltet und wurde durch eine neue ersetzt, die nun u. a. das Abschalten verbietet.
Die Rechtsgrundlage für das Verbot, das akustische Fahrzeug-Warnsystem (AVAS) in Elektroautos abzuschalten, ist die Delegierte Verordnung (EU) 2019/839 der Kommission.
Diese Verordnung änderte die ursprüngliche Verordnung (EU) Nr. 540/2014 (über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen) und setzte neue internationale Standards der Vereinten Nationen um.
Hier sind die Details zur Rechtslage:
Verbot der Pausenfunktion: Mit der Änderung wurde in Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 ein explizites Verbot einer sogenannten „Pausenfunktion“ (Abschaltknopf) eingeführt.
Hintergrund der UN-Regelung: Das EU-Verbot folgt der UN-Regelung Nr. 138 (Änderungsserie 01), die den Herstellern untersagt, Mechanismen einzubauen, mit denen der Fahrer das System manuell deaktivieren kann.
Stichtag: Seit dem 1. Juli 2021 müssen alle neu zugelassenen Elektro- und Hybridfahrzeuge in der EU mit einem AVAS ausgestattet sein, das nicht mehr manuell abgeschaltet werden kann.
Ausnahme für Altfahrzeuge: Fahrzeuge, die vor Juli 2019 typgenehmigt wurden, durften teilweise noch über einen Pausenschalter verfügen, sofern dieser beim Fahrzeugneustart standardmäßig wieder auf „EIN“ gestellt wurde.
Dann ist der Link von @MikeHX aber auch falsch ![]()
Nicht in Bezug auf Geschwindigkeit, aber in Bezug auf den Schalter (Pausenfunktion) ist eine Kann-Bestimmung.
Inzwischen scheinbar sogar verboten, vgl. @Robibert
Der Link ist die aktuelle UN Regelung.
Könnten diese Diskussionen vielleicht in einer G6 AVAS Thread verlagert werden?
Der Link führt zu einer Regelung von 2017.
Wo machen wir denn den Schnitt? Etwas schwierig zu entwirren. Ich stimme aber zu dass wir den Exkurs hier beenden sollten.
Aber G6 AVAS wäre der falsche Titel. Das betrifft ja alle, nicht nur den G6